Ich bin kein Sanitäter aber darf ich einfach so eine Infusion legen?
Ich bin Kein Sanitäter ich bin ein Normaler Mensch und möchte als First Responder eine Infusion anlegen (NaCl). Darf ich das so machen?
12 Antworten
Hi,
Ich bin Kein Sanitäter ich bin ein Normaler Mensch und möchte als First Responder eine Infusion anlegen (NaCl).
Zuallererst: auch Sanitäter sind normale Menschen - sie haben eben eine entsprechende medizinische Ausbildung genossen.
Auch ein First Responder muss eine grundlegende medizinische Ausbildung haben, die über normale Erste Hilfe hinausgeht.
Darf ich das so machen?
Das Legen eines venösen Zugangs und die Gabe von Infusionslösungen ist eine invasive, ärztliche Maßnahme und daher - zumindest prinzipiell - diesen vorbehalten. Ausnahmen bestehen für entsprechend ausgebildetes Personal.
Wird "einfach so" ein Zugang gelegt und eine Infusion verabreicht, ist das ohne (mutmaßliche) Zustimmung des Patienten eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB, https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__224.html).
Und ich garantiere dir: ohne Ausbildung, Übung und Material geht das zu 100 % schief (und ist unsinnig obendrein). Kein Ersthelfer hat oder braucht invasive Maßnahmen zu ergreifen.
Oder anders ausgedrückt: wer fragen muss, ob er es darf, darf es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.
Gerne! Danke für den Stern ;-)
Nein, das darfst du nicht.
Infusionen zählen nicht zur Ersten Hilfe. Zudem fehlt dir jedwede medizinische Befähigung, um beurteilen zu können ob eine entsprechende Infusion in dem Moment überhaupt notwendig ist.
Und wie solltest du als Ersthelfer auch an eine NaCl Infusion inklusive Zubehör kommen?
ich habe eher den Eindruck, dass manche Menschen trotz fehlender medizinische Ausbildung gerne den Helden spielen wollen...
Manche? Schau dir den durchschnittlichen Ehrenamtlichen im Sanitäsdienst mit irgendwelchen "San A/B" Organisations Phantasie Kursen an...
Ich möchte nicht den Helden Spielen sondern Menschen Helfen
Dann mach lieber mal einen gescheiten EH-Kurs - mit ordentlichen Basics hilfst Du wesentlich mehr, als wenn Du ohne jede Ahnung als Hilfsnotarzt Hilfebedürftige mit unnötigen invasiven Maßnahmen malträtierst...
egal welche Infusionen, du darfst keine legen weil dir jedwede medizinischen Befähigung fehlt, um beurteilen zu können ob eine entsprechende Infusion in dem Moment überhaupt notwendig ist.
Okey, Danke
Es gibt sogenannte First Responder Kits, die für jedermann frei erhältlich sind.
Jep und was sollen Leute damit die null Ahnung haben was wann warum angezeigt oder evtl weil schädlich gerade nicht angezeigt ist?
Ob das Sinn macht ist eine ganz andere Frage. Ich bleibe bei der Tatsache.
NaCl war bloß ein Beispiel ich hätte ja auch BZ nehmen können.
Danke nochmals für deine Antwort
MfG First Responder122
Nein, du weißt auch gar nicht ob der betreffende überhaupt eine braucht und Medikamente darfst du sowieso nicht geben.
Wie schon gesagt wurde,als normaler Ersthelfer ohne eine Ausbildung darfst du keine invasiven Maßnahmen vornehmen.
Selbst BZ darfst du nicht durchführen. Als Laie darfst du Basics machen und wenn du es kannst RR Messen aber das war es dann auch.
Um invasive Maßnahmen wie einen i.V. Zugang durch zuführen musst du mindestens Rettungshelfer sein und selbst dann ist es immer die Frage: brauch der Patient diesen wirklich? Man muss sich mit der Materie auskennen. Auch wenn eine NaCl auf den ersten Blick nichts schlimmes sein mag kann man auch damit viel schlechtes tun.
Allein schon der i.V. Zugang stellt eine schwere Körperverletzung dar auch wenn man damit nur helfen will.
Ich weis nicht wie alt du bist,welche Qualifikation du hast aber unterhalte dich doch mal mit jemanden aus einer HiOrg in deiner Nähe...die können dir da sagen was du machen kannst und sollst. Ggf. bieten sie dir an auch bei ihnen Ehrenamtlich zu helfen und bilden dich aus zum Sanhelfer oder wenn du länger dabei bist auch zu RettH.
Du darfst als RH keinen Zugang legen, selbst als RS nicht. Das unterliegt dem RA oder NFS.
Das mag vielleicht in deinem Rett-Bereich so sein. Aber das ist Ländersache und dann auch nochmal vom Ärztlichenleiter abhängig. In den Rettungsbereichen wo ich bis jetzt gefahren bin war der RH/RS ebenso berechtigt einen Zugang zu legen wenn dafür eine Indikation vorlag bzw wenn er vom RettAss/NA die Anweisung bekommen hat diesen zu legen. Nicht umsonst wurde dies in der Schule gelernt und auch in den Praktika bis zum erbrechen verlangt. Verallgemeinere nicht wenn du nicht weist wie es wo anders ist.
