Garantieleistung auf Zahnprothese Gebiss
Hallo, wie steht es eigentlich um die Garantie auf Haltbarkeit und vor allem einwandfreien Sitz einer Zahnprothese, ich meine die Qualität der Ausführung ?
2 Antworten
http://www.bkk-deutsche-bank.de/content/leistungen_bkk-zahnersatz_gewaehrleistung.html
Dies ist deshalb so wichtig, da Sie bei einer Neuanfertigung von Zahnersatz dem Zahnarzt gegenüber Gewährleistungsansprüche haben, und er seinerseits zur Nachbesserung verpflichtet ist. Diese Gewährleistungsansprüche sind nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches auf zwei Jahre nach Eingliederung des Zahnersatzes befristet und können nicht durch privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Zahnarzt und Patient verkürzt werden. In diesem Zeitraum muss der Zahnarzt kostenlos nachbessern, ggf. ist eine komplette Neuanfertigung nötig.
Sollte es in diesem Zusammenhang zu Problemen kommen, also zum Beispiel wenn die Beschwerden trotz mehrfacher Nachbehandlung weiterhin bestehen oder der Zahnarzt die kostenlose Nachbesserung verweigert, so ist die BKK für Sie der nächste Ansprechpartner. (oder eben die eigenen Krankenkasse)
Antwort umfasst alles - nichts hinzuzufügen. Daumen hoch
Vielen Dank für Deine klar umrissene und umfassende Antwort, nun fühle ich mich in dieser Sache schon etwas sicherer ! Werde Morgen bestärkt und klar zur Sache kommen, Danke : )
es ist doch was hinzuzufügen. Gewährleisung heißt ein halbes Jahr Gerantie und dannach Beweisumkehr. Sollte also beispielsweise eine Prothese nach einem Jahr brechen ist das häufig eine Sache, das die Prothese hätte unterfüttert werden müssen. Dies ist teilweise schon nach 12 Wochen der Fall, wenn viele Zähne gezogen wurden. Nach einem Jahr greift aber dann sicher keine Gewährleisung.