Invaliditätsgrad bei Mittelhandbruch - Unfallversicherung

5 Antworten

Hallo, die Gliedertaxe gibt einen festen Wert vor, wenn die Hand im Handgelenk nicht mehr vorhanden oder versteift ist. Dieser feste Prozentsatz wird nun durch Gutachten eines Chirurgen/Orthopäden entsprechend der wirklichen Beeinträchtigung der gesamten Hand festgelegt. Dazu musst Du diese Begutachtung über Dich ergehen lassen und das Ergebnis wird nur einen Teil der Versicherungssumme darstellen.

Du musst nur innerhalb der 15-Monatsfrist dir eine dauernde IV von einem Arzt bestätigen lassen (dem Grunde nach) und die Feststellung der Höhe nach kann sich u.U. noch hinziehen.

Beachte bitte bei dem Formular innerhalb der 15 Monate, dass die Frage "Wird eine dauernde Invalidität zurückbleiben" die Frage nur mit "JA" oder "NEIN" zu beantworten ist. Es gibt Versicherer, die dies auch mit "vielleicht" beantworten lassen und dann argumentieren, dass vielleicht für sie ein NEIN bedeutet. Zwei solcher Fälle habe ich gerade vorliegen.

Das kommt darauf an, wie eingeschränkt du in der Bewegung damit bist, ob dadurch dein Alltag erschwert ist. Kann mir aber nicht vorstellen, daß es da überhaupt Prozente gibt. Es ist z. B. so, daß man für 2 künstliche Hüftgelenke heutzutage nur 30 % bekommt. Nur mal so als Beispiel, denn ich habe 4 Kunstgelenke und es ist mit Sicherheit nicht leicht im Alltag, aber die Gesetze werden leider von Schreibtischtätern gemacht.

Das kommt darauf an, wie eingeschränkt deine Bewegungsfreiheit ist. Zum Vergleich: Eine Osteoporose in deren Verlauf schon zwei Wirbel gebrochen sind gibt gerade mal 30%.

Hand im Handgelenk gibt es 55% - bei teilweiser Einschränkung anteiligeProzente davon

Übrigens habe ich für 5 Brustwirbel und das Brustbein 30%

Hallo,

Danke für eure Antwort. Also es gibt kein Mindestgrad den man sicher bekommt? Kann es auch sein das ich gar keine Prozente bekomme bei meinem Gutachten? Vielleicht hat ja schon jemand einen Mittelhandbruch und weiß wie man da eingestuft wird.

Gruß