Übrigens...im Rettungsdienst fahren keine RA...wenn dann RettAss...oder sind wir eine rollende Kanzlei?
Das ist nicht richtig.
Dem RS und RH obliegt nicht die Entscheidung einen Zugang zu legen. Dies wird IMMER, von dem RA oder NFS entschieden, dann DARF mein RS auch einen Zugang legen. Auf einem KTW mit RH/RS RS/RS wird in der Regel so oder so kein Zugang gelegt.
Ich bin selbst Lehrrettungsassistent und weiß sicherlich was meine RS auf dem Auto dürfen und was nicht.
Ich kürze uns als RA ab und das macht die Mehrheit der Mitarbeiter im RD.
Dann sag du bitte ab jetzt auch RettSan und RettHe.
Richtig,da geb ich dir auch recht...ausser der RettSan bzw RettH sind in einer Notlage in der es indiziert ist und zeitnah keiner der höheren erreichbar ist bzw der Ärztlicheleiter Rettungsdienst hat für seinen Bereich andere Anweisungen gegeben. In dem Rettungsdienstbereich wo ich früher vor meinem Umzug gefahren bin war es so das generell der RettSan die Befugnis hatte wenn es indiziert war einen i.V. Zugang zu legen dies auch tun konnte. z.B. Pat. kollabiert im KTW und NEF oder RTW wurden nachalarmiert,dann war es da Standart das der RettSan bereits Zugang gelegt hatte wegen den ggf. Medis. Generell fällt dies unter den Notstandsparagraphen dann. Denn Begriff Notkompetenz weigere ich mich zu nutzen den sowas gibt es nicht...
Und für RettH galt das gleiche gerade wenn sie als HvO unterwegs waren war es normal das sie bereits einen Zugang gelegt hatten wenn es indiziert war.
Wie gesagt, es mag in deinem Rettungsdienstbereich so sein, das bedeutet aber nicht das es überall so ist!
Da gebe ich dir hingegen auch wieder recht, Not Kompetenz, das wort existiert in meinem Kopf nicht.
Ich lasse meine RS fast immer den Zugang legen, solange ich weiß dass ich es gesehen habe und weiß, dass er es kann.
Bei uns ist es nämlich leider nicht freigegeben...
Mit freundlichen Grüßen Pascal
Das ist wohl so oder so das wichtigste...das egal wer es macht nämlich kann. Leider gibts es genug heißsporne die nur denken das sie es können...
Wie gesagt,es war ja auch nicht böße gemeint von mir.Es hörte sich nur eben so an als meinst du das generell in ganz Deutschland es quasi so wäre ;-)
Es kommt halt immer aufs Bundesland und dann nochmal auf den ÄLD an der ja quasi entscheidet was wer bei ihm im Bereich machen darf.
Ich weiß ja nicht, wo du als Lehrrettungsassistent tätig bist, aber uns wurde beigebracht, dass der RettSan auch einen Zugang legen darf, unter der Voraussetzung, dass er es kann. Der rechtfertigende Notstand sieht keine Qualifikation vor. Da wo ich den RettSan gemacht habe, wird das quasi verlangt, wenn man RTW und NEF nachfordert, also ein lebensbedrohlicher Zustand vorliegt, dass der Zugang bereits liegt. Wenn nicht, muss man begründen warum man es nicht gemacht hat (schlechte Venenverhältnisse, Basics waren wichtiger, Patient wollte es nicht, etc.). Übrigens kannst auch du als RettAss und auch ein NotSan das nicht per Delegation an den RS übertragen, da es eben eigentlich ärztlich ist, somit ist der einzige der es delegieren kann, ein Arzt. Auf deine Anweisung, handelt der RS genauso eigenverantwortlich wie wenn er es alleine machen würde. So haben wir es gelernt. Ein RH wird es nie machen, da er nie alleine arbeitet, außer im Sanitätsdienst. In der Praxis kenne ich aber das was du schreibst. MfG.
Nein, das ist eine invasive Maßnahme und somit sogar eigentlich einem Arzt vorbehalten. Auch ausgebildetes Rettungsdienstpersonal darf es nur, wenn die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes vorliegen, also der Patient in Lebensgefahr ist oder schwere Schäden drohen, wenn man auf einen Arzt wartet oder der ärztliche Leiter es bei bestimmten nicht lebensbedrohlichen Zustandsbildern freigegeben hat. Auch Notfallsanitäter mit drei Jahren Ausbildung, dürfen es sonst nicht. Desweiteren nur mit Zustimmung des Patienten, da es ansonsten eine Körperverletzung darstellt, übrigens auch dann, wenn es ein Arzt macht. Ich bin Rettungssanitäter und auch ich habe privat keine Infusionen. Basics kommen vor erweiterten Maßnahmen.
Danke jz weiss ich Bescheid