Dürfen folgende Personen nähen?
Hallo.
Eine Frage;
Dürfen Krankenschwestern/Krankenpfleger, Rettungsassistenten oder Rettungssanitäter Wunden nähen?? ..also so wie n Chirurg das tut.
Lieben Gruss
5 Antworten
Vom Gesetz her gibt es keine Beschränkung. Das dürftest Du auch wenn Du gar keine von den genannten Ausbildungen hast, also als absoluter Laie.
Voraussetzung: der Patient erlaubt es Dir!
Das ist die Voraussetzung, auf die es wirklich ankommt. Auch ein Arzt darf nicht ohne Erlaubnis! Und darum lassen sich Krankenhäuser z.B. auch Behandlungsverträge unterschreiben, und vor Eingriffen, die mit dem V. noch nicht abgedeckt waren, die jeweils extra genehmigen.
Wenn Du als Fachpersonal in einem Dienstverhältnis stehst, obliegt es der Weisung Deines AG, welche Massnahmen er Dir erlauben oder untersagen will.
Schwieriger ist die Situation gerade im Rettungsdienst, wenn man mit bewusstlosen Patienten zu tun hat, die ja keinen Willen äussern (können). Da gilt dann eine Fiktion: sie wollen, dass alles für sie getan wird, was nach dem Stand der Medizin für sie zu tun möglich ist.
Als Jemand mit Fachausbildung muss man allerdings immer etwas berücksichtigen, was der Laie NICHT muss. Der darf nämlich im Grunde alles versuchen, um zu helfen, und wenn es schief geht, wird ihm zugute gehalten, dass er sein Bestes versucht hat. Und das reicht.
Als Ausgebildeter muss man wissen, was zu tun ist und was man auch besser bleiben lässt. Da muss man die Ruhe haben, ggf. auch nichts zu tun, wenn man nichts tun kann!
Man darf nur tun, was man kann und trägt Verantwortung für Fehler aus Fahrlässigkeit. Fahrlässig ist - logisch - alles, was man nicht kann. Darum lässt man dann die Finger von der Nadel, wenn man mit ihr nicht umgehen kann.
Wenn es nämlich zu Schäden aufgrund des Nähens kommt, ist man haftbar. Bis hin zur fahrlässigen Tötung, wenn der Patient verstirbt. Es kann sein, dass man dann nachweisen muss, dass man es richtig gemacht hat. Wenn man keine Ausbildung, Fortbildung, Kurs usw. besucht hat, wird das schon schwierig...
Darin ist man aber wiederum auch nur dem Arzt gleich gestellt. Für den gilt das nämlich auch! (sogenannter "Kunstfehler").
Sprich: wer meint, er müsse mal nähen und das auch tun will, der sollte sich beizeiten irgendwo eine entsprechende Fortbildung organisieren oder sich von einem Arzt anleiten lassen, wie das geht. Das spricht im Fall der Fälle für mehr Verantwortungsbewusstsein als es "einfach mal versuchen": Der Patient ist ja kein Versuchskaninchen oder Schuldummie, oder?
Wenn das ganze verantwortungstechnisch von einem Arzt abgenommen wird, ja, wenn was schief geht ist es sein Problem. Von der Tätigkeit her an sich ist aber ohnehin nichts dabei, dafür muss man nicht Medizin studiert haben.
Nur, wenn ein Arzt es der Krankenschwester überträgt, sprich er die Verantwortung übernimmt, wenn was schief geht, aber das darf er natürlich nur, wenn vorausgesetzt ist, dass diese dazu fähig ist (Fortbildung/Weiterbildung oder Erlaubnis, dieses durchzuführen). Aber einfach so darf man es nicht!
Wenn der Arzt es deligiert und der, der es übernimmt erlernt hat und es ordnungsgemäß durchführt, dann ja.
Wenn sie oder er hundet mal zugesehen haben, wie man das macht und dann im Urwald sind, wo weit und breit kein Arzt exitiert und sie das notwendige Nahtmaterial dabei haben, dann wird niemand sie oder ihn verklagen, wenn sie das in Notfall machen.
Aus anfänglich solchen Notfällen hat schon mancher Sanitäter das Operieren gelernt und sich dann als (falscher) Arzt ausgegeben und Kariere gemacht bis der Schwindel dann eines Tages aufgeflogen ist. Wenn er nicht aufgeflogen ist, dann weiß man es bis heute noch nicht.