Hallo,
im August 2011 ließ ich mir im Unterkiefer im rechten Backenzahnbereich eine Brücke auf Implantaten machen. Sie besteht aus drei Kronen auf Implantaten und einem Brückenglied, das zwischen dem ersten Implantat und dem Eckzahn angehängt ist.
Nach einigen Monaten hatte ich das Gefühl, dass die Konstruktion nicht fest ist.
Wieder und wieder sprach ich meinen Zahnarzt darauf an, doch er meinte jedes Mal, es sei alles fest.
Erst im September 2012 bestätigte er nach einer Röntgenaufnahme, dass sich der Aufbau auf dem mittleren Implantat gelockert hat und die Brücke aus diesem Grund wackelt. Da er es nicht schaffte, sie abzunehmen, musste sie zersägt und komplett zerstört werden.
Im November bekam ich eine neue Brücke.
Bei dieser hatte ich von Anfang an das gleiche Gefühl wie bei der vorherigen. Nämlich, dass irgendetwas bei der Konstruktion locker ist.
Wieder teilte ich dem Zahnarzt dieses Gefühl mit. Doch er testete zweimal die Stabilität und meinte, alles sei in Ordnung.
Ich beschäftigte mich schon mit dem Gedanken, einen Gutachter einzuschalten.
Suchte im Januar diesen Jahres aber erst einmal eine Zahnärztin auf, die auch auf Implantationen spezialisiert ist. Ihrer Meinung nach ließ sich keine Lockerung erkennen.
Seit ein paar Tagen habe ich massive Probleme.
Beim Kauen spüre ich, dass die Brücke wackelt. Bei Bewegungen wie beim Spülen des Mundes mit Spüllösung höre ich ein klackendes Geräusch. Machte daraufhin gestern auch selbst den "Tasttest". Ich nahm die Kronen zwischen zwei Finger und wackelte vorsichtig daran.
Leider bestätigte sich dabei mein Gefühl. Die Brücke lässt sich im vorderen Teil sehr stark hin-und herbewegen!
Nächste Woche ist mein Zahnarzt aus dem Urlaub zurück, und ich werde natürlich sofort einen Termin vereinbaren.
Doch selbst wenn er bestätigt, dass auch diese neue Brücke wieder wackelt, ist er zu einem zweiten Austausch verpflichtet? Denn nur ein Nachbessern ist wohl nicht möglich, da auch diese Brücke sicherlich wieder zerstört werden muss.
Ich bin verzweifelt, denn das ganze kann ja so nicht bleiben!
Welche Rechte habe ich jetzt, da die Garantiezeit für den Zahnersatz ja noch nicht abgelaufen ist.
LG
Yandira