Ist eine Beschwerde bei der Ärztekammer sinnvoll?
Ich glaube, falsch behandelt worden zu sein und ich überlege eine Beschwerde an die Ärztekammer zu schreiben. Ich weiß nur nicht, ob das was bringt.
Bitte keine allgemeines Rumgerömere von wegen, ja klar, ist ja ne Beschwerde, ergo bringt das was. Das kann man sich ja alles aus Gleichungen ableiten, muss man wissen. Bitte nur jemand antworten, wenn Erfahrung damit vorliegt, egal von welcher Seite.
6 Antworten
Entschuldige, aber Deine Kleinmädchenphantasien sind absolut lächerlich.
Wenn Du eine plausible Beschwerde hast, wird die auch ernst genommen.
Falls die Fehlbehandlung keine gesundheitlichen Folgen hatte, ist es jedoch wahrscheinlich, dass Du abgewimmelt wirst.
Ich weiß von Ärzten, die vorgeladen wurden, um sich für fragwürdige Behandlungen zu rechtfertigen - davon erfährt aber der betroffene Patient meist nichts.
Ich werde meinen Frust wohl einfach auf ein paar Bewertungsplatformen raus lassen und mir einen Hausarzt suchen, der keinen an der guten alten Waffel hat.
Die Ärztekammer besteht nicht aus Verwaltungsbeamten.
Die Ärztekammern der Länder sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Was glaubst du, wer da sitzt?
Warum glaubst du denn,
falsch behandelt worden zu sein?
Was ist passiert ??
Ich glaube, falsch Behandelt worden zu sein ...
Sorry, vergiss es! Solange du nur "glaubst", dass du falsch behandelt wurdest, jedoch dafür und vor allem für das schuldhafte Handeln des betreffenden Arztes keinen Beleg hast, kannst du dir die Mühe einer Beschwerde sparen.
Natürlich kannst du eine Beschwerde schreiben, mit welcher der betreffenden Arzt auch konfrontiert wird, der Arzt schreibt dann jedoch eine kurze Gegendarstellung, und da ein Arzt grundsätzlich Therapiefreiheit hat, wird sich die Sache für dich und den Arzt mit einem Standardschreiben der Ärztekammer erledigen.
Anders würde es natürlich aussehen, wenn du einen faktischen Schaden durch eine nachweisbare Fehlbehandlung erlitten hättest. In diesem Fall solltest du dich an einen Fachanwalt für Medizinrecht wenden.
Stimmt wohl, ich ärgere mich nur wie ich abgespeist wurde und will dem Herren Kollegen eine reindrücken. Das war sau unverschämt.
Dann vergiss es erst recht. Die Beurteilung des Verhaltens liegt immer im Auge des Betrachters und "unverschämtes" Verhalten ist nicht strafbar. Wenn die Ärztekammer den Anschein gewinnt, du willst dich für irgendein "unverschämtes" Verhalten des Arztes rächen, landet deine Beschwere ohnehin sofort in der Ablage 17.
Anwalt angaschieren
der soll sich mit den Bürokraten rumschlagen.
Das kommt natürlich auf den Sachverhalt und dessen Dokumentation an.
Wenn das ganze nachvollziehbar und berechtigt ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass deine Initiative Konsequenzen nach sich zieht, höher als wenn seitenweise rumgeschimpft wird.
Kleinmädchen Fantasie? Weißt du wie Beschwerdeinstanzen im Verwaltungaufbau normalerweise Funktionieren? Ich glaube, du bist ein wenig naiv mit Verlaub.