Für Röntgenbild wen bevollmächtigen? (Arzt oder minderjährige Patientin)?
Meine minderjährige Tochter (16) muss wegen Knieproblemen zu Orthopäden, allerdings kann ich sie dabei nicht begleiten, da ich auf der Arbeit bin.
Das Problem ist, dass ich nicht weiß wie ich die Bevollmächtigung schreiben soll, da sie ja alleine hingehen muss. Muss ich also meiner Tochter die Bevollmächtigung erteilen, selbst zu entscheiden ob sie bspw. ein Röntgenbild machen möchte (was sie dann natürlich mit Ja beantworten würde, denn deshalb ist sie da) oder erteile ich dem Behandelnden Arzt die Bevollmächtigung darüber zu entscheiden, welche Behandlungsmaßnahmen getroffen werden müssen, und wie formuliere ich das dann?
Lg und Danke
5 Antworten
Entweder der Arzt lässt sie das selbst entscheiden. Oder er verlangt Unterschriften unter vorgefertigte Erklärungen. Ein Vollmachtnehmer, der selbst minderjährig ist, kann dich dabei (in Deiner Vertretung für sie selbst) nicht vertreten. Das wäre absurd. Du kannst nicht per Vollmacht Deine Tochter "erwachsen machen".
Im Übrigen wären Unterschriften beider Eltern erforderlich.
Ein Vollmachtnehmer müsste schon volljährig sein.
gib ihr vorsichtshalber eine einverständniserklärung mit, in der du schreibst, dass du damit einverstanden bist, dass "bildgebende" verfahren zur untersuchung eingesetzt werden.
ich würde aber das "vorsorgliche" spritzen von kontrastmittel untersagen. untersuchungen mit kontrastmittel werden häufig auch ohne medizinische notwendigkeit gemacht - einfach, weils die kasse zahlt.
lass deine tochter das selbst entscheiden. das ist ab 14 normalerweise problemlos der fall.
Das mit den Kontrastmitteln würde ich nichtbausschließen. Wenn es für die op notwendig ist, muss sie nochmal Aufnahmen machen... vielleicht besser, Kontrastmittel nur wenn es für die op relevant ist oder so..
selbst zu entscheiden ob sie bspw. ein Röntgenbild machen möchte (was sie dann natürlich mit Ja beantworten würde,
Genau.
Das ist eigentlich bei dem Alter nicht nötig, ist aber besser. Ab eibem bestimmten Altern ca 14 bis 16, benötigen Jugendliche keine Erlaubnis der Eltern merh für Untersuchungen.
Beim Röntgen würde ich das aber sicherheitshalber machen.
Den Arzt musst du jetzt erst mal gar nicht bevollmächtigen, die Behandlung ist eine andere Sache, die erfolgt nicht sofort.
Der Arzt sollte nur wissen, das du einverstanden bist. Aber wie gesagt: Für eine normale Untersuchung, die keine Eingriff erforderlich macht, brauchst sie deine Erlaubnis gar nicht.
Das ist ert mal nur eine Untersuchung, keine Behandlung. Bei einer Behandlung kommt es auf die Schwere an, nd iob ein Eingriff nötig st. DAS musst du dann eh noch mal gesondert erlauben.
Die gibst dem Arzt die Bevollmächtigung bei deiner Tochter eine Röntgenaufnahme anzufertigen.
Aber mal abgesehen davon, ich glaube das braucht sie gar nicht. Denn ab dem 14. Lebensjahr zählt man vor dem Gesetz offiziell nicht mehr als Kind (ist man schließlich auch nicht mehr) Minderjährig nur noch, und ab dem 14. Lj. dürfen sie alleine zum Arzt gehen, ohne Wissen der Eltern und ohne Begleitung der Eltern. Sie dürfen auch selbst über ihre Behandlung entscheiden.
Okay danke, ich hab mich auch gewundert aber ich gebe ihr besser mal sowas mit. Vielleich hat sich auch die Dame vom Empfang geirrt.
Ich kenne das gar nicht, das man mit 16 eine Vollmacht braucht. Wenn der Arzt es dür notwendig hält, wird die Röntgenaufnahme gemacht 🤔
Prüf doch kurz beim Arzt an und frag nach
Ok 😅 dann schreib einfach dass du mit den Röntgenaufnahmen einverstanden bist
Mhm ich wusste das auch nicht, aber als wir für den Termin dort angerufen haben, meinte sie sie muss sowas mitbringen sonst können sie nichts machen :( Das Problem ist, dass man so schwer durch die Warteschleife kommt D: