Doppelhaushälfte Kniestock erhöhen (Ohne Zustimmung des Nachbahrn?)

5 Antworten

Fühl dich wohl in deinen 4 Wänden und lass dem Nachbarn sein Vergnügen. Wahrscheinlich hat dein Nachbar die Veränderung nicht ohne Genehmigung durchführen lassen, oder doch?

Mordor 
Beitragsersteller
 24.08.2012, 12:04

Danke, aber es geht nicht um mein Doppelhaus ;-) ich habe das nur zufällig in der Siedlung gesehen und mir überlegt was wohl wäre wenn mein Nachbahr auch auf die Idee kommen würde. Es sieht nämlich wirklich (insbesondere der Kamin) fürchterlich aus. Die kleinere Hälfte wird optisch fast erschlagen ;-)

Huckebein  24.08.2012, 12:18
@Mordor

Ich kann deinen Einwand verstehen, und mir würde das vermutlich auch nicht gefallen. Doch wenn es trotzdem passiert ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Nachbar dieses Wagnis ohne Genehmigung eingegangen ist. Ärgerlich ist das schon!

Da so ein Umbau genehmigungspflichtig ist, kannst du davon ausgehen dass der Umbau auch rechtens ist. Also würde im nachhinein auch kein Einspruch des Nachbarn möglich sein, bzw. würde eine Beschwerde abgewiesen werden. So etwas wird in der Regel im Vorfeld geklärt.

Ist es denn tatsächlich so geschehen? Deine Frage hört sich doch eher hypothetisch an. Gerad eine Erhöhung des Kniestocks ist oft nur sehr schwer realisierbar. Zumindest,wenn er vorher bereits den Höchstwert hatte.

Das kommt darauf an, ob es sich um eine gemeinsame Brandwand oder um zwei Brandwände handelt. Wenn eine gemeinsame Brandwand erhöht wird geht das nur einvernehmlich. Wenn nur die eigene Brandwand erhöht wird ist es "nur" ein baurechtliches Problem (Bebauungsplan, Gestaltungsvorschriften, Energieeinsparrvorschriften, Abstands- und Brandschutzvorschriften).

Jede Baulicheveränderung musst du anmelden. Kommt das Bau/Ordnungsamt kann es sein das du alles Rückbauen musst und eine empfindliche Strafe zahlen musst. Kannste dich 1000 mal in Recht fühlen so ist es bei uns leider mal.

Seehausen  26.08.2012, 11:36

Laienhafter Unsinn.

Solange die Bestimmungen im Bebauungsplan eingehalten werden und die erforderliche Genehmigung bei der Baubehörde eingeholt wurde, ist doch alles in Butter.