Ein Beschwerdebrief ans Krankenhaus?
Der Eheman sollte an Lungenentzundung und Blutvergiftung gestorben seien. Bei Blutvergiftung sollte normalenweise sofort an Intensiefstation gebracht werden. Dies ist aber nicht geschehen,stadtdesem eine Erklärung von dem Stationsarzt: "Neben in der Zimmer war ein Notfall."Ich denke: Eine Güterabwägung zwischen Menschen ist juristisch nicht zulässig, auch nicht, wenn einer davon schwerst erkrank ist. Soll man ein Beschwerdebrief ans Krankenhaus schreiben und verlangen Schmerzesgeld?
6 Antworten
Ein Beschwerdebrief wäre sinnvoll, wenn es darum geht, sich über Mitarbeiter, die sehr unhöflich waren, zu beschweren oder, wenn das Zimmer einige Tage nicht gereinigt wurde. Aber in einem solchen Fall muss ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der die Einsichtnahme in die Krankenakte des Patienten beantragt, um sich eine Meinung über den tatsächlichen Verlauf des stationären Aufenthaltes des Betreffenden bilden. Erst danach muss man weiter sehen.
Wenn das so war ist, würde ich eher nen Anwalt konsultieren, und dann weitere Schritte mit dem besprechen. Hier kannst du kaum erwarten, dass dich jemand in der Sache, vernünftig berät.
Natürlich kannst Du einen Beschwerdebrief ans Krankenhaus schicken, doch was soll das nützen? Macht es Deinen Mann wieder lebendig?
Wie die anderen schon ausgeführt haben, muß man solche Dinge beweisen können, und da lassen wir jetzt mal die sinnlose Klage auf irgendwelche Schadensersatzansprüche ganz heraus.
Schreib einen Brief, wenn es Dir in Deiner Trauer hilft, und anschließend hältst Du ein Streichholz dran und verbrennst ihn. Du brauchst Deine Nerven sicher für etwas anderes.
Du wirst kaum beweisen können, dass es zwischen dem Tod deines Ehemannes und der Tatsache, dass er nicht auf die Intensivstation verlegt wurde, einen kausalen Zusammenhang gibt. Er könnte auch auf der Intensivstation gestorben sein.
Da du diesen Beweis nicht führen kannst, wirst dir auch kein Schmerzensgeld zugesprochen werden.
Du kannst zwar theoretisch mit einem Rechtsanwalt eine Klage gegen das Krankenhaus gerichtsanhängig machen, aber die Kosten wären für dich so hoch und der Prozess so langwierig, dass sich das Risiko bei der mangelhaften Beweislage nicht lohnt. Das Gericht müßte Sachverständige bestellen, die medizinische Gutachten erstellen, dann werden Gegengutachten beantragt und wiederum Gegengutachten usw. Du müßtest alle Kosten vorschießen. Das wirst du vermutlich nicht können.
Selbstverständlich kannst du dich beim Krankenhaus beschweren. Aber Schmerzensgeld wirst du ohne Gerichtsverfahren nicht vom Krankenhaus bekommen.
Sicherlich ist das eine sehr schwierige Situation für dich und ich kann verstehen, dass du sehr böse über das Krankenhaus bist. Aber dennoch: Reibe deine Nerven neben der Trauer über den Tod deines Ehemannes nicht noch zusätzlich mit Gedanken über ein Schmerzensgeld auf, das du nicht bekommen wirst.
Alles Gute!
Ja ja, mach' das, aber die Forderung nach Schmerzensgeld würde ich bleiben lassen.