Darf jeder eine Fußreflexzonenmassage oder Shiatsu machen?
Also muss man da Heilpraktiker sein? Es werden doch überall Schulungen für Shiatsu, Reiki, Fußreflexzonenmassage usw. angeboten, die auch jeder besuchen und abschließen kann. Und man macht das ja auch, um sein Gewerbeangebot etwas aufzupuschen und noch mehr anbieten zu können. Also egal ob Kosmetikerin oder Fußpflegerin oder so. - Ich finde im Google immer Unkereien, dass man die Behandlungen lieber umtitulieren sollte. Also statt "Fussreflexzonenmassage" dann eben "Reflexzonen-Entspannungs-Massage". Meine Frage ist: Ist das wirklich notwendig, die Behandlungen anders zu titulieren? Shiatsu ist doch nun mal Shiatsu und Ärzte verschreiben das auch nicht oder machen das. Die machen Akkupunktur, was wohl ähnlich aber nicht dasselbe ist. - Also jede Fußpflegerin lernt meißt die Fußreflexzonenmassage dazu. Das kann doch nicht sein, dass man die dann anp.... kann, wenn sie das dann auch gewerblich ausübt. - Naja, ich hoffe Ihr versteht was ich meine. - Vielen Dank schon mal für die netten Antworten
4 Antworten
Hallo aycawolf, du darfst Shiatsu anbieten, aber darfst nicht von "Heilung" sprechen. Du mußt das unter "Wellness" stellen. Du kannst mit Shiatsu Wohlbefinden, eine neue Körperwahrnehmung, Entspannung etc. in Aussicht stellen, aber den KlientInnen nicht versprechen, dass du sie von allen ihren Leiden kurieren kannst. Bei Shiatsu würde ich darauf achten, dass der Praktiker eine renommierte Schule besucht hat und keinen Wochenendkurs. Anerkannte Schulen und Praktiker findest du bei der GSD, der Gesellschaft für Shiatsu in Deutschland. Dort kannst du auch nachfragen, wenn es um rechtliche Belange geht. Herzliche Grüße!
Cool, vielen Dank.
Beim E.S.I., Europäischen Shiatsu Institut, helfen sie dir gern weiter, wenn du eine Frage hast:)
Aus D.A.S. Rechtsportal , vielleicht schon die Antwort:"Vorsicht geboten ist auch bei der Wahl des Therapeuten: Heil-Massagen dürfen nur von einem "Masseur und medizinischen Bademeister" bzw. von einem "Physiotherapeuten" durchgeführt werden. Wellnessmasseure oder Massagetherapeuten dagegen sind Mitarbeiter, die nicht die vorgeschriebene Ausbildung des Heilberufs absolviert haben - sie dürfen dennoch diese Berufsbezeichnung tragen, entschied in einem einstweiligen Verfügungsverfahren das Landgericht Kiel (Az. 15 O 100/08). " Die Frage ist dann noch, ob es eine Massage oder eher eine Energie-Arbeit ist, läuft es mit Affirmationen ab, Farben etc. Wenn die Schule, in der man lernt, den Begriff Massage nimmt, sollte man davon ausgehen, dass es rechtlich geprüft ist.
Ja, man lernt in der Kosmetikschule ja Fußreflexmassage, Lymphdrainage, Shiatsu fürs Gesicht. Dann darf man doch als Kosmetikerin dies auch unter der Bezeichnung behandeln und auch Geld dafür nehmen, also gewerblich. - Also ich hab da mal gelesen, dass ein Richter sagte "In Reiki-Büchern steht aber was von Heilung, also dürfen das auch nur Ärzte oder HP machen". Das hat mich etwas irritiert. Denn es gibt viele Leute, die wirklich den Reiki-Master haben und das auch gegen Geld machen. Naja, Heilung verspricht da wohl keiner, der wirklich sein Handwerk versteht. Auch wenn das in den Büchern stehen sollte.
Wenn die Schule, in der man lernt, den Begriff Massage nimmt, sollte man davon ausgehen, dass es rechtlich geprüft ist. <
Ja, aber viele Leute, die das gelernt haben, haben eben auch durch böse Menschen irgendwie ein Verfahren an die Backe gekriegt und mußten zumindest dann eine Verwarnung bezahlen. Und das versteh ich nicht. Kommt das auf das Konto "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?". In der Schule sagen sie natürlich, dass man das dann auch ausüben darf, also gewerblich.
