Abwasserkanal läuft über Nachbargrundstücke. Im Grundbuch steht nichts. Wer zuständig bei Verstopfun
Bei einem Vierspänner Reihenhaus wurde der Abwasserkanal quer über die Grundstücke gezogen bevor er in das öffentliche Abwassernetz einläuft. im Grundbuch wurden keine Rechte eingetragen (vor 40 Jahren!!). Wenn nun die Verstopfung des Abwasserkanals beim zu tiefst liegenden Reihenhaus vorkommt und dessen Keller volläuft, wobei unklar ist wer von den Vieren der Verursacher ist. Wer kommt für den Schaden auf? Wie ist sowas zu klären? Gibt es da eine Verjährung gegen den Bauherrn bzw. durch Verjährung erworbenes Recht für das Kanalrecht?
2 Antworten
Wenn Leitungen bereits in fremden Grundstücken liegen bedarf es keiner zusätzlichen rerchtlichen Absicherung durch Leitungsrechte, Baulasten oder Grundbucheintragungen - siehe BGB
Dadurch werden natürlich die Probleme der Unterhaltung nicht gelöst. Wer da was zu dulden oder zu veranlassen hat ergibt sich aus der örtlichen Historie, den Nutzungsrechten und dem Verursacher. Da kann niemand bei GF konkrete Aussagen machen.
Zu empfehlen ist, dass sich alle Betroffenen und Beteiligten einigen und einen auch für Rechtsnachfolger verbindlichen Vertrag abschließen und im Grundbuch und Baulastenverzeichnis sichern.
Ein Tipp:
Schaut doch mal in den Bebauungsplan, ob da Leitungsrechte eingetragen sind; und prüft das Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsicht. Dann findet ihr vielleicht bereits bestehende Rechte.
Für das Vollaufen eines Kellers durch Rückstau im Abwasserkanal ist der Eigentümer selbst verantwortlich, da er den Keller nicht gegen Rückstau gesichert hat. Und schließlich ist es ja auch sein eigener Hausanschluss.
Wer so etwas vermeiden will, sollte den Hausanschluss in regelmäßigen Abständen kontrollieren und ggf. reinigen. Ich schätze, auf dem ersten Grundstück ist ein Kontrollschacht.
Im Normalfall, mit eingetragener Baulast, werden die Wartungs- und Reparaturkosten unter den angeschlossenen Parteien aufgeteilt.
Im gegenseitigen Interesse sollten die 4 Nachbarn jetzt nachholen was der Bauträger vor 40 Jahren unterlassen hat und die Grunddienstbarkeiten eintragen. Ich würde mich nicht wundern wenn auch noch andere Versorgungsleitungen quer durch die Grundstücke laufen.