Habe ich Einsicht in den Unfallbericht der Kita?
Hallo, meine Tochter hatte vor ein paar Wochen einen Unfall in der Kita. Sie ist von der Rutsche gefallen, war wohl kurzzeitig bewusstlos und klagte über Schwindel. Dies weiss ich von einer Mutter, welche auch meine Tochter vor der Rutsche fand. Wie gesagt, keine Erzieherin hat es mitbekommen. Eine meinte damals auch noch, als ich fragte ob sie auf den Kopf gefallen wäre. Nein, ist sie nicht! Zudem auch weder mein Mann noch ich angerufen wurden. Es wurde auch kein Notarzt gerufen. Da die Leitung keinen Fehler sieht und sehr uneinsichtig war, ging das Ganze jetzt auch schon bis zum Bürgermeister. Nach 2 maligem Nachfragen, wann den jetzt der Unfallbericht geschrieben wird, teilte mir heute der Bürgermeister per E-Mail mit, dass er der Leitung nochmals Bescheid gegeben hätte einen Unfallbericht zu schreiben, und im Anhang ein Protokoll dazuzulegen sei. Ich müsste dann nur noch in den Unfallbericht den Namen des Kinderarztes einfügen. Kann ich Einsicht in den Unfallbericht haben? Was wollen die denn da reinschreiben, wenn sie nichts gesehen haben?
9 Antworten
Generell ja. Man darf dir nicht verweigern zu erfahren was da passiert ist. Sollte deine Tochter bleibende Schäden davon getragen haben ist es um so wichtiger richtig vorzugehen und dazu ist es nun mal nötig diese Infos von der Kindertagesstätte einzufordern.
Gegebenfalls mal eine Beschwerde schreiben oder an einen Vorstand wenden.
Ich glaub da würd ich wohl zuallererst die Kita wechseln. ö.Ö Aber als Erziehungsberechtigter müsstenst du auf jeden Fall Einsicht in den Unfallbericht haben - geht ja um dein Kind.
Ich denke eher, dass der BM den Unfallbericht haben möchte, um den Sachverhalt nachvollziehen zu können.
Die Frage ist doch eher, was möchtest du jetzt eigentlich erreichen?
Es ist Ihr gutes Recht derartige berichte einzusehen - Sie sindg ja nicht angeklagt.
Ich empfehle einen Rechtsschutz-Anwalt einzuschalten, wenn Sie den aber nicht haben, wär`s gut, Sie hätten ein wenig Geld gespart, um sich einen Anwalt zu nehmen.
Ich rate Ihnen, auf Ihr Recht zu bestehen:
a) dass sich die Kita entschuldigt,
b) dass man einsieht, die Aufsichtspflicht verletzt zu haben,
c) und dass Ihnen (nach erbrachtem ärztl. Attest) auch ein Schmerzensgeld zusteht.
Aber noch mehr geht es wohl um das Wohl Ihres Kindes!
Gute Besserung an Ihre Kleine! (schlimme Sache - aber kann immer mal passieren, wir haben`s hier mit Menschen zu tun).
Good luck!
Normalerweise können die Eltern schon den Unfallbericht einsehen. Aber ich denke das liegt im Ermessen der Leiterin. Und wenn keiner das Geschehen beobachtet hat wirds ab dem Zeitpunkt reingeschrieben ab dem man das Kind aufgefunden hat
Aber warum hat nicht mal jemand bei euch angerufen um dem Vorfall zu melden???