Kann das Jugendamt einem das Kind wegnehmen wenn man die U-Untersuchungen auch nach mehrfacher Aufforderung verweigert ?

10 Antworten

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Was glaubst Du eigentlich, was bei so einer Untersuchung mysteriöses passiert, dass Dich das so aufregt?

Alles was bei einer U-Untersuchung untersucht wird, sind Dinge, die 99% der Eltern aus Sorge um ihr Kind eh erfahren möchten, nämlich ob sich das Kind gut entwickelt und wenn nicht, was man tun kann, um diese Entwicklung zu unterstützen. Deswegen würde man so oder so diese Untersuchungen machen lassen und empfinden das gar nicht als Zwang. Im Gegenteil, das Kreuzchen bei "altersgemäß entwickelt" gilt als erstrebenswert und ist Balsam für die häufig unsicheren Eltern (gerade, wenn es das erste Kind ist.) und daher werden sogar die freiwilligen Zwischenuntersuchungen auch gerne wahrgenommen.

Mir hat mal eine Mitarbeiterin unseres Kinderarztes gesagt, dass sie seit Einführung der "Zwangsuntersuchung" wie Du sie nennst, einige Kinder gesehen haben, die ihre und wohl auch alle anderen Praxen sonst nie zu Gesicht bekommen hätten. Und das nicht, weil diese Kinder von ungewöhnlich robuster Gesundheit sind. Um denen eine Chance zu geben, habe ich den offiziellen Teil der U-Untersuchungen gerne hingenommen. (Das beschränkt sich lediglich auf das Erhalten eines Briefes und das Abgeben des Rücklaufscheins am Empfang der Kinderarztpraxis.)

Das Jugendamt nimmt die Kinder übrigens nicht sofort in Gewahrsam, sondern das Fehlen der U-Untersuchungen setzt erst mal nur eine Maschinerie in Gange. Wenn ein Kind dann in Folge dessen aus den Familien genommen werden, dann sind nicht erfolgte U-Untersuchungen das kleinste Problem dieses Kindes gewesen.

MARTINUSS 
Beitragsersteller
 21.04.2017, 22:08

Ihr versteht mich alle nicht !!! Ich würde niemals sagen das die U-Untersuchungen für Kinder nicht Wichtig sind, aber Eltern zu zwingen ihre Kinder untersuchen zu lassen , -finde ich- ist eine Schweinerei vom Staat . Hätte ich ein Kind , würde ich es auch zu den Untersuchungen bringen.

Wenn Eltern so wichtige Gesundheitsvorsorge absolut verweigern, dann stimmt ja auch vieles andere nicht. Und wenn wirklich nur die Untersuchung verweigert wird, aber ansonsten gibt es regelmäßige Arztbesuche, wird das Jugendamt auch sicher nicht tätig werden. 

Eltern sind aber zur Fürsorge verpflichtet und wenn sie sich nicht kümmern, das Kind dem Arzt eben nicht vorstellen und dem Kind damit eine normale Entwicklung vorenthalten, dann ist das ein Grund, dass das Jugendamt sich da mal umsieht und nachfragt, was in der Familie los ist. Die Kinder sind ja schutzlos und können sich nicht selbst kümmern. 

Wenn du einem Verletzten die Hilfe verweigerst, dann ist das ja auch zu Recht eine Straftat. Und Eltern, die ihre kranken Kinder zu Wunderheilern schicken, statt zum Arzt zu gehen, denen wird das Sorgerecht auch entzogen.

Und wenn es dann in der Familie weitere Auffälligkeiten gibt und die Eltern Argumenten nicht zugänglich sind, dann kann das am Ende auch zu einer Wegnahme der Kinder führen und das dann zu Recht. 

Diese Zwangsmaßnahmen resultieren aus der Tatsache, dass viele Kinder in Deutschland misshandelt oder vernachlässigt werden. Gäbe es nicht so viele Eltern in Deutschland, denen ihre Kinder egal sind, gäbe es diese Pflicht nicht.

Ja, das Jugendamt kann und wird, und zwar zu Recht. Man muss kein Genie sein um zu verstehen, dass Eltern etwas verbergen wollen, wenn sie ihren Kindern die für ihre Entwicklung wichtigen Untersuchungen vorenthalten.

MARTINUSS 
Beitragsersteller
 18.05.2017, 12:22

Ach soll man jetzt allen Eltern, die ihr Kind nie beim Kinderarzt vorstellen ,das Kind wegnehmen , weil vielleicht Kindesmisshandlung im Raum steht? Armes Deutschland 

Wer solche Untersuchungen nicht machen lässt, hat etwas zu verbergen! Meiner Meinung nach!
Die Elternrechte werden so keinesfalls eingeschränkt. Es steht dir beispielsweise (noch) frei, dein Kind impfen zu lassen usw.
Im Gegensatz zum Recht der Kinder!!!
Jedes Kind hat das Recht auf eine ordnungsgemäße Gesundheitsvorsorge. Die können Eltern im "eigenen Wohnzimmer" einfach nicht gewährleisten.

Ein Arzt kann Entwicklungverzögerungen oder sogar -störungen frühzeitig erkennen. Auch organische Schäden können erkannt und behandelt werden.
Dies seinem Kind vorzuenthalten ist für mich grob fahrlässig.

Ich finde es gut, dass es Konsequenzen gibt!

DieFee85  20.04.2017, 23:10

Dann denkst du vielleicht anders, wenn du mal Kinder haben solltest. Ich habe in der Kinder- und Jugendhilfe gearbeitet und habe dadurch schon so einiges miterlebt. Natürlich wird einem ein Kind nicht "einfach weggenommen", aber das entscheiden dann eben Familiegerichte...und die entscheiden zum Wohle des Kindes.

MARTINUSS 
Beitragsersteller
 20.04.2017, 23:07

Ich nicht . Und keine Sorge ich habe kein Kind .

Sakram  21.04.2017, 08:35
@MARTINUSS

Gott sei dank, dass du keines hast! 

Ja kann man. Denn das JA schreitet immer dann ein, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Und bei den Untersuchungen geht es ja auch darum zu erkennen ob sich das Kind richtig entwickelt. Tut es das nicht, müssen "Gegenmaßnahmen" ergriffen werden um eben das Wohl zu gewährleisten.

Allerdigs kann, wenn sonst alles in Ordung ist die Gesundheitsfürsorge auch auf das JA übertragen werden, sonst bleibt es bei den Eltern.

Aber wie gesagt es kommt immer auf die genauen Umstände an.

MrWorker  20.04.2017, 23:17

Wie kann man es z.B. richtig finden, Kinder bei gewalttätigen Eltern zu lassen? Das wäre die alternative Gefahr.

MARTINUSS 
Beitragsersteller
 20.04.2017, 23:01

Seid ihr denn alle Wahnsinnig ? Wie kann man Zwangsuntersuchungen und die Kinder Klau Amt willkür richtig finden???

Goodnight  20.04.2017, 23:16
@MARTINUSS

Der Wahnsinn liegt so ziemlich offensichtlich auf deiner Seite.