Fußballer stirbt nach Foul, Konsequenzen?
Sagen wir mal, es gab ein schweres Foul im Fußball und ein Spieler erleidet eine so schwere Kopfverletzung dass er in Folge dessen verstirbt, wird dann gegen den anderen Spieler wegen fahrlässiger Tötung ermittelt oder nicht?
5 Antworten
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit [Siehe GG] ist bei Ausübung einer (jeden) Sportart eingeschränkt.
Das bedeutet, das ein Sportler damit rechnen muss, das er sich durch sportartbedingte Vorgänge verletzt und denjenigen, der für diese Verletzung dann verantwortlich ist nicht haftbar machen kann.
Beispiel:
- Fliegt dir beim Fußball während dem Spiel der Ball an den Kopf ist das eher Fußball typisch.
- Fliegt dir beim Fußball jedoch eine Wasserflasche an den Kopf ist das für die sportart nicht typisch.
So einfach, wie in meinem Beispiel plastisch dargestellt ist es dann aber doch nicht.
Ob jemand nämlich zivil- oder strafrechtlich für eine Verletzung eines Gegen- oder Mitspielers und deren Folgen (und das schließt die Todesfolge mit ein) haftbar gemacht werden kann wird im Einzelfall ein Richter entscheiden müssen.
Dieser muss dann für den Einzelfall beuirteilen, ob die Verletzung einer Person auch tatsächlich durch eine "sportart typische Handlung" erfolgte oder nicht.
Dabei wird es dann - bei einem Foulspiel - darauf ankommen ob der Richter zu der Überzeugung kommt, das Foulspiel als fahrlässig, rücksichtslos oder vorsätzlich zu beurteilen.
Aber Vorsicht: Nicht alles was heutzutage beim Fußball als "gesunde Härte" oder "Fußball typisch" auf einem Fußballplatz zu sehen ist übersteht auch die Prüfung eines Strafrichters als Fußball typisch.
Ermittelt wird mit Sicherheit. Aber ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es zu einer Anklage oder gar Verurteilung deswegen käme
Grundsätzlich ist man für Verletzungen während der Sportausübung nicht haftbar. D.h. wenn es ein "handelsübliches" Foul war, dann ist die Antwort nein. Das war dann einfach eine maximal unglückliche Situation.
Wenn man jedoch während des Spiels "einfach so" einen abseits des Spielgeschehens einen KungFu Tritt auspackt, dann wird man auch strafrechtlich dafür belangt, weil das zum Fußball eben nicht dazugehört.
Man müsste dem Spieler nachweisen können, dass er das auch wollte und es nicht unglücklich beim Kampf um den Ball passiert ist. Fußball ist ein Kampfsport und Verletzungen nimmt jeder erstmal in Kauf. Da ist es nicht so einfach mit anklagen und verurteilen.
Nur wenn es absichtlich war. Das wäre dann Mord.
Und wo ist jetzt der Unterschied zu einem absichtlichen Mord?
Du meinst wahrscheinlich zu einer absichtlichen Tötung. Für einen "Mord" müssen, juristisch gesehen, bestimmte Bedingungen erfüllt sein, dafür gibt es dann auch ein höheres Strafmaß:
Wenn diese nicht gegeben sind, handelt es sich auch bei einer vorsätzlichen Tat um "Toschlag":
Bei einer Handlung, bei der der Tod von Menschen in Kauf genommen wird, dieser aber nicht die vordringliche Absicht ist, spricht man von fahrlässiger Tötung.
Du brauchst mir das nicht erklären. Ich habe unzählige juristische Bücher und das GG bei mir rumliegen.
Du bist Jurist, o.k, ich wollte Dir nicht zu nahe treten. Doch mir fällt es schwer, mir vorzustellen, wie man bei einem Foul mit Todesfolge dem Täter die Tötungsabsicht, geschweige denn Mordmerkmale nachweisen könnte. Vielleicht kannst Du mir einen plausiblen Fall erklären?
Mord wäre es theoretisch nur, wenn das Foul in Tötungsabsicht und aus "niederen Beweggründen" begangen wurde. Schwer vorstellbar.