Mein Zahnarzt hat Mist gebaut und die Krankenkasse stellt sich quer?
Ich war letzte Woche beim Zahnarzt um eine Brücke einsetzen zu lassen. Als ich zuhause dann das Ergebnis (die Brücke) sah, bin ich erschrocken, da ich soetwas noch nie zuvor gesehen hatte und setzte mich sofort mit dem Zahnarzt in Verbindung.
Das Ergebnis ist absolut inakzeptabel, da die Zähne der Brücke viel größer sind, als meine eigenen und sich somit vom Zahnbild deutlich unterscheiden. Zudem hat die Brücke eine ganz andere Farbe als meine restlichen Zähne. Außerdem drücken die Übergroßen Zähne auf meine gesunden Zähne.
Der Zahnarzt erklärte mir deutlich, daß er keine Nachbesserung durchführen kann. Er räumte zwar ein, daß das Ergebnis nicht besonders gut ist, aber daß er definitiv nichts ändern wird bzw. kann.
Ich hatte der Krankenkasse den Vorfall erklärt, diese rief dann beim Zahnarzt an und plötzlich war er bereit zur Nachbesserung. Da dieser mir aber zudem noch 2 gesunde Zähne beschädigt hatte werde ich dort bestimmt nie wieder hingehen.
Nun stellt sich die Krankenkasse quer und will mich zwingen nochmals zu diesem Zahnarzt zu gehen.
Was soll ich tun ?
Hat jemand vielleicht einen guten Tipp, link oder Gesetzestext ?
9 Antworten
hmm, vielleicht setzt du dich mal mit der Zahnärztlichen Ärztekammer in Verbindung... Weiß zwar nicht, ob die was machen können, aber nen Versuch wärs wert.
Warum lässt man sich auch was in den Mund einzementieren was man vorher nicht gesehen hat? Selbst schuld! ;-) sorry... Aber Recht hat der Mann, so einfach mal nachbessern ist nich drin. Da muss man die Brücke erstmal wieder rausbekommen.. und frisch eingesetzt ist das ein Problem. Für die Zukunft gelernt? ;-) LG!
Auch eine Idee! Da kann man allerdings nur petzen, dass der Zahnarzt die Nachbesserung bei offensichtlichem Pfusch verweigert hat.
Hast Du denn bei der Anprobe gesagt dass Dir das nicht gefällt ?
Der ZA darf Dir keine Brücke ensetzen wenn Du nicht einverstanden bist, Du bezahlst die Arbeit und darfst auch Deine Wünsche äussern.
Wenn Du da auf keinen Fall hin gehen willst dann geh zu einem anderen ZA und frag ihn ob er die Reparatur macht, bei einem anderen ZA musst Du das aber selbst bezahlen.
Danke für Deine Antwort ! Der Zahnarzt hat die Brücke kurz eingesetzt (ohne daß ich sie sah) danach ist er kurz weggegangen und dann hat er sie gleich fest eingeklebt. Mir kam es leider auch nicht komisch vor, daß er mir keinen Spiegel gegeben hatte, da ich beim Zahnarzt immer sehr nervös bin (Angstpatient), so konnte ich das Ergebnis erst zuhause sehen, dann rief ich ihn gleich an und sagte ihn, daß man das so nicht lassen kann, aber er verweigerte eine Nachbesserung (siehe oben)
Der ZA darf nicht einfach so eine Nachbesserung verweigern, Du solltest ihm die Chance geben etwas zu ändern. Ich bin mir sicher wenn Du in die Praxis gehst und sagst dass Du mit ihm über eine Nachbesserung sprechen möchtest er sich das anschauen wird weil er weiß dass Du dann andere Schritte einleiten kannst. Das ist für Dich das einfachste und es kostet Dich nichts.
Melde das auf jeden Fall der Krankenkasse ( schriftlich ) und frag ob ein Gutachter sich das anschauen könnte.
Also du hast 2 Möglichkeiten:
- Du gibst deinem ZA die Möglichkeit zur Korrektur. Dann muss er dafür die Kosten tragen (ggf. kann dir dabei ein Gutachter der Krankenkasse oder Zahnärztekammer eine Unterstützung sein.)
- Du gehst zu einem anderen Zahnarzt und lässt diesen die Arbeit erneuern. Allerdings auf deine eigenen Kosten.
Mehr Möglichkeiten sind mir nicht bekannt. Grüße ZES (ZA)
Es gibt für alle Ärzte und auch für Zahnärzte Gutachter, die von den Kassen zugelassen sind. Lass Dir von Deiner Krankenkasse den für Dich zuständigen Gutachter nennen. Das ist für Dich nicht mit Kosten verbunden, und dann kannst Du da feststellen lassen, ob und welcher Murks vorliegt und ob Du das von Deinem bisherigen Zahnarzt korrigieren lassen must.
Natürlich musst du die Nachbesserung beim bisherigen Zahnarzt ausführen lassen.
Völliger Quatsch!
Auf keinen Fall, er hat schon gnug Schaden angerichtet
Vielen Dank für diesen Tipp !!! Die zahnärztliche Ärztekammer leitet gerade ein Gutachten ein. Fakt ist nun, daß meine Mitwirkungspflicht und sein Recht auf Nachbesserung erloschen ist, da dies aufgrund des Behandlungsfehlers etc. unzumutbar wäre und ich zu diesem Zahnarzt nie wieder muß.