Dürfen sich Ärzte untereinander in einer Gemeinschaftspraxis über persönliche Dinge von Patienten unterhalten?
In meinem Fall sind es meine Hausärzte bestehend aus einem Ehepaar. Zu der Frau gehe ich aber seit dem Erwachsenenalter nur noch vertretungsweise. Jedenfalls war ich letztens bei ihr und sie hat mich irgendetwas über meinen Beruf gefragt und dann kam "Ja stimmt, das hat mir mein Mann ja schon erzählt".... theoretisch ist sie ja auch meine Hausärztin (obwohl ich mich so gut wie gar nicht mehr von ihr behandeln lassen), aber dürfen Ärzte überhaupt so etwas?
PS: Habe auch schon oft neben den Behandlungszimmern mitbekommen, dass sie sich gerne über die Krankenakten der Patienten austauschen und gegenseitig beraten
14 Antworten
In einer Gemeinschaftspraxis, wo beide Partner die Patienten behandeln (und nicht jeder seine eigenen) tauschen sie sich natürlich aus, und sie können ja auch beide in die Patientenakte gucken. Das ist keine Verletzung des Arztgeheimnisses.
Die ärztliche Schweigepflicht gilt grundsätzlich auch gegenüber anderen Ärzten. Jedoch wirst du in einer Gemeinschaftspraxis von beiden behandelt, somit ist es vollkommen ok, wenn sie untereinander Informationen austauschen.
Das beraten ist unter Ärzten Standart, wenn mehr Leute ihre Ansichten über ein Problem besprechen werden sie sich nicht unbewusst auf eine Ursache einschießen.
Als Patient ist das nur gut.
Das da auch mal was privateres gesagt wird, passiert. Vielleicht dachte ihr Mann dass es für sie wichtig zu wissen ist.
Ich weiß ja nicht warum du bei ihnen warst, aber es gibt ja Krankheiten die häufig bei bestimmten Berufgruppen austreten
In einer Gemeinschaftspraxis (im Gegensatz zu einer Praxisgemeinschaft) wird gemeinsam dokumentiert und abgerechnet, also ist auch ein fachlicher Austausch über Krankenakten in Ordnung.
Ansonsten gilt, daß die ärztliche Schweigepflicht auch gegenüber anderen Ärzten einzuhalten ist. Natürlich kann über medizinische Fragen diskutiert werden, aber eben ohne Nennung der Person, auch keine Auskunft, daß eine bestimmte Person überhaupt in Behandlung ist.
Besser gehts nicht :)
Es ist eine Gemeinschaftspraxis, und es gibt EINE Krankenakte von dir. Somit steht deine Krankengeschichte auch allen Ärzten in dieser Praxis zur Verfügung.
Wenn du sowas nicht willst, musst du die Praxis wechseln, zu einem einzeln praktizierenden Arzt.
Das bedeutet ja nicht, dass deine Krankengeschichte nach außen dringt. Nach außen gilt die Schweigepflicht. Aber nicht innerhalb der Praxis unter den miteinander arbeitenden Ärzten.