Ist der Zahnarzt verpflichtet, eine wackelige Brücke ein zweites Mal auszutauschen?

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Du befindest dich noch in der Zeit der Gewährleistung, in welcher dein Zahnarzt verpflichtet ist, nachzubessern, zu reparieren oder wenn nichts anderes geht, zu erneuern.Dein Zahnarzt ist sich dessen offensichtlich bewußt, denn er hat die erste Brücke ohne Zutun der Kasse von sich aus erneuert. Natürlich ist diese neue Situation auch für ihn unschön, aber ich denke, er wird auch jetzt nach einer Lösung suchen. Allerdings könntest du dich auch darauf berufen, daß dein Vertrauen zu deinem Zahnarzt nunmehr gestört ist, denn die Situation tritt ja zum 2.Mal auf. Dann mußt du dich an deine gesetzliche Kasse wenden und eine Mängelrüge erteilen lassen. Dann wird ein Gutachter beauftragt, der deine Brücke anschaut und dann bekommt dein Zahnarzt Auflagen, was er für dich tun muß. Vorausgesetzt, es wurden Mängel festgestellt. Wenn du allerdings nicht mehr zu ihm möchtest, muß du einen Vertragswandel beantragen. Dann muß dein Zahnarzt alles Geld an dich und die Kasse zurückzahlen und danach kannst du einen anderen Zahnarzt aufsuchen und von vorne beginnen. Allerdings ist ja ein großer Teil deiner Arbeit eine Privatleistung. Ich vermute, daß es auch nur um die Suprakonstruktion, sprich die Brücke, geht. Nicht um die Implantate selbst. Wie hier mit den Privatleistungen zu verfahren ist, fragst du am besten deine Krankenkasse.

Du solltest Dich an Deine Krankenkasse wenden und um einen Zahnersatz Gutachten bitten. Es gibt spezielle Zahnärzte , die dieses nebenbei machen, habe auch mal bei einem gearbeitet. Er wird sich die Sache ansehen und auch die Pläne dazu, solltest auch alte Rechnungen zusammen suchen, aber die Kasse hat sicher auch alles vor Ort. Wenn es am Zahnarzt liegt wird er entweder die Angelegenheit versuchen zu korrigieren oder evtl muss es auch ganz neu gemacht werden.