Ich mache ein Pflichtpraktikum und verdiene weniger als 450€ im Monat. Handelt es sich um eine versicherungspflichtige Beschäfitung?
Danke!!!
4 Antworten
Hallo,
ein von der Uni vorgeschriebenes Praktikum ist eine eine versicherungspflichtige Beschäftigung, wenn ein Entgelt gezahlt wird. Die Entgelthöhe ist dabei egal.
Grundlage: § 7 SGB V
Gruß
RHW
Da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter in dem Link hier:
Vorgeschriebene Praktika
Das sind Praktika, die in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung verpflichtend vorgesehen sind.
Wer innerhalb seiner Gesamtausbildung ein Praktikum absolviert, übt dieses im Rahmen seiner betrieblichen Berufsbildung aus. Dazu muss der Praktikant die Verpflichtung zur Ausübung des Praktikums nachweisen. Er ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig – unabhängig von der Höhe seines Verdienstes. Selbst wenn er bis zu 450 Euro verdient oder das Praktikum bis zu drei Monate befristet ist, gelten für ihn nicht die Minijob-Regelungen.
usw.
Gruß siola55
Hallo,
du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (dann Brutto gleich Netto), ich empfehle dir aber davon den kleinen Beitrag an die Rentenversicherung abzuführen (auch beim unterschreiben des Vertarges beim Arbeitgeber angeben), weil es wichtige Pflichtbeitragsmonate zur Erfüllung der Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.
Der Arbeitgeber muß über die Bundeskanppschaft pauschal Krankenversicherungsbeiträge abführen.
Beste Grüße
Dickie59
Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung liegt dann vor, wenn
- die Arbeit nicht selbstständig ist
- die Arbeit in persönlicher Abhängigkeit von einem Arbeitgeber verrichtet wird
- der Arbeitnehmer für die Verrichtung seiner Arbeitsleistung Anspruch auf ein Arbeitsentgelthat
Somit können auch Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten und Altersteilzeitbeschäftige sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.
Schön kopiert. Das sagt mir, dass Sie das auch selbst hätten herausfinden können. Hat mich kaum ne Minute gekostet.
Sie verdienen zwar unter 450€, diese Beschäftigung ist aber nicht auf eine Dauer von 2 Monaten begrenzt. Wenn Ihre Tätigkeit sozialversicherufspflichtig ist, dann sind sie eh automatisch versichert. Der AG übermittelt ja die Daten an die zuständigen Stellen.
Schonmal danke für die Mühe!
Eine solch geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers nicht mehr als 450 Euro im Monat beträgt oder wenn die Dauer des Arbeitsverhältnisses auf höchstens zwei Monate begrenzt ist. Hier steht oder. Das heißt, dass ich eigentlich nicht sozialversicherungspflichtig bin, glaube ich. So würde ich daraus ableiten
Sie sind doch 18 Wochen lang in diesem Betrieb. Also etwas über 4 Monate.
Eine solch geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers nicht mehr als 450 Euro im Monat beträgt
oder
wenn die Dauer des Arbeitsverhältnisses auf höchstens zwei Monate begrenzt ist.
Ich glaube also dass nur eins von beiden gelten muss, damit es als geringfügige Beschäftigung zählt.
Das ist die Frage. Kann gut sein ja.
Aufjedenfall Danke für die Hilfe!
Pflichtpraktikum ist immer sozialversicherungspflichtig - egal ob da max. 450€ verdient wird oder weniger als 3 Monate... hat mit Minijob nichts zu tun!
Danke aber daraus lässt sich für mich keine endgültige Antwort erschließen. So weit war ich auch schon.
Wann eine Beschäftigung sozialversicherungsfrei ist, lesen Sie hier. Als Beispiel fungiert an dieser Stelle der 450-Euro-Job.
auf der selben webiste. Ich verdiene unter 450€ aber bin Praktikant und mir unsicher, ob diese Regelung noch gilt, weil ich vollzeit arbeite.