Krampfanfall-Darf der Rettungsassistent Medikamente geben?
Hallo, wenn der RTW (ohne Notarzt) zu einer Person gerufen wird, die beim Eintreffen krampft, dürfen die Rettungsassistenten dann Medikamente geben oder fordern sie den Notarzt an und warten bis der kommt? Wenn sie schon vorher Medikamente geben dürfen, welche geben sie dann? Dürfen sie einen Zugang legen und diese i.v. geben? Fällt das alles unter den Begriff Notkompetenz?
6 Antworten
Der Sanitäter darf nur erste Hilfe leisten, dazu gehören keine Medikamente.
In diesem Fall wird ein Notarzt hinzu gezogen, der auch Spritzen verabreichen kann.
Das stimmt so nicht, auch der Rettungsassistent hatte schon die so genannte "Notkompetenz" auf Rechtsgrundlage des rechtfertigenden Notstandes Paragraph 34 Strafgesetzbuch. Steht ärztliche Hilfe am Notfallort nicht rechtzeitig zur Verfügung, kann und muss der Rettungsassistent im Rahmen der "Notkompetenz" auch Maßnahmen anwenden, die normalerweise einem Arzt vorbehalten sind. Dies beinhaltet sehr wohl auch die Gabe bestimmter Notfallmedikamente durch den Rettungsassistenten und auch die Gabe eines krampfdurchbrechenden Medikamentes bei anhaltenden Krampfanfällen. Ohne diese "Notkompetenz", würden viele Patienten gerade in ländlichen Regionen nicht mehr leben, bis der Notarzt eintrifft, da dieser auf dem Land durchaus Anfahrtszeiten von 20 Minuten und mehr haben kann. Beim 2014 neu eingeführten Berufsbild des Notfallsanitäters, ist das noch ausgeprägter, von diesem wird erwartet, das er bis der Notarzt eintrifft auch in der Ausbildung erlernte, eigentlich ärztliche Maßnahmen durchführt.
Ja, ein Rettungsassistent würde ein Benzodiazepin geben, die neuen und nochmals deutlich umfangreicher ausgebildeten Notfallsanitäter die Rettungsassistenten nach und nach ersetzen erst recht. Die deutsche Gesellschaft für Neurologie, empfiehlt in ihrer aktuellen Leitlinie die Gabe von Midazolam auch durch Rettungssanitäter und sogar durch Laien. Auch ich, würde es machen, da wir es so entsprechend der Leitlinie gelernt haben, allerdings nur Midazolam und kein anderes Medikament. Ich habe unten gelesen, dass es um einen Verwandten von dir geht, der kein Midazolam verträgt, ich würde und müsste dann auf den Notarzt oder den Rettungswagen mit einem Notfallsanitäter oder Rettungsassistenten warten. Generell ist das aber nicht ohne, denn Midazolam ist das Standardmedikament bei sowas und wenn dann keiner dabei ist, der sagen kann, das er das nicht verträgt, bekommt er unwissend Midazolam.
Huhu,
Kommt drauf an was der ÄLRD freigegeben hat, aber normal schon.
In der Regel werden Benzodiazipine gegeben, wie zum Beispiel " Midazolam " (5ml/5mg) , selbstverständlich gehört dazu ein i.V. Zugang.
Auf die rectale Gabe wird bei erwachsenen verzichtet und ist antiquiert, sollte ein i.V. Zugang nicht möglich sein so wird Midazolam über einen MAD appliziert.
(mucosal atomization device)
Mit Midazolam (3ml/15mg)
Auch auf das abwarten des Anfalls wird verzichtet, hier ist die schnelle Beendigung das Ziel des RD.
Bei all diesen Maßnahmen muss aber ein Notarzt angefordert sein. Aber auch hier, sollte das Meldebild "Krampfanfall" sein, wird der NA per NEF automatisch mit alarmiert.
Alles aus Sicht eines RettAss.
Liebe Grüße
Nlost
Meist wird das NEF gleich mitalarmiert. Bin aber in meinem Praktikum zum RettSan auch schon zu mindestens einem Krampfanfall gefahren, wo kein Notarzt mitalmiert war, der wurde dann nachalarmiert, als der Patient erneut anfing zu krampfen.
huhu, ja ganz genau. ein i.v. Zugang ist einfach Standard im Rettungsdienst. da ich dadurch Zugang zum System habe kommt das Medikament sehr schnell an. natürlich ist das rectum auch gut durchblutet aber mit einem i.v. Zugang gehts eben schneller. die rectal-Tuben sind bei uns Ende 2010 vom Rettungswagen verschwunden, komplett. liebe Grüße nlost
Aber sind "ästhetische Gründe" nicht auch egal wenn es um einen Notfall geht?
