Invasive Maßnahmen als Rettungssanitäter?
Servus,
ich frage mich: Unter welchen Umständen darf ein rs invasive Maßnahmen (Beispiel iv-Zugang) durchführen?
Aus rechtlicher Sicht geht ja nicht (grundsätzlich) - es gibt aber den rechtfertigenden notstand.
Wann wäre es also in Ordnung, invasive Maßnahmen zu ergreifen?
Hintergrundinfo: Der Rettungssanitäter ist ein 520 Stunden Lehrgang, der zum "Chef" im Krankentransport und "fahrer" in der Notfallrettung befähigt - die Maßnahmen werden erlernt, dürfen aber nicht einfach so angewendet werden.
6 Antworten
Der rechtfertigende Notstand tritt ein, wenn
- Die Intervention notwendig ist, um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden oder Leben zu retten
- es keine weniger gravierende Maßnahme mehr gibt (alles andere ist ausprobiert oder ausgeschlossen)
- die Maßnahme sofort nötig ist und schwere Patientenschäden zu erwarten sind, wenn man warten würde
- und der Anwender die Maßnahme hinreichend beherrscht. Spätestens da wird es scheitern, denn ich kenne keinen RS, der so regelmäßig Zugänge legt, dass er damit sicher ist. Ausnahmen, wie Anästhesiepfleger die 50% RD fahren und 50% in der Klinik sind, wirds sicherlich geben.
Stellt sich natürlich die Frage, wie oft man als RS in die Situation kommt, wo der venöse Zugang die einzige sinnvolle Maßnahme ist, und er damit auch was Sinnvolles anfängt... der Zugang ist ja meist nicht die lebensrettende Maßnahme, sondern die Medikamentengabe danach. Und wo ein RS als Verantwortlicher unterwegs ist, wirds oft schon an der Verfügbarkeit des richtigen Medikaments scheitern.
Ansonsten kann natürlich ein NotSan oder Notarzt die Maßnahme delegieren... Er ist dann aber dafür verantwortlich, sie an jemanden zu delegieren der sie beherrscht.
Hi,
Unter welchen Umständen darf ein rs invasive Maßnahmen (Beispiel iv-Zugang) durchführen?
Der wohl häufigste Fall ist wohl die Delegation durch berechtigtes Personal - hier vor allem NotSan und Notarzt. In diesem Fall bekommt der RS sowohl Übernahme- als auch Durchführungsverantwortung.
Davon abgesehen gibt es natürlich auch Fälle, bei denen man auf sich allein gestellt ist - da gelten als Maßstäbe
- die Maßnahme ist zur Abwehr von Lebensgefahr/schweren gesundheitlichen Schäden dringend notwendig,
- sie ist dafür geeignet,
- wird vom Durchführenden beherrscht,
- der Patient wurde - situationsgerecht - darüber aufgeklärt und
- qualifiziertes Personal (z.B. Notarzt) sind nicht oder nicht schnell genug verfügbar
LG
Vorweg, ein Rettungssanitäter kommt ausgesprochen selten in die Situation überhaupt eigenständig die Entscheidung über eine invasive Maßnahme treffen zu müssen, da er in der Notfallrettung mit höherqualifiziertem Personal arbeitet. Rein rechtlich würde der RS auf der selben Grundlage handeln, wie es die höherqualifizierten Rettungsassistenten auch tun, auf Basis des rechtfertigenden Notstandes. Dieser darf angewendet werden, wenn das aktive oder mutmaßliche Einverständnis des Patienten vorliegt (diese Voraussetzung ist unabhängig von der Qualifikation des Durchführenden und muss auch dann erfüllt sein, wenn ein Arzt persönlich die Maßnahme vornimmt), ein Arzt oder höherqualifiziertes Personal nicht rechtzeitig zur Verfügung steht, nichtinvasive oder weniger invasive Maßnahmen bereits gescheitert oder nicht erfolgversprechend sind und der Durchführende die invasive Maßnahme kann, an letzterem, werden die meisten Rettungssanitäter scheitern. Ich, selbst ein RS hatte die Möglichkeit, es im Krankenhauspraktikum zu lernen (über 40 Venenkatheter und etwa 30 Punktionen zur Blutentnahme mit dem Butterfleysystem) und würde daher sagen, dass ich es im Fall der Fälle könnte, jedoch bin ich trotzdem extrem zurückhaltend damit und sehe es als allerletztes Mittel.
Erkläre dich bitte genauer, wenn du kommentierst. Danke.
Mal angenommen das....
Du in der Pampa bist, du keinen Handyempfang hast und du alle nötigen Materialen bei dir hast...und dann einen Patienten hast, der total allein in der Pampa ohne Handy und Empfang ist und einen Notfall darstellt, der einen IV-Zugang benötigt...dann darfst DU piksen...in solch einem Fall wirst du keine Probleme bekommen, wenn du deinem Patienten keinen Schaden zugefügt hast und er gesund wird.
Hallo,
ja Rettungssanitäter dürfen einen Zugang legen. Aus rechtlicher Sicht kein Problem.
LG
hallo, bitte verzeihen sie mir
Schon wieder solches Halbwissen.