Ersatz von Kleidung Rettungsdienst?
Wenn man vom Rettungsdienst abtransportiert wird und die Kleidung zerschneiden, bekommt man diese dann ersetzt?
7 Antworten
Sofern das Entfernen der Kleidung für eine gute, zielgerichtete und sinnvolle Diagnostik und Behandlung notwendig Ist, kannst du keinerlei Ansprüche geltend machen.
Anders kann es dann aussehen, wenn der Rettungsdienst die Klamotten nur aus reiner Schikane kaputt macht - ein leichter Schlaganfall rechtfertigt nicht unbedingt eine komplette Entkleidung. In solchen Fällen könnte der Patient theoretisch Forderungen stellen. Diese gerichtlich durchzusetzen ist aber vermutlich sehr schwer, da ja der Patient als Laie den medizinischen Fachleuten erst mal nachweisen muss, dass in seinem speziellen Fall das so alles hat nicht korrekt war. Irgend ein Grund ist da im Zweifel schnell geschaffen.
Wenn man nun partout seine Kleidung heile behalten möchte, kann man das natürlich kundtun. Gegen den erklärten Willen des Patienten zu handeln (sofern der zurechnungsfähig ist), wird sich jeder Retter gut überlegen.
Wenn ein Versicherungsfall vorliegt kann man auch Glück haben - z.B. kann sich ein Motorradfahrer nach einem Unfall die durch Rettungskräfte zerstörte und sehr teure Kombi von der Haftpflichtversicherung eines eventuellen Unfallverursachers ersetzen lassen.
Nein, den Kleidung wird nur zerschnitten wenn es medizinisch indiziert ist.
Man kann sicher schauen ob es vielleicht eine Versicherung gibt die das auffängt. Die Wahrscheinlichkeit ist aber relativ gering.
Ich habe auch noch keinen Fall erlebt wo sich Patienten hinterher drüber auch nur beschwert haben. So was passiert nur wenn es wirklich ernst ist. Und dann sind die Patienten eher froh über die professionelle Hilfe.
Nein. Bei Bewustsein wirst du im Normalfall gefragt, ob du behandelt werden willst und ob man die kleidung entfernen darf. Wenn du Bewustlos bist, wird angenommen das es in deinem Interesse ist behandelt zu werden.
Bei einer medizinisch indizierten Maßnahme ("keine Diagnose durch die Hose") ist die Entfernung dieser - schonender Weise mit der Schere- natürlich im anzunehmenden Interesse des Patienten. Wenn dieser sich gegen die Maßnahme ausspricht (also lieber die eventuelle (ver-) Blutung riskiert als die Hose zu opfern, ist das natürlich die Entscheidung des Patienten.
Haftungstechnisch entscheidet sich das nach dem Verursacher-Prinzip:
Der Verursacher hat den Schaden zu tragen. Gibt es also z.B. einen "schuldigen" Unfallgegner der dich angefahren hat, muss dieser auch für die (Folge-) Schäden - also für die zerschnittene Hose aufkommen.
Warst Du selbst der "Schuldige" weil Du einfach mal die Treppe ´runtergeflogen bist, musst Du für den Schaden selbst aufkommen.
Das Rettungsdienstpersonal wird den Pat über die nötige Maßnahme informieren und seine Zustimmung einholen. Ist dies nicht möglich (z.B. bewußtloser Pat.) ist seine mutmaßliche Einwilligung anzunehmen.
Der Rettungsdienst ist also - bei indizierter - "Sachbeschädigung" nie haftbar.
Ich hatte es einmal, da würden wir von einem Motorradfahrer verklagt, weil wir ihm seine, vermeintlich sehr teure, Schutzhose zerschnitten haben. Es bestand der dringende Verdacht, dass er sich beim Unfall eine Oberschenkelfraktur zugezogen hat. Das kann sehr gefährlich werden, da der Blutverlust nach Innen hoch sein kann.
Dieser Verdacht bestätigte sich nicht. Dennoch wurde die Angelegenheit fallengelassen, da das Aufschneiden der Hose als notwendige Maßnahme akzeptiert wurde, um Leib und Leben des Verunfallten zu schützen.
Ehrlich: Dieser Gedankengang macht mich aggressiv. Wir leben in einem Land, in dem jeder im Notfall medizinische Hilfe bekommt. Kleidung wird nicht aus Jux und Dollerei zerschnitten, sondern um Schäden vom Patienten abzuwenden. Ich wundere mich schon, dass man im Nachhinein noch auf die Idee kommen kann, seine Kleidung erstattet zu bekommen, weil sie vorher für lebensrettende Maßnahmen beschädigt wurde.
Das ist absurd und lächerlich.
Wenn ein Patient mir untersagt, seine Kleidung zu beschädigen, dann lasse ich es auch gerne bleiben und respektiere diesen Wunsch. Diese wunderbar unversehrte Kleidung macht sich sicher gut, wenn die Leiche für die Verwandtschaft vor der Beerdigung noch einmal aufgebahrt wird.
Ich hab mir die Frage auch gestellt, ohne den Rettern etwas böses zu wollen. Mir ging es eher um die Versicherung, ob die was zahlt.
Aber auf diese Art kann die Verwandschaft auch beim Einsargen Geld für die Bekleidung sparen!