Darf man sich als Privatpatient vom Zahnarzt seine Röntgenbilder anfordern lassen?
Bzw. muss dieser die Röntgenbilder aushändigen?
War 1x bei diesem Zahnarzt, Unfreundlichkeit war wohl ihr zweiter Vorname! Möchte jetzt zu einem anderen wechseln.
Muss die Zahnarztin die Bilder aushändigen?
3 Antworten
Klaro kannst du deine Röntgenbilder anfordern. Beim Kassenpatienten gehören die Röntgenbilder der Krankenkasse und dürfen von der Kassenärztlichen Vereinigung angefordert werden deshalb müssen diese beim Arzt verbleiben bzw. dürfen vom Patienten nur ausgeliehen werden. Aber ein Privatpatient bezahlt ja für diese Bilder selbst und kann sie somit auch anfordern. Da Du beschreibst, dass der erste Zahnarzt sehr unfreundlich war, würde ich vorschlagen, du schreibst dem neuen Zahnarzt einfach eine Vollmacht, dass dieser die Bilder anfordern kann. Das ist am unproblematischsten. Oder schreib gleich den doofen Zahnarzt an mit der bitte um Weiterleitung der Röntgenbilder an den neuen Arzt :-) Dann sind die Bilder nämlich schon vor deinem ersten Besuch bei dem neuen Doc.
Allerdings kannst Du m. W. auf die Herausgabe von Kopien bestehen, musst aber die Kosten dafür tragen - bei digitalen Aufnahmen sollten die aber überschaubar sein.
Muss mir zunächst einen anderen Zahnarzt suchen.
Was ist wenn der nächste wieder daneben ist?
War zwischenzeitig bei einem, der ohne Handschuhe gearbeitet hat. Ein Röntgenbild und eine Voruntersuchung nicht für notwendig hielt etc...
Habe nun einen empfholen bekommen, würde dort gerne einen Termin machen - aber mit meinen Röntgenbildern selbst hingehen, welche ich wieder mitnehmen kann - falls mir dieser auch nicht zusagt. Ist es nicht möglich, die Röntgenbilder als Privatpatient selbst zu verlangen??
Du kannst fragen und möglicherweise geben sie Dir die Bilder (ev. gegen Unterschrift) - verpflichtet sind sie nicht!
Wenn Dein neuer Zahnarzt die Bilder anfordert, ist sie verpflichtet, ihm diese (leihweise) zu überlassen. Dir selbst muss sie die Bilder nicht geben.
Ja, sie sind Dein Eigentum.
Sicher?
Nein!
Sowohl gesetzliche Kassen als auch Privatpatienten zahlen für die Anfertigung und Auswertung der Aufnahmen, die Bilder selbst (sofern sie im Zeitalter digitalen Röntgens überhaupt materiell vorliegen) sind Eigentum des (Zahn-)Arztes, müssen aber unter bestimmten Voraussetzungen herausgegeben werden, aber in keinem Fall zwingend an den Patienten.