Zahnarzt berechnet zusätzliche Kosten für Weisheits-Zahn-OP

5 Antworten

Also mir wurden auch nach und nach alle Weisheitszähne gezogen und ich habe nichts dazu zahlen müssen. Da macht ein Zahnarzt wieder Zusatzgeld um seinen Beutel zu füllen. Lasse es dir nicht gefallen.

DerHans  24.02.2014, 22:53

Er ist ja vorher darauf hingewiesen worden und hat das nicht abgelehnt. Jedenfalls nicht deutlich genug

Das Einsetzen von Kollagenkegel ist bei übermässigen Blutungen nach GOZ 3050 abrechenbar. Ein zusätzliches spezielles Nahtmaterial ist dazu aber nicht notwendig. Die Leistung 3050 GOZ ist mit 6,19 Euro im einfachen Satz, bei dem 2,3-fachen Satz mit 14,23 Euro pro Zahn abrechenbar.

Hier der Text aus den entsprechenden Kommentaren zu 3050:

Die GOZ 3050 ist im Rahmen der dentoalveolären Chirurgie ggf. als selbständige Leistun zusätzlich berechenbar, wenn die Blutung das typische Maß bei dem Eingriff deutlich übersteigt und eine Unterbrechung der eigentlichen operativen Maßnahme erfordert. In allen anderen Fällen sind Blutstillungsmaßnahmen (auch größeren Umfangs), die ortsgleich mit chirurgischen Leistungen erfolgen, Bestandteil der jeweiligen Hauptleistung und dürfen nicht gesondert nach GOZ-Nr. 3050 berechnet werden. Dies gilt auch für die chirurgischen Leistungen aus der GOÄ, die für den Zahnarzt gemäß § 6 Abs. 2 GOZ geöffnet sind.

Ich hatte noch keine Weisheitszahn OP, aber ich bin mir ziemlich sicher das nicht einfach "besseres" (das muss er erstmal nachweisen) Nahtmaterial benutzt werden kann, ohne darauf ausdrücklich hinzuweisen. Das auch gleich 2x ein "Notfall" eintrifft, so das an beiden Stellen diese Kegel eingesetzt werden mussten, klingt für mich auch nicht gerade logisch, außer bei absoluter Unfähigkeit deines Zahnarzt.

Für mich sieht das nach gezielter Abzocke aus, gegen die du dich wehren solltest. Das allerdings könnte schwerer werden als man denkt. Du hast schließlich bezahlt. Hast du unter Vorbehalt bezahlt ist das vielleicht etwas anderes.

Wende dich erstmal an besagten Arzt, denn seine Reaktion wird dir schon viel Aufschluss geben. Wenn das nichts bringt und mit keiner Kulanz zu rechnen ist informiere dich ob es bei der Ärztekammer eine Schlichtungsstelle gibt und wende dich an diese.

Bringt das alles nichts würde es wohl auf eine Klage hinaus laufen, wobei es fraglich ist ob sich das beim Streitwert von 70 Euro wirklich lohnt. Außerdem bin ich dafür nicht die richtige Kompetenz, um sagen zu können wie viel Erfolg das haben könnte.

hellokitty1989 
Beitragsersteller
 24.02.2014, 22:57

Danke für dein Feedback! Ja, dass ich bezahlt habe, ist natürlich erstmal eher ungünstig und naiv gewesen, aber wie schon geschrieben, in dem Moment hatte ich gerade andere Probleme... Ich musste zwar vorher ein Dokument unterschreiben, wo ich einwillige, dass mir die Risiken bekannt sind, aber soweit ich weiß, stand da nichts von dem generellen Einsatz von kostenpflichtigen Kollagenkegeln o.ä.. Von Zusatzkosten habe ich auch sonst nirgendwo im Internet etwas gelesen (außer für Narkose). Ich werde mal schauen, was der Arzt sagt, ansonsten werde ich dann wohl doch mal meine Rechtschutz-Versicherung/-Beratung kontaktieren, ob man hier etwas machen kann, für so etwas gibt es die ja :-)

Du schreibst doch selbst, dass du VORHER darauf hingewiesen worden bist. Wie willst du dich denn da jetzt beschweren?

