Interimsprothese Garantie / Gewährleistung / Ksotenübernahme?
Hallo zusammen,
ein Frontzahn meiner Interimsprothese brach gestern beim abbeißen ab.
Heute morgen war ich beim ZA, welcher verneinte, das eine Reparatur der Interimsprothese einer Garantieleistung entsprechen würde. Das widerspricht dem Schreiben, das ich seinerzeit von der KK im Bezug auf die eigentliche Kostenübernahme für diese Prothese erhielt; dort war der Hinweis auf eine eine zweijährige Garantie angegeben.
Ich habe den ZA dennoch die Reparatur von ca 100 Euro ausführen lassen und zwar, wie sich später herausstellte, ohne anscheinend notwendige vorherige Rücksprache mit der KK (da ich die Prothese als Härtefall beantragt habe), wie ich vorhin feststellen musste. Seitens des ZA kam nur der Hinweis, das ich keinen Garantieanspruch hätte.
Ich erhielt nun einen Heil & Kostenplan mit dem Behandlungsmarker "100a", den ich einreichen möge. Ist bei einem Härtefall mit einer eventuellen Kostenübernahme zu rechnen oder ist es mein eigenes Fehlverhalten, das ich auch selbst zu tragen habe?
Vielen Dank !
1 Antwort
Wie lange hast Du den Interimsersatz schon? Normalerweise brechen nicht ohne Grund die Frontzähne einer Prothese ab. Evtl. hätte sie unterfüttert werden müssen.
Das kann man aber nur beurteilen, wenn man den Sitz der Prothese überprüft.
Ich denke schon, daß die Reparatur der Prothese in Deinem Falle von der KK übernommen wird.