Wenn der RettAss also nur Diazepam geben darf, dann gibt er das aber i.v. mittels Zugang oder?
Danke für deine Antwort!
Mit "rectale Gabe" meinst du sicher das Diazepam rectal oder?
Warum darf man das bei Erwachsenen nicht geben?
Ich frage, weil ein bekannter Epileptiker bei uns in der Familie sämtliche Benzodiazepine nicht verträgt und allergisch darauf reagiert, außer auf Diazepam, welches er als Notfallmedikament hat (rectal). Der darf auch kein Midazolam bekommen deswegen war meine Frage ja ob der RettAss Medikamente verabreichen darf.
Was würdest du denn in dem Fall als erst eintreffender RettAss machen, wenn dir bekannt wäre, der Patient darf kein Midazolam, Lorazepam und Clonazepam bekommen, verträgt nur Diazepam?
Wichtig ist bei Epilepsie, dass man regelmäßig Magnesium zu sich nimmt und genügend Wasser über den Tag verteilt trinkt. Unser Gehirn besteht 85 % aus Wasser, ich bin auch betroffen und habe das lange nicht gewusst.
Das wird vom zuständigen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst festgelegt. Notfallsanitäter dürfen mehr als Rettungsassistenten und Rettungsassistenten mehr als Rettungssanitäter.
..dürfen nicht nur, **müssen** sie auch. Und das ist dann auch Last der Verantwortung...
Das legen von Zugängen ist nach meinem Wissen im Rahmen der Notkompetenz zulässig. Die Gabe von Medikamenten ist jedoch unterschiedlich geregelt.
Im Fall eines grand mal Anfalls können als Notfallmedikation beispielsweise Benzodiazepine rektal, oder Midazolam ("Dormicum") nasal verabreicht werden.
So lange ein solch schwerer Anfall stattfindet ist es ohnehin nicht möglich, einen Zugang zu legen, da muss man auf as Einsetzen der antikonvulsiven Wirkung der Medikamente warten.
Bereits die bloße Gabe von Sauerstoff kann bei einem Grand mal schwierig sein.
Medikamente rektal? Bei einem Jugendlichen ist das doch voll erniedrigend?!
Das ist bei einem älteren Patienten sicher auch nicht der Burner, oder meinst Du, die sind jenseits von gut und böse?
Bei einem solchen grand mal Anfall bekommt der Patient praktisch nichts mit, da das Bewusstsein extrem eingetrübt ist. Die Umgebung wird häufig nur als schemenhaftes Gewaber und Stimmengewirr von "ganz weit weg" wahrgenommen.
Lediglich klare Aufforderungen wie "ruhig atmen!" werden von den Patienten rudimentär wahrgenommen und instinktiv befolgt.
Ist der Anfall entsprechend heftig, hat man ohnehin nicht die Möglichkeit, die Hose herunterzuziehen, da nicht allein Oberkörper und obere Extremitäten krampfen und zucken, sondern der Anfall auch die Beine und Füße betrifft.
(Das Defäkieren durch Verlust der Kontrolle über Blase und Enddarm ist ein weiteres Hindernis bei der rektalen Verabreichung).
Eine weitere Möglichkeit der Notfallmedikation, die sowohl sicher als auch unkompliziert ist, ist die Verabreichung von Lorazepam (Handelsname "Tavor") als 1,0 Milligramm Gabe in Form löslicher Tabletten.
Unter die Zunge, oder in die Wangentasche gelegt, löst sich die flache Tablette schnell auf, so dass keine Erstickungsgefahr besteht.
Sofern der Patient die so genannte "Aura", also die Phase vor dem Anfall, rechtzeitig erkennt, kann er auch eine Selbstmedikation mit Lorazepam durchführen.
Das Notfallmedikament ist verschreibungspflichtig und nicht freiverkäuflich erhältlich.
Alles in allem hat man in solch einer Situation sowohl als Betroffener, als auch als medizinischer Ersthelfer andere Sorgen, als die Scham vor Entblößung.
huhu, klar kann man bei erwachsenen das diazepam rectal geben, aber im Rettungsdienst wird aus ästhetischen Gründen darauf verzichtet. wenn mir gesagt wird, das außer diazepam, kein anderes benzo vertragen wird, bekommt er natürlich das diazepam. Hauptsache der Krampf wird unterbrochen und ein neuer wird verhindert. in der Regel wird aber ein Medikament vorgezogen was eine geringere Halbwertszeit hat als diazepam um dem behandelnden Arzt in der Klinik alle Möglichkeiten offen zu lassen. aber in diesem Fall, ganz klar diazepam. liebe Grüße Nlost