Welche Gelder kann man als Behinderte Person bentragen?
Ich habe eine Pflegestufe zwei und 60 gdb durch meinem Autismus, zudem bin ich Körperlich durch einen Unfall eingeschränkt. Allerdings habe ich kein Merkzeichen. Ich kriege trotz zahlreichen Bewerbungen keinen Job deswegen.
Mein Freund und ich leben zusammen, und er arbeitet vollzeit für den Mindestlohn. Dazu kriegen wir Kindergeld und Pflegegeld. Deswegen kann ich kein Harz 4 bekommen, da wir für Harz 4 zu viel Geld haben.
Da jetzt aber die Stromkosten steigen, können seit Monaten nicht mehr heizen und können kaum noch vernünftig leben.
Bitte sagt jetzt nicht, dass ich mich beim Amt informieren soll, sie geben mir keine bessere Antwort als Harz 4. Ich war dort schon mehrere Male und die sind inkompetent bei uns. Auch der Pflegedienst oder die Krankenkasse informiert uns nicht anständig. Nirgends kriegt man gute Informationen her, dabei brauchen wir dringend Geld. Die Kosten steigen ja immer mehr.
Welche Gelder kann man sonst beantragen?
Es geht mir darum, zu wissen, welche Gelder es abemseits von Harz vier gibt. Ich habe mich über Harz vier informiert, aber das ist bei uns nicht möglich
4 Antworten
Du hast als behinderte Person das Recht, dein persönliches Budget zu erhalten.
Das sind durchschnittlich 200 bis 800 Euro im Monat, die du dann für Teilhabe zur Verfügung hast z.B. weil du Hilfe bei der Pflege brauchst und ein Pflegedienst bezahlt werden muss oder wenn du technische Geräte brauchst, um mit der Umwelt zu kommunizieren.
Diese Kosten müsstet ihr dann nicht mehr vom Lebensunterhalt bezahlen.
Egal ob du in einer WfbM arbeitest oder voll erwerbsgemindert bist (also nicht arbeiten gehen kannst), kannst du Grundsicherung erhalten. Dabei gibt es allerdings einen Haken: Dein Partner darf nicht zu viel verdienen (wo da die Grenze ist, kann ich dir leider nicht sagen) und das Kindergeld wird angerechnet, wenn deine Eltern es dir weiterleiten, da es als Einkommen zählt.
Das Pflegegeld wird bei Harz4 aber nicht angerechnet
Da gibt es nichts mehr. Mir jedenfalls nicht bekannt.
Okay, trotzdem danke für deine Mühen :)
Es gibt noch Wohngeld, aber auch das ist abhängig vom Einkommen und der Höhe der Miete. Pflegegeld und das Kindergeld (wenn es nicht von den Eltern als Unterhalt überwiesen wird) sind nicht anrechenbares Einkommen.
Ihr könnt Wohngeld beantragen, dennn dort wird weder das Pflege- noch das Kindergeld angerechnet.
Und da sein Nettoentgelt bei einer vollen 40-Stundenwoche lediglich bei rund 1250 Euro liegt,
desweiteren steht Euch wenn ich das richtig einschätze zusätzlich ein Freibetrag zu:
https://www.betanet.de/wohngeld.html
Bei schwerbehinderten Menschen wird bei der Ermittlung des für das Wohngeld maßgeblichen Jahreseinkommens ein Freibetrag von 1.800 € abgezogen (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 WoGG):
- bei GdB mindestens 50 und Pflegebedürftigkeit und häuslicher/teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php
Das sollte sich unter Berückichtigug Eures anrechenbaren Einkommens (1100 Euro) ein Wohngeldanspruch ergeben.
Ich weiß, trotzdem arbeitet er vollzeit und damit hat unser Haushalt zu viel Geld, aber zu wenig Geld, um ein anständiges Leben zu führen. Ich will ja nur wissen, welche Gelder es neben Harz 4 gibt.