Dürfen Lehrer Schüler abtasten?
An unserer Schule gibt es seid neusten eine komische Regel: Die Lehrer dürfen die Schüler (egal ob ein Lehrer ein Mädchen oder einen Jungen abtastet und andersrum) abtasten, ob sie irgendwelche Gegenstände an sich haben, die an der Schule nicht erlaubt sind. Diese Regel bezieht sich vor allem auf Handys. Diese MÜSSEN im Rucksack sein. Können die einem so etwas vorschreiben? Am schlimmsten finden wir, dass die Lehrer uns abtasten dürfen. Gibt es dafür irgendeinen Paragraphen der das verbietet?
13 Antworten
Das Abtasten stellt letztlich eine Durchsuchung dar. Diese darf nur unter bestimmten, rechtlich geregelten, Voraussetzungen gemacht werden. Ein Lehrer/Eine Lehrerin gehört nicht zu dem Personenkreis, die, auch bei Vorliegen von Durchsuchungsgründen, durchsuchen dürfen.
Diese Schuldurchsuchungen dürften alleine den Grund haben, die Ordnung in der Schule präventiv sicherzustellen.
Um eine rechtliche Voraussetzung für derartige Durchsuchungen zu schaffen, müsste die Landesgesetzgebung, sprich das Landesschulgesetz diese vorsehen. Eine Hausordnung reicht bei weitem nicht aus, Eingriffe in grundgesetzlich geschützte Rechte zu rechtfertigen.
M.E. verstößt die Durchsuchung gegen geltendes Recht und ist damit illegal.
Was würde denn passieren, wenn jemand was ertastet. Greift dann der Lehrer in die Tasche oder so?
In einem anderen Beitrag las ich, dass auch an Fußballstadien durchsucht wird. Das kann man nicht miteinander vergleichen. Am Fußballstadion ist die Durchsuchung eine Freiwilligkeitsentscheidung. Wenn einer nicht durchsucht werden möchte, kann er jederzeit gehen. Das ist in der Schule nicht möglich.
Wenn einer nicht durchsucht werden möchte, kann er jederzeit gehen. Das ist in der Schule nicht möglich.
Absolut richtig erkannt! Die Schule ist keine Wahlveranstaltung, der ich fernbleiben darf, wenn ich mich nicht durchsuchen lassen möchte.
Das Direktorat entscheidet über solche Vorgehensweisen. Wenn Ihr damit nicht einverstanden seid, müßt Ihr Euch an dessen vorgesetzte Stelle wenden. Oberster "Boss" aller Schulen ist das jeweilige Kultusministerium eines Landes. Dort bekommt man auch eine Auskunft - natürlich nur, wenn man anruft oder mailt... ;-)) Gruß, q.
Nein. Sollten Lehrer durchsuchen dürfen, so müsste eine einwandfreie gesetzliche Grundlage vorliegen. Selbst der Kultusminister darf sowas nicht Kraft seines Amtes entscheiden.
Nein, das darf ein Lehrer nicht. Das darf lediglich die Polizei und selbst die muss hierfür einen Grund haben. Als Mädchen/Frau ist man sogar berechtigt eine polizeiliche Durchsuchung durch einen männlichen Polizist (und umgekehrt) abzulehnen.
Zudem: Das Durchsuchen von Taschen und Gepäck stellt einen Eingriff in deine Grundrechte aus Art. 2 I GG und Art. 1 i.V.m. Art. 2 I GG dar.
Ziehst du durch meine Antworten und gehst deinem Hobby "kommentieren" nach? Du musst größte Langeweile haben ... und kommst dir dann groß und wissend vor.
Wenn es dir hilft ...
TV-Beitrag auf RTL? ...
Grundsätzlich nicht
Bei einem begründeten Verdacht müsste die Ploizei gerufen werden , nicht aber wegen eines Hansys
Nein, dass dürfen die Lehrer nicht. Sie dürfen euch auch nicht verbieten, dass Handy in der Hosentasche zu tragen. Was sie dagegen verlangen dürfen ist, dass das Handy ausgeschaltet sein muss.
Ich würde mich auch nicht durch mögliche Konsequenzen einschüchtern lassen. Du musst Dich nicht durchsuchen/abtasten lassen.
Es gibt gute Gründe, das Handy bei sich zu tragen und nicht im Schulrucksack oder der Schultasche zu verwahren. Ich sage nur Diebstahl. Die eine oder andere Versicherung könnte sich quer stellen, wenn es beim Verlust/Diebstahl um die Kostenübernahme geht, weil die Sorgfaltspflicht verletzt wurde. Dem wäre nur zu begegnen, in dem man die Schultasche während des gesamten Tages nicht aus den Augen lässt. Wie soll das gehen, wenn man zum Beispiel an den Sportunterricht denkt
Gruß Matti
Ich habe letzte Woche gerade noch einen TV-Beitrag gesehen wo ein Polizist sagte , dass ein Mann eine Frau abtasten darf und eine Frau einen Mann abtasten darf unter bestimmten Voraussetzungen.