Invalidität bei einem Kieferbruch?
Hallo zusammen!Besteht Anspruch auf eine Invalidität nach einem (dreifachen) Keiferbruch? In der Gliedertaxe wird der Kiefer gar nicht aufgezählt. Was ist aber mit den Folgen von Schmerzen beim Kauen und eingeschränkte Mundöffnung? Zählt das schon zur Invalidität (in gewissem Maße)?Liebe Grüße!
2 Antworten
Wenn durch einen Kieferbruch, nach einem Unfall bleibende Schäden verbleiben, stellt ein Facharzt die Invalidität fest.
Und somit würde auch die Unfallversicherung leisten.
In der Gliedertaxe sind nicht alle mögliche verbleibende Unfallschäden aufgeführt.
Ein gebrochener Kiefer heilt in aller Regel wieder vollständig aus. Deswegen ist dieser Fall dort nicht aufgeführt. Dort geht es um verlorene/amputierte Körperteile, nicht um Brüche, die wieder heilen.
Ja, schon aber du bist deswegen nicht Invalide.
Danke schon mal! Trotz allem bleiben ja Beeinträchtigungen über.