Zuzahlung Krankenhaus bei Arbeitsunfall?
Ich war vom 09.12.2012 bis 20.12.2012 im Krankenhaus weil ich auf den Weg von der betrieblichen Weihnachtsfeier gestürzt war ( Wegeunfall ) der Unfall wurde der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet und ich erhielt Verletztengeld und wurde auch schon 2 mal im Auftrag der Berufsgenossenschaft begutachtet und habe auch aus diesen Grund für 6 Monate Unfallrente erhalten. Jetzt hatte ich erneut einen Arbeitsunfall und vom ersten Verletztengeld wurden mir 70 € abgezogen auf meine schriftliche Nachfrage bei der Krankenkasse wurde mir mitgeteilt das ich damals die Zuzahlung nicht geleistet habe und noch 50 € offen stünden. Ich habe aber damals weder eine Rechnung noch eine sonstige Aufforderung bekommen wegen Zuzahlung und bei Arbeitsunfall muss man ja nicht zuzahlen. Können die überhaupt nach so einer langen Zeit noch Forderungen stellen?
3 Antworten
Du scheinst im Krankenhaus gewesen zu sein, dafür fallen normalerweise je Kalendertag 10,-- Euro Eigenateil an. Diese entfallen, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt, dann zahlt die Berufsgenossenschaft.
Setz dich mit dem Bescheid der Krankenkasse mit der BG in Verbindung und bitte sie dir diesen Betrag zu erstatten.
Die Krankenkasse kann nichts machen, da hat das Krankenhaus gepennt und nicht den BG- Vermerk auf der Rechnung gemacht, damit wäre kein eigenanteil angefallen. Allerdings zahlt die Krankenkasse auch das Krankenhaus nicht, wenn es eine BG-Sache ist.
Ruf bei der BG an und klär das- hast du im Krankenhaus nicht gesagt, dass es ein Arbeitsunfall war?
bei Arbeits- und Wegeunfällen ist keine Zuzahlung zu leisten.
oftmals melden die Krankenhäuser falsche Daten an die Krankenkasse und kennzeichnen den Fall nicht als Arbeitsunfall.
setzte dich mit der Kasse und dem Krankenhaus in Verbindung. ich sehe hier den Fehler beim Krankenhaus, dass der Krankenhausfall nicht als Arbeitsunfall übermittelt worden ist.
Welche Zuzahlung meint denn die Krankenkasse? Die Praxisgebühr gab es 2012 noch, aber da es eben ein Arbeits/Wegeunfall war, gilt diese nicht. Hast ja geschrieben.
Wenn Sie die Praxisgebühr meint, so würde ich natürlich rückwirkend Widerspruch einlegen und darauf hinweisen, dass du keine Rechnung o. ä. erhalten hast und zudem ein Arbeitsunfall war.