Folgebescheinigung Krankmeldung?
Muss ich bei einer Folgebescheinigung der Krankmeldung wieder telefonisch den Arbeitgeber informieren oder reicht grundsätzlich die rechtzeitige Vorlage der Krankmeldung? Danke schon mal :)
5 Antworten
Normalerweise wenn du bis heute krankgeschrieben bist, heute noch zum Arzt gehst und eine neue Krankmeldung bekommst, dann
ruft man selbstverständlich sofort danach noch seinen Arbeitgeber an und gibt Bescheid, dass man weiterhin bis.......... krankgeschrieben ist und die Krankmeldung entweder abgeben lässt oder sie umgehend per Post zuschickt.
Noch besser ist es, wenn man einen frankierten Briefumschlag gleich zum Arzt mitnimmt, dann kann man gleich die Krankmeldung bei der Post abgeben.
Schliesslich muss dein Arbeitgeber Bescheid wissen und das sollte auch etwas zu der Verantwortungsgefühl eines Mitarbeiters gehören wenn er will, dass man ihn als zuverlässig einschätzt.
Hallo - schau mal hier - von einem Anwalt:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-Folgebescheinigung--f4466.html
Demnach ist in der Sache noch nichts wirklich höchstrichterlich geklärt, nicht mal ob man die Folgebescheiniung am letzten Krankheitstag der Erstbescheinigung abgeben muss, oder dafür auch wieder die 3-Tage-Regel gilt.
Am besten für ein gutes Arbeitsklima ist es wohl, sowohl telefonisch die weitere Arbeitsunfähigkeit zu melden, als auch die neue AU-Bescheinigung selbst auch wieder sofort dem Arbeitgeber vorzulegen.
Du solltest auch telefonisch Bescheid sagen.
Ein kurzer Anruf schadet nicht und beugt Diskussionen und Missverständnissen vor.
Kannst beides machen