Muss die Kita ein Kind mit Gipsbein betreuen?
Hallo zusammen,
mein 3-jähriger Sohn hat sich leider das Bein gebrochen und muss für 3 Wochen einen Gips tragen, mit dem er nicht laufen kann. Er kommt aber sehr gut mit der Situation zurecht und hat sich schnell daran gewöhnt, dass er jetzt erstmal nur Krabbeln bzw. Robben kann.
Eine Woche war er nun zu Hause, nächste Woche wollen wir ihn wieder in die Kita geben, da wir arbeiten müssen (wir hatten dieses Jahr bereits sehr viele Fehltage wegen Erkältungen etc.) Aus ärztlicher Sicht spricht nichts dagegen. Nun ist es so, dass die Kita da sehr zögerlich ist und wir bisher keine konkrete Zusage haben, dass sie ihn betreuen.
Nun meine Frage: Muss die Kita unseren Sohn betreuen, wenn wir darauf bestehen? Bzw. was können wir tun, falls sie sich tatsächlich weigern? Meiner Frau droht wegen der vielen Fehlzeiten Jobverlust und mir als Selbständigen Verdienstausfall.
Bitte nur antworten, wer sich wirklich mit der rechtlichen Seite auskennt.
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Die Kita kann/muss nicht Kinder in jeder Situation und mit jeder Verletzung betreuen. Es kommt auf den Einzelfall an.
Wir haben auch schon Kinder mit gebrochenen Schlüsselbeinen und Armen betreut, aber sie konnten alle laufen und wir gehen ja auch täglich in den Garten.
Wenn ein Kind nicht laufen kann und man in den Garten geht könnte man es evtl. in einen Buggy setzen. Sprecht die ernste Situation deiner Frau in der Kita an, macht die Dringlichkeit bekannt und bittet um die Betreuung.
Meistens erreicht man mit freundlicher Bitte mehr, wie mit Beharrlichkeit. Ihr müsst euch natürlich im Klaren sein, falls es dem Kind nicht gut tut, ihr es doch rausnehmen müsst. Dann würde ich es zur Tagesmutter bringen.
Bei Verheirateten steht eine Kinder Krankenbetreuung von 10 Arbeitstagen zu pro Kind.
Anderweitig gibt es auch noch Oma/Opa/Onkel/Tante.....
Wenn man das nicht zur Verfügung hat kann man auch bei der Krankenkasse eine Kinderpfleger/ in Beantragen.
Das Jugend Amt kann man auch mal für eine Betreuung fragen.
lg
Warum mit Kanonen auf Spatzen schießen?
Ich würde einfach mal zur Kita gehen und den Erziehern die Situation erklären.
Weigern können sie sich nur, wenn eine Beaufsichtigung des verletzten/gehandicapten Kindes nicht fortlaufend gewährleistet wäre & aus rechtlicher Sicht Probleme drohen würden, falls aufgrund der nicht lückenlos gedeckten Aufsicht irgendetwas passieren könnte.
Würde der Kindergartenleitung/Kita-Leitung euer Problem ganz sachlich schildern - so in etwa wie hier - und dann ausloten, was möglich ist. Vielleicht ist eine Betreuung doch möglich!
In meiner Kindergartenzeit gab es einen Jungen mit Gipsbein, der ganz normal gekommen ist - aber der hatte auch einen Gehgips.
Alles Gute für euch & für den Kleinen gute Besserung :)