Nein, man benötig einen Spezialkurs, eine Ausbildung oder Weiterbildung!
Bundesweite berufsbegleitende Shiatsu Ausbildung = schau mal in diesen Link = http://www.shendo.de/index.html?gclid=CKHT2eW0srECFUm-zAodzXQAcg
Sorry, ich fragte nicht wo man diese Ausbildung machen kann.
Es gibt angeblich Gerichtsurteile, bei denen es heißt, dass nur HP und Physiotherapeuten diese Anwendungen anbieten darf, also unter dem richtigen Namen und nicht irgendwie umtituliert.
Hier schau auch mal = http://www.terramedus.de/massageundwellnessakademie/index/fachqualifikation-fussreflexzonen-massage.php
Das große Problem ist, dass die meisten dieser Therapien in ihrer Ausübung nicht geschützt sind. D.h. jeder, der einen entsprechenden Kurs gemacht hat, kann dieses anbieten. Wenn er dann Leute findet, die ihn dafür bezahlen, dann ist dass deren Sache! Wenn man als Fußpflegerin, bzw. Podologin, einen Kurs in Fußreflexzonenmassage hat, finde ich dass ja noch sehr passend. Das ist eine Therapie, die frei "verkäuflich" ist, d.h. sie bedarf keiner ärztlichen Verordnung. Ebenso ist es mit Shiatsu, und anderen Angeboten! du kannst auch als "Talentierter" Massagen machen, da ist es ähnlich. Die Massage ist nicht gesetzlich geschützt, nur die Berufsbezeichnung der Masseurin oder des Physiotherapeuten. Wenn du dich berufen fühlst, kannst du alles machen, du darfst dich sogar dafür bezahlen lassen! Du musst es aber eben unter dem "Wellnessaspekt" anbieten und nicht unter dem medizinischen! Das ist ja leider auch für die Kunden das Problem. WER versteht sein Geschäft? WER kann etwas? WER will nur den schnellen Reibach machen?
Ein weiters Problem ist die Gutgläubigkeit der Kunden. Sie versprechen sich "Heilung", zahlen einen Haufen Geld, werden NICHT geheilt, gehen vor Gericht und klagen. Wenn die Kunden ihren gesunden Menschenverstand walten lassen würden, wüßten sie, dass es keine Garantie auf Heilung gibt, auch nicht in der Schulmedizin! Fußreflexzonenkurse werden mittlerweile an der Volkshochschule angeboten, für Jedermann/frau. Naatürlich sind dass nur Kurse für den "Hausgebrauch", aber wenn sich ein Kunde in die Hände eines solchen Therapeuten begibt, dann ist es doch eigentlich seine eigene Entscheidung!
So ist die Logik normal Sterblicher. Aber wie sieht es ein Richter? Das ist ja die Frage. Ich weiß auch nicht, wo man sich da erkundigt, wer nun was darf usw.
Wenn der Anbieter solcher Therapien "Heilung" verspricht, dann macht er sich strafbar! Ein Shiatsutherapeut oder ein Fußreflexzonenanbieter ist kein "Heilender" im Sinne eines Arztes! Er dürfte seine Therapie nur im Sinne von "Entspannung", "Wellness", "Verbesserung der Körperwahrnehmung", o.ä. anbieten!
ja, das stimmt. Verrückt finde ich bloß, das jmd. der Shiatsu macht, höchstens von Stärkung der Selbstheilungskräfte reden darf. Wenn er dann einen HP macht, dann darf er auf einmal von Heilung sprechen, auch wenn er genau das gleiche macht, wie vorher. Da frage ich doch: Was soll hier geschützt werden?
Es gibt angeblich Gerichtsurteile, bei denen es heißt, dass nur HP und Physiotherapeuten diese Anwendungen anbieten darf, also unter dem richtigen Namen und nicht irgendwie umtituliert. Aber Shiatsu und Reflexzonenmassagen kommen aus Fernost und haben doch mit der Schulmedizin nichts zu tun, genauso Reiki. Über Reiki hab ich ein Urteil gelesen von 2001, wo der Richter meinte, in den Büchern würde was von Heilung stehen und der Kunde würde dann eben auch davon ausgehen, auch wenn man nicht selbst "Heilung" verspricht sondern nur "eine Verbesserung des gesamten Wohlbefindens".