Krankmeldung als Selbstständiger
Hallo Ihr Lieben,
ich bin seit 5 Monaten als HGB 84 (selbstständiger Einfirmenvertreter) beschäftigt.
Nun bin ich seit 5 Tagen krank. Kann mein Arbeitgeber eine Krankmeldung einfordern, oder bin ich als selbstständiger (scheinselbstständig) davon befreit?
Bitte um Hilfe.
Vielen Dank,
Marcus
7 Antworten
als selbstständiger musst du niemandem eine Krankmeldung einreichen. allerdings kannst du auch nicht auf Bezahlung bestehen, wenn du einen Termin dadurch nicht einhalten kannst. Dass du scheinselbstständig bist geht hier niemanden etwas an und darf rechtlich auch nicht als Druckmittel eingesetzt wreden
Als Selbsständiger kannst Du bei niemandem eine Krankmeldung abgeben.
Du hast dich aber auch eine Versicherung, wenn Du mal krank wirst, dass Du mit Arztbescheinigung sowas wie eine Taggeldversicherung hast!
Also ich war auch mal selbstständig und hatte eine solche Versicherung, Du musst ja abgesichert sein, als Selbsständig Erwerbender, es ist ja Deine Firma, da bist Du selber dafüf verantwortlich!
Ich erinnere mich noch, dass solch eine Versicherung ziemlich teuer war, wie das heute ist, wiss ich nicht, aber ich denke, heute ist das alles etwas einfaher, heute kan ja fast Jeder Selbstständg werden!
Alles Gute! L.G.Elizza
Du bist doch "selbständig" und bekommst daher kein Gehalt, also brauchst du niemanden Rechenschaft ablegen, ob du krank bist oder in Urlaub gehst. Ok, der Fairness wegen wird man das Unternehmen unterrichten, aber eine Krankmeldung brauchst du nicht.
Bekommst du eine regelmäßige Lohnabrechnung bist du nicht selbstständig. Zahlst du deine Sozialversicherungsbeiträge selbst bist du schon eher selbstständig. Bist du in einem Anhängigkeitsverhältnis, das dir zwar die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auferlegt, du aber trotzdem dein Einkommen nur als Fixum von diesem einen Arbeitgeber erhälst bist du scheinselbstständig. Egal wie. Die Krankmeldung solltest du auf jeden Fall zur Krankenkasse sende, das auch dem Selbstständigen ein Lohnfortzahlung zu stehen kann. Tip: Lass deinen Status durch die Krankenkasse klären. (Feststellungsverfahren zum Beschäftigungsstatus) Dann wird die Krankenkasse von sich aus tätig, und dein Arbeitgeber erfährt nicht , dass du eigentlich dahinter steckst. Leider nutzen noch immer viele Arbeitgeber das (illegale) Instrument dei eigenen Arbeitnehmer als Selbstständige zu bezeichnen um Sozialvericherungsbeiträge einzusparen.
wem willst du die denn abgeben wenn du dein eigener chef bist.