Ich mache ein Pflichtpraktikum und verdiene weniger als 450€ im Monat. Handelt es sich um eine versicherungspflichtige Beschäfitung?

4 Antworten

Hallo,

ein von der Uni vorgeschriebenes Praktikum ist eine eine versicherungspflichtige Beschäftigung, wenn ein Entgelt gezahlt wird. Die Entgelthöhe ist dabei egal.

Grundlage: § 7 SGB V

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter in dem Link hier:

Vorgeschriebene Praktika

Das sind Praktika, die in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung verpflichtend vorgesehen sind.
Wer innerhalb seiner Gesamtausbildung ein Praktikum absolviert, übt dieses im Rahmen seiner betrieblichen Berufsbildung aus. Dazu muss der Praktikant die Verpflichtung zur Ausübung des Praktikums nachweisen. Er ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig – unabhängig von der Höhe seines Verdienstes. Selbst wenn er bis zu 450 Euro verdient oder das Praktikum bis zu drei Monate befristet ist, gelten für ihn nicht die Minijob-Regelungen.

usw.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/04_praktikanten_und_auszubildenden/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (dann Brutto gleich Netto), ich empfehle dir aber davon den kleinen Beitrag an die Rentenversicherung abzuführen (auch beim unterschreiben des Vertarges beim Arbeitgeber angeben), weil es wichtige Pflichtbeitragsmonate zur Erfüllung der Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Der Arbeitgeber muß über die Bundeskanppschaft pauschal Krankenversicherungsbeiträge abführen.

Beste Grüße

Dickie59

Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung liegt dann vor, wenn

  • die Arbeit nicht selbstständig ist
  • die Arbeit in persönlicher Abhängigkeit von einem Arbeitgeber verrichtet wird
  • der Arbeitnehmer für die Verrichtung seiner Arbeitsleistung Anspruch auf ein Arbeitsentgelthat

Somit können auch Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten und Altersteilzeitbeschäftige sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.

https://www.arbeitsrechte.de/sozialversicherungspflichtige-beschaeftigung/#Wann_ist_eine_Beschaeftigung_sozialversicherungspflichtig

Schön kopiert. Das sagt mir, dass Sie das auch selbst hätten herausfinden können. Hat mich kaum ne Minute gekostet.

Bandok 
Beitragsersteller
 28.09.2020, 19:37

Danke aber daraus lässt sich für mich keine endgültige Antwort erschließen. So weit war ich auch schon.
Wann eine Beschäftigung sozialversicherungsfrei ist, lesen Sie hier. Als Beispiel fungiert an dieser Stelle der 450-Euro-Job.
auf der selben webiste. Ich verdiene unter 450€ aber bin Praktikant und mir unsicher, ob diese Regelung noch gilt, weil ich vollzeit arbeite.

Hipponax  28.09.2020, 19:42
@Bandok

Sie verdienen zwar unter 450€, diese Beschäftigung ist aber nicht auf eine Dauer von 2 Monaten begrenzt. Wenn Ihre Tätigkeit sozialversicherufspflichtig ist, dann sind sie eh automatisch versichert. Der AG übermittelt ja die Daten an die zuständigen Stellen.

Bandok 
Beitragsersteller
 28.09.2020, 19:45
@Hipponax

Schonmal danke für die Mühe!

Eine solch geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers nicht mehr als 450 Euro im Monat beträgt oder wenn die Dauer des Arbeitsverhältnisses auf höchstens zwei Monate begrenzt ist. Hier steht oder. Das heißt, dass ich eigentlich nicht sozialversicherungspflichtig bin, glaube ich. So würde ich daraus ableiten

Hipponax  28.09.2020, 19:47
@Bandok

Sie sind doch 18 Wochen lang in diesem Betrieb. Also etwas über 4 Monate.

Bandok 
Beitragsersteller
 28.09.2020, 19:49
@Hipponax

Eine solch geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers nicht mehr als 450 Euro im Monat beträgt

oder

wenn die Dauer des Arbeitsverhältnisses auf höchstens zwei Monate begrenzt ist.

Ich glaube also dass nur eins von beiden gelten muss, damit es als geringfügige Beschäftigung zählt.

Hipponax  28.09.2020, 19:52
@Bandok

Das ist die Frage. Kann gut sein ja.

Bandok 
Beitragsersteller
 28.09.2020, 19:53
@Hipponax

Aufjedenfall Danke für die Hilfe!

siola55  29.09.2020, 14:20
@Bandok

Pflichtpraktikum ist immer sozialversicherungspflichtig - egal ob da max. 450€ verdient wird oder weniger als 3 Monate... hat mit Minijob nichts zu tun!