Ist der Zahnarzt verpflichtet, eine wackelige Brücke ein zweites Mal auszutauschen?
Hallo,
im August 2011 ließ ich mir im Unterkiefer im rechten Backenzahnbereich eine Brücke auf Implantaten machen. Sie besteht aus drei Kronen auf Implantaten und einem Brückenglied, das zwischen dem ersten Implantat und dem Eckzahn angehängt ist.
Nach einigen Monaten hatte ich das Gefühl, dass die Konstruktion nicht fest ist. Wieder und wieder sprach ich meinen Zahnarzt darauf an, doch er meinte jedes Mal, es sei alles fest. Erst im September 2012 bestätigte er nach einer Röntgenaufnahme, dass sich der Aufbau auf dem mittleren Implantat gelockert hat und die Brücke aus diesem Grund wackelt. Da er es nicht schaffte, sie abzunehmen, musste sie zersägt und komplett zerstört werden.
Im November bekam ich eine neue Brücke. Bei dieser hatte ich von Anfang an das gleiche Gefühl wie bei der vorherigen. Nämlich, dass irgendetwas bei der Konstruktion locker ist. Wieder teilte ich dem Zahnarzt dieses Gefühl mit. Doch er testete zweimal die Stabilität und meinte, alles sei in Ordnung. Ich beschäftigte mich schon mit dem Gedanken, einen Gutachter einzuschalten. Suchte im Januar diesen Jahres aber erst einmal eine Zahnärztin auf, die auch auf Implantationen spezialisiert ist. Ihrer Meinung nach ließ sich keine Lockerung erkennen.
Seit ein paar Tagen habe ich massive Probleme. Beim Kauen spüre ich, dass die Brücke wackelt. Bei Bewegungen wie beim Spülen des Mundes mit Spüllösung höre ich ein klackendes Geräusch. Machte daraufhin gestern auch selbst den "Tasttest". Ich nahm die Kronen zwischen zwei Finger und wackelte vorsichtig daran. Leider bestätigte sich dabei mein Gefühl. Die Brücke lässt sich im vorderen Teil sehr stark hin-und herbewegen!
Nächste Woche ist mein Zahnarzt aus dem Urlaub zurück, und ich werde natürlich sofort einen Termin vereinbaren. Doch selbst wenn er bestätigt, dass auch diese neue Brücke wieder wackelt, ist er zu einem zweiten Austausch verpflichtet? Denn nur ein Nachbessern ist wohl nicht möglich, da auch diese Brücke sicherlich wieder zerstört werden muss.
Ich bin verzweifelt, denn das ganze kann ja so nicht bleiben! Welche Rechte habe ich jetzt, da die Garantiezeit für den Zahnersatz ja noch nicht abgelaufen ist.
LG Yandira
2 Antworten
Du befindest dich noch in der Zeit der Gewährleistung, in welcher dein Zahnarzt verpflichtet ist, nachzubessern, zu reparieren oder wenn nichts anderes geht, zu erneuern.Dein Zahnarzt ist sich dessen offensichtlich bewußt, denn er hat die erste Brücke ohne Zutun der Kasse von sich aus erneuert. Natürlich ist diese neue Situation auch für ihn unschön, aber ich denke, er wird auch jetzt nach einer Lösung suchen. Allerdings könntest du dich auch darauf berufen, daß dein Vertrauen zu deinem Zahnarzt nunmehr gestört ist, denn die Situation tritt ja zum 2.Mal auf. Dann mußt du dich an deine gesetzliche Kasse wenden und eine Mängelrüge erteilen lassen. Dann wird ein Gutachter beauftragt, der deine Brücke anschaut und dann bekommt dein Zahnarzt Auflagen, was er für dich tun muß. Vorausgesetzt, es wurden Mängel festgestellt. Wenn du allerdings nicht mehr zu ihm möchtest, muß du einen Vertragswandel beantragen. Dann muß dein Zahnarzt alles Geld an dich und die Kasse zurückzahlen und danach kannst du einen anderen Zahnarzt aufsuchen und von vorne beginnen. Allerdings ist ja ein großer Teil deiner Arbeit eine Privatleistung. Ich vermute, daß es auch nur um die Suprakonstruktion, sprich die Brücke, geht. Nicht um die Implantate selbst. Wie hier mit den Privatleistungen zu verfahren ist, fragst du am besten deine Krankenkasse.
Du solltest Dich an Deine Krankenkasse wenden und um einen Zahnersatz Gutachten bitten. Es gibt spezielle Zahnärzte , die dieses nebenbei machen, habe auch mal bei einem gearbeitet. Er wird sich die Sache ansehen und auch die Pläne dazu, solltest auch alte Rechnungen zusammen suchen, aber die Kasse hat sicher auch alles vor Ort. Wenn es am Zahnarzt liegt wird er entweder die Angelegenheit versuchen zu korrigieren oder evtl muss es auch ganz neu gemacht werden.