Hauswirtschaftliche Mitarbeiterin im Altenheim muss Essen anreichen?
Hallo, wie bereits oben geschrieben, arbeite ich als hauswirtschaftliche Mitarbeiterin auf einem Wohnbereich. Nun sollen wir, je nach Schicht, Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Abendessen bei jeweils 1 Bewohner anreichen. Bin ich dazu verpflichtet? Nicht nur, dass mir dabei immer die Zeit im Nacken sitzt (denn gerade während und nach der Essensausgabe ist viel zu tun) sondern ich empfinde es auch als unangenehm......die Bewohnerin spuckt manchmal das Essen aus oder vergisst zu schlucken. Ich bin da sehr unsicher und wüsste nun gerne ob ich das wirklich machen muss?? Danke schon mal.......
6 Antworten
In den meisten Altenpflegeheimen ist die Situation die, dass immer mehr Bewohner Unterstützung beim Essen brauchen. Da wird jede Hand gebraucht und diese Form der Unterstützung kann man auch als ungelernte Kraft erbringen.
Man muss es eben auch wollen. Wer damit ein Problem hat, ist meiner Meinung nach im Altenheim am falschen Platz.
Es gibt in der Pflege unangenehmere Situationen als Essen ausspucken. Aber das ist nicht die Frage. Kläre erst mal als was du genau ursprünglich eingestellt wurdest. Was steht in deinem Arbeitsvertrag? Ausdrücklich hauswirtschaftliche Mitarbeiterin? Oder hat es sich bisher einfach nur so ergeben, dass du in diesem Bereich eingesetzt wurdest? Die zweite Frage ist, wer deine Arbeit macht während du in der Pflege aushilfst.
Ich weiß das es in der Pflege unangenehmere Sachen gibt.....deswegen arbeite ich ja NICHT in der Pflege. Im Arbeitsvertrag steht "hauswirtschaftliche Assistentin" und zu deiner 2. Frage..........Niemand............die Arbeit bleibt liegen, bis ich wieder da bin..........und ich schaffe es dadurch auch nie pünktlich Feierabend zu machen, da so ein Essen anreichen schon mal 20 - 30 Minuten dauern kann
Vermutlich haben die personelle Engpässe (wie in jedem Altersheim) und legen dann vorrangig Wert auf die Versorgung der Bewohner. Ich persönlich fände es nicht schlimm, einen alten Menschen zu füttern. Bedenke, dass du auch mal alt wirst und Hilfe bauchen wirst. Und dann wärst du sicherlich froh, wenn sich nicht alle vor dir ekeln.
Aber grundsätzlich musst du deinen Arbeitsvertrag dazu befragen, welche Arbeiten du vertragsgemäß auszuführen hast.
Im Arbeitsvertrag sind deine Tätigkeiten geregelt.
Was steht in deiner Stellenbeschreibung?
Eine der Aufgaben ist auch das Essen anreichen. Ob dies nun unbedingt bei Menschen mit einer Dsyphagie sein muss ist fraglich.