Darf ich zum Zahnarzt gehen, während meiner Arbeitszeit ja oder nein?
Hallo, habe Zahnschmerzen an einem Zahn der zur hälfte schräg hinter einem anderen Zahn sitzt und trotz Zähneputzen und Zahnseide nicht verschont blieb von dem Teufelchen Namens "Schmerz". Die Stelle die verdeckt hinter dem anderen Zahn liegt tut seit heute Mittag weh und ich halte es noch halbwegs aus, könnte aber schlimmer werden. Nun sieht es so aus, das ich vor hatte nach der Berufsschule oder je nach Öffnungszeiten (da ich erst mal zu einem Zahnarzt fahren muss und meine Berufsschule morgen erst um 11:10 Uhr zu Ende ist und ich denke, das ich vor 12 Uhr nicht zu einem Zahnarzt komme) und nun wollte ich wissen, ob es denn dann erlaubt währe, wenn ich meinem Chef bescheid gebe, (da meine Arbaietsplatz nur 2 Minuten von der Berufsschule weg ist, könnte ich da ja hin und bescheid geben, das ich erst später komme oder wie seht ihr das?) das ich dann zu einem Zahnarzt fahren würde oder geht das eigentlich nicht? Bin Gerade in der Ausbildung im ersten Lehrjahr und kenne mich mit diesem Thema nicht aus, da ich nur weiß, wie das mit Arzt besuchen aussieht, wenn man schon Morgens Krank ist und wegen einem Zahn kann ich ja schlecht den ganzen Tag wegbleiben... Also wie würdet ihr das an meiner Stelle regeln, wenn euch der Zahn schmerzt und ihr zum Zahnarzt gehen wollen würdet?
Ach ja und Nachmittags habe ich keine Zeit, da die meisten Zahnärzte ja gegen 16 Uhr zu machen und ich bis 17 Uhr Arbeiten muss...
5 Antworten
hab jetzt grad mal einen x-beliebigen Zahnarzt aufgerufen:
Montag bis Freitag
8.00 – 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
14.00 – 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
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und noch einen zweiten:
Öffnungszeiten
Montag 7:00 - 20:00 Uhr
Dienstag 7:00 - 20:00 Uhr
Mittwoch 7:00 - 20:00 Uhr
Donnerstag 7:00 - 20:00 Uhr
Freitag 7:00 - 12:30 Uhr
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Schau eben einfach mal, ob du an deinem Ort auch einen findest, der nach 16.00 Uhr noch Sprechzeiten hat.
Jedenfalls kannst du bei Schmerzen selbstverständlich auch während der Arbeitszeit zum Zahnarzt gehen. Das darf kein Betrieb verneinen.
einfach gleich morgens im Betrieb Bescheid geben und sagen:
"ich habe ziemliche Schmerzen und muss zum Zahnarzt"
Dort ebenfalls sagen, dass du ein "Schmerzpatient" bist, dann dürfen sie dich nicht abweisen.
Hallo Rukichan,
wenn du Zahnschmerzen hast, bist du krank.
Wenn du krank bist, meldest du das morgen früh sofort deinem Chef: "Ich bin krank und muss jetzt zum Arzt."
Welche Krankheit du hast, braucht dein Chef nicht zu wissen. Wichtig ist nur, dass du sofort vom Zahnarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommst und die so früh wie möglich dem Chef zustellst.
Wenn bei euch ein gutes Betriebsklima herrscht, kannst du auch dem Chef sagen, dass du es vor Zahnschmerzen nicht aushältst und zum Zahnarzt gehst.
Also, was du machen kannst ist natürlich dich Arbeitsunfähig melden, wenn die Schmerzen wirklich zu enorm sind. Bei Zahnarztbesuchen aber eher ungewöhnlich.
Wenn du Schmerzen hast, geh einfach mal zum Chef hin und sag es ihm. Du hast eben Zahnschmerzen und würdest gerne so schnell wie möglich damit zum Doc, ob das für ihn okay ist. Normalerweise sollte das nicht so das Problem werden.
Man kann immer während der Areitszeit zum Arzt gehen. Wenn es nicht wirklich akut ist, muss man dann meist die fehlende Zeit nacharbeiten.
Mache ich ab und zu, wenn es anders keinen Termin gibt.
Natürlich immer vorher mit dem Chef besprechen.
In Notfällen wie z.B. akuten Schmerzen darf man während der Arbeitszeit zum Arzt.
Für sowas könnte man evt. sogar krank geschrieben werden. Frage den Arzt.
Mache doch einen Notfalltermin und dann bringst du einen Krankenschein mit... ist doch kein Problem.
Muss ich mal gucken, ansonsten verschiebe ich das auf Montag, da ich wegen dem Feiertag am Dienstag frei habe... (Hoffentlich tut mir der Zahn bis dahin nicht schlimmer weh)
Mit Zahnschmerzen wartet man aber nichts übers WE. Wenn es dann schlimmer wird, sieht man alt aus!
Und worunter fällt dann ein ziehen im Zahn mit leichtem Druckgefühl?