Load and Go im Rettungsdienst, ohne auf den Notarzt zu warten (Recht)?
Hallo,
seit einiger Zeit werden, zumindest theoretisch, ja wieder neue Wege zur Behandlung von Schwerverletzen beschritten.
Ich bin noch nicht im Rettungsdienst, habe mich aber schon mit PHTLS und ITLS beschäftigt.
Beide Systeme propagieren ja bekanntlich die Zeit am Notfallort so kurz wie möglich (<15min) zu halten und somit bei bestimmten Indikationen quasi erst einzuladen und dann auf der Fahrt ins Krankenhaus zu behandeln .
Nun meine Frage:
Darf ein Rettungsassistent z.B. bei einem schweren Thoraxtrauma selbstständig entscheiden direkt ins Krankenhaus zu fahren, ohne den Notarzt zu alarmieren, obwohl die Indikation da wäre, um den Transport nicht zu verzögern?
Wie würde es im selben Fall aussehen, wenn der Notarzt schon alarmiert worden wäre? Abbestellen geht ja schwer und ein Treffen auf halber Strecke kann schiefgehen.
Wie ist das die Rechtslage, die Theorie und die Praxis in Deutschland?
4 Antworten
Ich wüsste nicht, warum das an sich rechtlich nicht zulässig sein sollte.
"Load&Go" heißt ja nicht, dass kein NA alarmiert wird obwohl die Indikation gegeben ist, sondern nur dass vor Ort nicht groß behandelt wird. Dank des Rendezvous-Systems in Deutschland ist es ja möglich den Patienten schon einzuladen, während der Fahrt zu behandeln und mit dem NA einen Treffpunkt auszumachen, der auf der Strecke ins Krankenhaus liegt (sofern der NEF-Standort in diese Richtung liegt).
Wichtig ist natürlich auch, was genau für eine Verletztung vorliegt. Wenn ein entsprechendes Problem auch vor Ort versorgt werden kann, wäre Load&Go nicht unbedingt die beste Möglichkeit... Braucht der Patient aber beispielsweise dringend eine Bluttransfusion, so wäre es eher rechtlich schwierig den Transport durch Maßnahmen zu verzögern, die nicht direkt der Erhaltung des Lebens und der Gesundheit dienen.
Dementsprechend: So lange nach dem aktuellen Wissensstand der Medizin gearbeitet wird, ist das ganze rechtlich zulässig bzw. verpflichtend. Gleichzeitig entbindet aber kein gängier Wissensstand der Welt davon, den Notarzt nachzualarmieren, wenn das bei dem entsprechenden Notfallbild vorgegeben ist.
Ein Rettungsassistent MUSS das selbstständig entscheiden können. Ein Notarzt wird immer alarmiert wenns indiziert ist und das ist bei einem Polytrauma immer der Fall- das verzögert auch den Transport in keinster Weise. Der ist in der Regel eh da bis man den Patienten im RTW hätte und wenn nicht haben wir ja dafür ein Rendezvous System. Warum sollte ein Treffen auf halber Strecke schief gehen - man kann sich ja über Funk abstimmen.
Die Organisatorischen Dinge sehen folgendermaßen aus: Das am Unfallort ersteintreffende Rettungsmittel macht zu allererst eine Lagesondierung und bestellt über die Leitstelle per Handy oder Funk weitere nötige Rettungsmittel und/oder auch die technische Rettung nach. Erst danach wird mit der Versorgung von Verletzten begonnen. Das bedeutet der nachalarmierte Notarzt trifft im allgemeinen ca 10-12 min nach Nachalarmierung ein. In Ausnahmen auch später - dann versorgt und rettet man den Verletzten und verbringt ihn in den RTW. Ob man schon losfährt oder auf den Doc wartet entscheidet der verantwortliche Rett Ass/Not San. Im ersten Fall wird eine Standortermittlung durchgeführt und im Bedarfsfall von der Leitstelle unterstützt, ein Treffpunkt vereinbart wo das ersteintreffende Fahrzeug auf das andere wartet.
In der Praxis wird bei einem absehbar schweren Verkehrsunfall immer ein Notarzt oft auch ein RTH mitgeschickt. Ist beides nicht verfügbar, entscheidet der verantwortliche Rett Ass selbst, was für seinen Patienten am besten ist.
Hallo,
hier muss man abwägen, welche Indikationen vorliegen. Load&Go ist immer leicht gesagt, ich persönlich bin jedoch nur selten ein Freund davon. Es gibt mit Sicherheit Krankheitsbilder, die eine solche Entscheidung begünstigen und wo die Evidenz hinsichtlich des Outcomes vom Patienten deutlich besser ist.
Du hast dich intensiv mit den Leitlinien des Traumamanagements beschäftigt. Du weißt, dass es Probleme nach Kategorien, ABCDE, eingestuft werden. Diese müssen zwingend erst therapiert werden, bevor auch nur im Ansatz an ein Transport gedacht werden kann. Sprich: Der Patient muss überhaupt erst transportfähig sein. Auch Expostion - welche auch eine Ausschlussuntersuchungen weiterer Verletzungen beinhaltet, muss durchgeführt werden.
Es nutzt nichts, auch unter größter Vorsicht, den Patienten einzuladen, auch mit der Absicht sich mit dem Notarzt zu treffen, wenn der Patient kreislaufinstabil ist und auf der Fahrt reanimationspflicht wird, aufgrund eines gravierenden irreversiblen Volumenmangelschocks, welches sich erst einstellte, aufgrund der nicht erfolgten Therapie. Ebenso ist eine Verlegung der Atemwege fatal, da auch dies schlussendlich das Leben des Patienten beenden würde. Oder eben der gebrochenen Wirbelsäule, welche man erst feststellte, nachdem der Pat. aufgesammelt wurde und ungünstig bewegt wurde. Es wäre also patientenschädigend.
Der Rettungsassistent und künftig Notfallsanitäter hat eine umfangreiche notfallmedizinische Ausbildung, welche demjenigen befähigt, notfallmedizinische Maßnahmen zu treffen. Diese befähigen einen Patienten ohne Beisein eines Arztes zu stabilisieren. Also auch die Intubation und Beatmung, die Gabe von Infusionslösung unter Bedacht der Traumaleitlinien (Cave: Störungen des Gerinnungssystems) und einiges mehr. Der Notfallsanitäter wird einiges an Kompetenzen mehr bekommen, welches aber die Notwendigkeit eines anwesenden Arztes mit entsprechender notfallmedizinischer Erfahrung nicht ausschließt.
Grundlegend wird immer dann geklagt, wenn der Patient verstirbt und sich die Angehörigen denken, dass das nicht sein hätte müssen. Ob die Klage begründet oder unbegründet ist wird sich im Nachhinein herausstellen.
Ich möchte nicht sagen, dass ich ein Rendevouzsystem schlecht ist - unter gewissen Bedingungen, welche einen kreislaufstabilen Patienten beinhalten, ist es manchmal hilfreich. Anders hingegen ist der selbstständige Transport in eine geeignete Klinik, wenn der Notarzt länger brauchen würde als der RettAss selbst in der Klinik ist, angebrachter.
es gibt ne seite wo du genau wie hier fragen stellen kannst nur halt spezifisch rechtsfragen die dann auch von (hoffentlich) echten juristen beantwortet werden, teils kostenlos, teils kostenpflichtig.
http://www.frag-einen-anwalt.de/
das zumindest zur rechtslage.