Ab welchen Verdienst ist man gesetzlich krankenversichert?

3 Antworten

Die Arbeitszeit ist nicht entscheidend - das ist richtig!

Pflichtversichert ist man als Beschäftigter ab 450,01 € monatlich - wenn die Beschäftigung nicht kurzfristig ist (auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt).

Als Student ist man ab dem 25. Lebensjahr in der KVdS (Krankenversicherung der Studenten) pflichtversichert - falls kein Anspruch auf Familienversicherung besteht, bereits ab Studiumbeginn. Von der Versicherungspflicht kann man sich befreien lassen, wenn man sich statt dessen privat versichern will.

Mehr als geringfügig beschäftigte Studenten gelten nicht als versicherungspflichtig Beschäftigte, sondern als Werkstudenten, wenn der zeitliche Aufwand des Studiums gegenüber der Beschäftigung überwiegt. Sind sie gesetzlich versichert, unabhängig vom Alter gilt für sie die KVdS. Sie zahlen den studentischen Pflichtbeitrag von ca. 100 € monatlich und aufgrund ihrer Beschäftigung Beiträge zur Rentenversicherung.

Fazit: Als Student gilt der Sonderstatus „Werkstudent“, wenn man mehr als geringfügig beschäftigt ist, das Studium aber zeitlich überwiegt. Dies ist der Fall, wenn die Beschäftigung 20 Std. pro Woche nicht übersteigt. Am Wochenende und in den Semesterferien kann man mehr Stunden arbeiten, solange der Durchschnitt gewahrt bleibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
NostalgiaStuff 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 23:09

Vielen Dank für Ihre hilfreiche und ausführliche Antwort.

okieh56  15.07.2020, 12:49
@NostalgiaStuff

Danke! Aber du kannst mich ruhig duzen.

Lies dir auch die Antwort von @RHWWW durch. Die kommt ebenfalls von einem Fachmann.

Hallo,

bis zum 25. Geburtstag kann man als Student kostenlos über die Eltern familienversichert bleiben (wenn man einen Freiwilligendienst geleistet, ist auf Antrag eine Verlängerung um bis zu 12 Monate möglich).

Wenn man als Student auf Dauer eine Arbeitnehmertätigkeit für mehr als 20 Stunden pro Woche aufnimmt, wird man als Arbeitnehmer versichert und der Arbeitgeber zieht die Sozialversicherungsbeiträge (auch Krankenversicherung) vom Bruttoverdienst ab.

Wenn der monatliche Bruttoverdienst als Arbeitnehmer maximal 450 Euro beträgt, ist der Arbeitnehmer selbst für seine Krankenversicherung verantwortlich. Dies gilt für alle Personengruppen (nicht nur Studenten).

Wenn man mehr als 450 Euro brutto im Monat verdient, aber nicht mehr als 20 Stunden peo Woche arbeitet, ist der Student auch für seine Krankenversicherung selbst verantwortlich.

Bafög-Bezieher erhalten auf Antrag einen sehr hohen Zuschuss zur Krankenversicherung vom Bafög-Amt (ggf. wird man erst durch den Krankenversicherungsbeitrag Bafög-berechtigt).

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein. Denn ohne Einkommen ist man ja auch gesetzlich krankenversichert.

NostalgiaStuff 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 22:45

Ich bin Studentin und müsste mich ohne eigen Verdienst selbst versichern.

Kittyhawkins  14.07.2020, 22:47
@NostalgiaStuff

Das mag wohl sein. Auf jeden Fall besteht halt Versicherungspflicht. Bei jedem Einkommen.