Ich nehme die minisiston 20 fem doch jetzt hat meine Krankenkasse mir diese leios verschrieben die genau gleich seien soll. Stimmt das?

3 Antworten

Hallo,

die Krankenkasse hat Dir das nicht verschrieben, sondern einen sogenannten Rabattvertrag abgeschlossen. Dieser besagt, daß die Versicherten ein bestimmtes Präparat vorzugsweise von einem bestimmten Hersteller bekommen sollen, z.B. eine Kombination von Ethinylestradiol / Levonorgestrel soll von Pfizer kommen. Dafür zahlt der Hersteller einen Preisnachlass an die Krankenkasse. Die Krankenkassen sparen dadurch natürlich Geld. In der Apotheke muß diese Rabattvereinbarung umgesetzt werden, da beim Einreichen eines Kassenrezeptes der Kaufvertrag zwischen Krankenkasse und Apotheke und nicht zwischen Dir und der Apotheke zustande kommt. Konkret heißt das, daß das abgegebene Arzneimittel u. U. einen anderen Namen als das verschriebene hat. Von dieser Bestimmung abgesehen werden kann nur in wenigen, begründeten Ausnahmefällen (wenn z.B. ein Patient nicht lesen kann und es durch die anders aussehende Schachtel zu Verwechslungen kommen kann, oder, oder, oder...). Die Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen liefert der §130a SGB V.

M.R.

Die Krankenversicherer können gar keine Medikamente verschreiben/verordnen. Das darf nur der niedergelassene Haus- oder Facharzt. Schreibt der ein Präparat auf, prüft die Apotheke, ob die betroffene Versicherung zu einem Medikament einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Ist dies der Fall wird das entsprechende Generikum, so heißen nachgebaute Medikamente, ausgegeben. Wichtigste Ausnahme kann sein, ein im Generikum verwendeter Hilfsstoff wie Bindemittel usw. vom Patienten bekannter Weise nicht vertragen wird, markiert der Arzt das Rezept entsprechend und das verschriebene Präparat wird 1:1 ausgegeben.

Die krankenkasse verschreibt das nicht. Wenn dir Arzthelferin und apotheker beide sagen es ist der selbe wirkstoff enthalten, dann stimmt das schon.