Forderung aus einem nicht EU Land?!
Hallo !
Frage: Ich musste in meinem Türkeiurlaub leider den Hotelarzt konsultieren der mich wiederum zur Abklärung in ein Krankenhaus einliefern lies, wo ich einen halben Tag verblieb. Was mir jedoch keiner gesagt hat ist das es sich hierbei um ein Privat Krankenhaus gehandelt hat u ich somit eine Rechnung in Höhe von lächerlichen 950 € erhalten habe !!!!!! Sehr ärgerlich.... Da ich das nicht vor Ort zahlen konnte u wollte, hab ich nun die Rechnung erhalten.
Inwiefern kann die Türkei das als Nicht Mitglied der EU einfordern bei mir ? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht, und wie sieht es ggf. mit einer Erstattung seitens meiner GKV aus ?
Vielen Dank für zahlreiche Antworten
10 Antworten
Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt nur die Arzt- und Krankenhauskosten, die in einem EU Land anfallen.
Diese 950 Euro musst du an das Krankenhaus selbst bezahlen. Man sollte deshalb vor jedem Urlaub eine Auslandskreisekrankenversicherung abschliessen, diese uebernehmen die Kosten alle und setzen sich auch mit dem Krankenhaus in Verbindung und schicken denen eine Kostenzusage zu.
Wenn ein Rechtshilfeabkommen besteht dann kann auch hier vollstreckt werden fuer die Tuerkei. Dann werden die Kosten aber fuer dich ja noch hoeher.
Dum hast diese Leistungen in Anspruch genommen und so musst du sie auch bezahlen.
Verusche mit dem Krankenhaus eine Ratenzahlung zu vereinbaren, die werden sich sicherm darauf einlassen.
Es gibt Laender, da wirst du erst gar nicht aus dem Krankenhaus entlassen, sondern du musst zusehen das die Rechnung sofort bezahlt wird, wenn keine Auslandsreisekrankenversicherung besteht. Du wirst dann solange nicht entl;assen bis alles bezahlt ist.
Aus einem vor einem tuerkischen Gericht erwirkten Titel heraus kann in Deutschland nicht direkt vollstreckt werden. Es muss vorher ein Urteil durch ein deutsches Gericht erwirkt werden (was in aller Regel auch ergeht, wenn festgestellt wird, dass das tuerkische Urteil frei von Verfahrenhsfehlern ergangen ist). Dies verursacht natuerlich zusaetzliche Kosten, die i.d.R. dem Schuldner aufzuerlegen sind.
Warte es doch einfach ab. Normalerweise wird außer viel Geschrei wenig passieren, außer, sie kriegen Dich irgendwann beiläufig am Fuß.
Ich glaube das du so ziemlich am Ar*** bist, da es wirklich viele Verträge gibt zwischen der Eu und der Türkei! Außerdem wird die Türkei fast als vollwertiges Mitglied gesehen:)
Inwiefern kann die Türkei das als Nicht Mitglied der EU einfordern bei mir ?
du hast dort eine leistung in anspruch genommen. da können sie das schon einfordern. auch aus einem nicht-eu land kommt eine rechnung, die ja schon da ist und dann kann auch vollstreckt werden. das ist da erst mal teurer, aber am ende zahlst du das dann alles.
die gesetzliche krankaksse wird eine behandlung in einem privaten krankenhaus nicht erstatten. dafür hat man eine auslandskrankenversicherung die einige kosten übernimmt.