Immatrikuliert trotz Vollzeitjob?
Hallo ihr Lieben,
habe eine etwas komplexe Frage: Derzeit bin ich als (Schein)studentin immatrikuliert und fange nächsten Monat einen Vollzeitjob an. Bin ich nun verpflichtet mich zu exmatrikulieren? An sich wäre das kein Problem, aber ich möchte mir ein Hintertürchen offen lassen, falls mir der Job nicht gefällt und ich beispielsweise nach 4 Wochen wieder arbeitslos bin. In diesem Fall möchte ich wieder zurück in die studentische Krankenversicherung, da ich mir den normalen Satz kaum leisten kann. Würde mich die Krankenversicherung überhaupt wieder zurücknehmen nach dem Ausflug in die Jobwelt? Mir ist schon klar, dass die Krankenkasse informiert wird und der Beitrag von meinem Gehalt gezahlt wird.
Danke für eure Hilfe!
5 Antworten
Bei einem Vollzeitjob bist du ja auf jeden Fall pflichtversichert. Mitteilen musst du das deiner Krankenkasse also sowieso.
Ich glaube du hast da eine falsche Annahme: Wenn du Student bist, musst du die 87 Euro jeden Monat zahlen. Wenn du arbeitslos bist, zahlt der Staat dir die Krankenversicherung.
Nur wenn du Vermögen oder andere Einkünfte hast, dass dir Hartz-4 verhindert, musst du dich selbst für etwa 150€ versichern, bis du Arbeitslosengeld-2-berechtigt bist. Dann wärst du aber sehr unsolidarisch wenn du versuchst das mit einem Studentenstatus zu verschleiern.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, legst du ein Urlaubsemester an der Uni ein, bis das mit dem Job was dauerhaftes ist.
Wenn du einen Vollzeitjob annimmst, bist du automatisch als Beschäftigter pflichtversichert. Die Studenteneigenschaft tritt dann in den Hintergrund, da du mehr als 20 Std. arbeitest (also überwiegend).
Der Arbeitgeber meldet dich an und führt die Beiträge an die KK ab, dagegen kannst du nichts tun. Der Beitrag richtet sich nach deinem Einkommen, wovon der Arbeitgeber die Hälfte trägt (bis auf den Zusatzbeitrag deiner KK), ist also durchaus gerechtfertigt und solidarisch.
Über die Scheinstudentenschaft lasse ich mich lieber nicht aus, denn dadurch erschleichst du dir einen ungerechtfertigt niedrigen Beitrag, der für Studierende gedacht ist.
Nein, musst du nicht.
Aber ein bisschen ethisch-moralisch verwerflich ist das schon. Die Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft.
Ich wünsche dir viel Erfolg, dass du deinen neuen Job behalten kannst
Da hast du recht, wenn du unglücklicherweise kein Anrecht auf Alg1 hast, bist du in unserem System gekniffen. Solange das keine Dauereinrichtung werden soll, finde ich das übrigens auch völlig legitim, legal ist es sowieso
Ethisch-moralisch verwerflich finde ich das Erschleichen von ungerechtfertigt niedrigen Beiträgen, die für Studenten gedacht sind. Wenn du bedürftig bist, bekommst du in der Übergangszeit ALG II, wenn nicht musst du eben selbst zahlen, wie alle Versicherten über 23 Jahre (wenn sie nicht verheiratet sind und Anspruch auf Familienversicherung haben).
Hallo SchlauerBaer,
sieh mal hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung_der_Studentenauch unter der Rubrik "Meldeverfahren für Studenten".
und hier:
https://www.finanztip.de/studentenjobs/
(20 std./Woche) oder kurzfristiges arbeiten: Grenze beachten!
(Wenn man trotzdem in der freiwilligen KK-Studentenvers. bleiben möchte).
Denn dann wird dir unterstellt, dass es dir nicht mehr möglich ist noch zu studieren, (was auch logisch ist) ;)
Wenn dir die Link`s nicht weiterbringen, (was ich persönlich jetzt bezweifle) dann wende dich an deine Krankenkasse u. frag nach, wie du vorzugehen hast.
Alles Gute!
Anmerkung: (für dich und alle anderen)
Ich lasse mich jetzt nicht über "Schein"-Studenten aus,
Danke für deine Antwort! Ich finde es aber auch ethisch-moralisch verwerflich, welch hohe Krankenkassenbeiträge von Menschen ohne Einkommen in einer Übergangszeit verlangt werden....