Die Kassenversorgung wäre selbstverständlich vollkommen ausreichend gewesen. Du hast eben einen geschäftstüchtigen Zahnarzt erwischt.

Es war eben immer etwas teurer einen besonderen Geschmack zu haben.

ZeroC  24.02.2014, 22:46

Nur hat ein vorheriges darauf hinweisen das es ja sein "könnte" nichts mit arglistiger Täuschung zu tun. Wenn ein "Notfall" eintrifft, eben der wo diese Kegel eingesetzt werden, dann hat man das zumindest direkt zu dem Zeitpunkt anzukündigen und nicht einfach später eine Rechnung auf den Tisch zu knallen. Ist ja nicht so das man beim Zahnarzt unter Vollnarkose steht und vorher eine Einwilligung zu unterschreiben hat.

DerHans  24.02.2014, 22:51
@ZeroC

Soll der Zahnarzt dann etwa mitten Inder OP in die Verhandlung eintreten? Dann wird der Patient hinterher sagen, sein benebelter Zustand durch die Narkose wäre ausgenutzt worden.

ZeroC  24.02.2014, 22:56
@DerHans

Sicher nicht, aber er hat zumindest anzukündigen das er die Dinger jetzt einsetzt. Wenn ich das will dann gucke ich mir bei meinem Arzt die gesamte Behandlung auf Bildschirm an, da wird mir auch erklärt was jetzt genau gemacht wird und das ist auch mein gutes Recht als Patient.

hellokitty1989 
Beitragsersteller
 24.02.2014, 23:14
@ZeroC

Hallo DerHans,

danke auch für dein Feedback.

Nur nochmal zur näheren Erläuterung: Ich (eine "Sie" ;-)) wurde vorher durch eine Zahnärztin aus der Praxis darüber informiert, dass im Notfall so etwas gemacht werden müsste. Unter der Prämisse "Notfall" habe ich dem mündlich natürlich zugestimmt und habe auch nochmal betont, dass ich ungern ohne wichtigen Grund zusätzliche Kosten tragen möchte. Dasselbe Gespräch hatte ich dann nochmal mit einem Kiefernchirurgen, der die OP übernehmen sollte. Dieser ist dann langfristig erkrankt, weswegen ich von einem anderen Kiefernchirurgen behandelt wurde, mit dem ich dann nicht nochmal ein Vorgespräch hatte (trotz vereinbart). Kurz vor der OP hat mich die Assistentin kurz gefragt, ob ich über den Kollagenkegel aufgeklärt wurde und ich habe nochmals gesagt, dass es ja nur im Notfall soweit kommen sollte. Daraufhin kam nur eine Art "OK". Mit dem Kiefernchirurgen selbst gab es hierüber kein Gespräch, er war in dem Moment nicht im Raum. Während der OP wurde mir das dann eben einfach eingesetzt, als ob selbstverständlich. Benebelt war ich nicht, nur recht zittrig.
Da meine Krankenkasse die Kosten nicht trägt, ich nirgendwo etwas zu privat zu tragenden Kosten für eine Weisheitszahn-OP gelesen habe und mir das ganze suspekt vorkommt, haben mich andere Einschätzungen dazu interessiert.

du hast zugestimmt, dass es im NOTFALL gemacht wird. für den Arzt war es notwenigt, also hat er es gemacht. DICH während der OP zu fragen wäre sinnlos gewesen, denn in solch einer Situation hättest du allem zugestimmt. Du musst dem, was du zugestimmt hast, bezahlen, also den 2 x € 60.- . also erkläre dem Arzt KURZ und schlich, dass die Krankenkasse dich informiert hat, dass kein Extramaterial hätte verwendet werden müssen und du deshalb auch nur das gängige Material bezahlen möchtest. also soll er dir € 10.- zurück zahlen