Welche Gelder kann man als Behinderte Person bentragen?


31.03.2022, 10:53

Es geht mir darum, zu wissen, welche Gelder es abemseits von Harz vier gibt. Ich habe mich über Harz vier informiert, aber das ist bei uns nicht möglich

4 Antworten

Du hast als behinderte Person das Recht, dein persönliches Budget zu erhalten.
Das sind durchschnittlich 200 bis 800 Euro im Monat, die du dann für Teilhabe zur Verfügung hast z.B. weil du Hilfe bei der Pflege brauchst und ein Pflegedienst bezahlt werden muss oder wenn du technische Geräte brauchst, um mit der Umwelt zu kommunizieren.
Diese Kosten müsstet ihr dann nicht mehr vom Lebensunterhalt bezahlen.

Egal ob du in einer WfbM arbeitest oder voll erwerbsgemindert bist (also nicht arbeiten gehen kannst), kannst du Grundsicherung erhalten. Dabei gibt es allerdings einen Haken: Dein Partner darf nicht zu viel verdienen (wo da die Grenze ist, kann ich dir leider nicht sagen) und das Kindergeld wird angerechnet, wenn deine Eltern es dir weiterleiten, da es als Einkommen zählt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Pflegegeld wird bei Harz4 aber nicht angerechnet

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Kirakmfdm 
Beitragsersteller
 31.03.2022, 10:52

Ich weiß, trotzdem arbeitet er vollzeit und damit hat unser Haushalt zu viel Geld, aber zu wenig Geld, um ein anständiges Leben zu führen. Ich will ja nur wissen, welche Gelder es neben Harz 4 gibt.

Wippich  31.03.2022, 10:53
@Kirakmfdm

Da gibt es nichts mehr. Mir jedenfalls nicht bekannt.

Kirakmfdm 
Beitragsersteller
 31.03.2022, 10:56
@Wippich

Okay, trotzdem danke für deine Mühen :)

Es gibt noch Wohngeld, aber auch das ist abhängig vom Einkommen und der Höhe der Miete. Pflegegeld und das Kindergeld (wenn es nicht von den Eltern als Unterhalt überwiesen wird) sind nicht anrechenbares Einkommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ihr könnt Wohngeld beantragen, dennn dort wird weder das Pflege- noch das Kindergeld angerechnet.

Und da sein Nettoentgelt bei einer vollen 40-Stundenwoche lediglich bei rund 1250 Euro liegt,

desweiteren steht Euch wenn ich das richtig einschätze zusätzlich ein Freibetrag zu:

https://www.betanet.de/wohngeld.html

Bei schwerbehinderten Menschen wird bei der Ermittlung des für das Wohngeld maßgeblichen Jahreseinkommens ein Freibetrag von 1.800 € abgezogen (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 WoGG):

  • bei GdB mindestens 50 und Pflegebedürftigkeit und häuslicher/teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege

https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php

Das sollte sich unter Berückichtigug Eures anrechenbaren Einkommens (1100 Euro) ein Wohngeldanspruch ergeben.