Gewährleistung Zahnkrone?
Guten Tag
Ich habe folgende Frage zum Thema Garantie bei Zahnersatz.
Mein Mann hat im Januar eine Krone eingesetzt bekommen. Sie ist gestern nach gerade mal 6 monaten rausgefallen
Die Zahnärztin meinte heute zu ihm das nicht mehr genug Substanz des Zahnes vorhanden ist um diese erneute einzusetzen. Es müsste nun eine Brücke eingesetzt welche von meinem Mann voll bezahlt werden muss.
Da am Zahn nicht weiter abgebrochen ist ist die Substanz also die selbe wie im Januar beim Einsetzen der Krone . Wie ich das sehe hätte die Ärztin uns doch darauf hinweisen müssen das die Krone wahrscheinlich nicht halten wird , also unS falsch beraten hat oder sehe ich das falsch?
Wie ich schon gelesen habe ist nur die Krone und nicht der Zahn unter der krone versichert . Aber der Zahn unter der krone hatte nun ja im Januar die selben vorrausetzungen.
Ist das wirklich rechtens das die Gewährleistung nicht greift und kompletten kosten für die Brücke alleine tragen müssen.
Vielen Dank im voraus
3 Antworten
Das kann kein Forum beantworten. Wenn du dir unsicher bist, suche einen anderen ZA auf und hole eine zweite Meinung ein.
Grundsätzlich ist zu bedenken, dass Zahnkronen / Jacketkronen nur dann halten, wenn die verbleibende Zahnsubstanz eine ausreichende Fläche bietet, um die Krone auch zu befestigen. Üblicherweise kann eine Krone - wenn sie fachgerecht ausgeführt wurde - je nach Art sogar sehr leicht wieder eingesetzt werden, ohne dass ein erneutes Anschleifen des zu überkronenden Zahnes erforderlich ist. Ich würde von der Aussage der ZA ausgehend aber vermuten, dass hier nicht die Krone einfach herausgefallen, sondern vielmehr mitsamt Zahnsubstanz herausgebrochen ist. In dem Fall kann es leider sehr wohl möglich sein, dass keine Krone mehr in Frage kommt. Aber das muss sich ein ZA in Ruhe ansehen.
Wie ich schon gelesen habe ist nur die Krone und nicht der Zahn unter
der krone versichert . Aber der Zahn unter der krone hatte nun ja im
Januar die selben vorrausetzungen.
Und genau das wage ich zu bezweifeln.Es liegt wohl kaum im Interesse des ZA, nun nach 6 Monaten den Zahn neu aufbauen zu müssen. An Patienten dürte es wohl kaum mangeln, und an GKV Leistungen verdient der ZA gemessen an Aufwand und Umfang seiner Tätigkeit sehr wenig. Was ich allerdings nicht verstehe, ist diese Aussage:
Es müsste nun eine Brücke eingesetzt welche von meinem Mann voll bezahlt werden muss.
Das ist nicht richtig. Auch in der GKV zahlt die KK einen Festzuschuss zum Zahnersatz. In der PKV wäre das i.d.R. je nach Tarif voll oder wenigstens mit 50% abgedeckt.
In diesem Falle sehe ich das wie Du.
Schildere diese ganze Geschichte Deiner Krankenkasse und verlange, daß ein Gutachten erstellt wird. Ich habe die Vermutung, daß die Krone nicht (zahnmedizinisch) richtig präpariert wurde und aus diesem Grunde die Krone nicht hält und herausfällt. Das soll aber bitte die KK durch ein Gutachten klären lassen.
Sehr gerne :-)) Es liegt ja auch im Interesse der KK, daß sie nicht "unnütz" viel bezahlen muß. Viel Erfolg.
Frag das am besten deine Krankenkasse.
Danke für den Tipp. das werden wir aufjedenfall noch tun. Hab hier auch nicht erwartet ein medizinisches Gutachten zu erhalten aber vielleicht Erfahrungen von Menschen die was ähnliches erlebt haben oder in dem Bereich arbeiten.