Doppelhaushälfte Kniestock erhöhen (Ohne Zustimmung des Nachbahrn?)
Hallo,
bei uns in der Siedlung wurde eine Doppelhaushälfte modernisiert. Nur eine Häfte. Im Zuge dieser Renoverungsarbeiten wurde das Dach angehoben (Kniestock erhöht). Mich betrifft dieser Umbau nicht, mir geht es nur um die Frage, ob denn ein derartiger Eingriff im Alleringang eines DHH Besitzers durchgeführt werden darf und ob der Besitzer der nicht umgebauten DHH hier Einspruchsrechte besitzt. Immerhin sieht das meiner Ansicht nach Bescheiden aus. Allein der gemeinsame Kamin ist grausam gelöst. Die Häfte erhöht und verkleidet, die andere Hälfte gemauert und unverkleidet. Hätte denn der Nachbahr eine Möglichkeit dies zu verhindern? Immerhin ist das auch ein optischer Mangel, ganz zu schweigen von der halbseitigen Kaminlösung. Bestimmt darf jeder mit seinem Eigentum (fast) alles machen was er will. Aber gerade hier wird ja indirekt auch das Nachbahrgebäude beeinträchtigt (Der Kamin bildet ja "eine" Einheit). Spielen wir diesen Fall doch mal rechtlich durch. Wie gesagt es ist kein Akuter Fall, nur habe ich das in der Nachbahrschaft gesehen und micht sehr erschrocken über das optische Bild....
5 Antworten
Fühl dich wohl in deinen 4 Wänden und lass dem Nachbarn sein Vergnügen. Wahrscheinlich hat dein Nachbar die Veränderung nicht ohne Genehmigung durchführen lassen, oder doch?
Ich kann deinen Einwand verstehen, und mir würde das vermutlich auch nicht gefallen. Doch wenn es trotzdem passiert ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Nachbar dieses Wagnis ohne Genehmigung eingegangen ist. Ärgerlich ist das schon!
Da so ein Umbau genehmigungspflichtig ist, kannst du davon ausgehen dass der Umbau auch rechtens ist. Also würde im nachhinein auch kein Einspruch des Nachbarn möglich sein, bzw. würde eine Beschwerde abgewiesen werden. So etwas wird in der Regel im Vorfeld geklärt.
Ist es denn tatsächlich so geschehen? Deine Frage hört sich doch eher hypothetisch an. Gerad eine Erhöhung des Kniestocks ist oft nur sehr schwer realisierbar. Zumindest,wenn er vorher bereits den Höchstwert hatte.
Das kommt darauf an, ob es sich um eine gemeinsame Brandwand oder um zwei Brandwände handelt. Wenn eine gemeinsame Brandwand erhöht wird geht das nur einvernehmlich. Wenn nur die eigene Brandwand erhöht wird ist es "nur" ein baurechtliches Problem (Bebauungsplan, Gestaltungsvorschriften, Energieeinsparrvorschriften, Abstands- und Brandschutzvorschriften).
Jede Baulicheveränderung musst du anmelden. Kommt das Bau/Ordnungsamt kann es sein das du alles Rückbauen musst und eine empfindliche Strafe zahlen musst. Kannste dich 1000 mal in Recht fühlen so ist es bei uns leider mal.
Laienhafter Unsinn.
Solange die Bestimmungen im Bebauungsplan eingehalten werden und die erforderliche Genehmigung bei der Baubehörde eingeholt wurde, ist doch alles in Butter.
Danke, aber es geht nicht um mein Doppelhaus ;-) ich habe das nur zufällig in der Siedlung gesehen und mir überlegt was wohl wäre wenn mein Nachbahr auch auf die Idee kommen würde. Es sieht nämlich wirklich (insbesondere der Kamin) fürchterlich aus. Die kleinere Hälfte wird optisch fast erschlagen ;-)