Krankenhaus abmelden?

4 Antworten

Also: Ist die Notaufnahme überlastet, so kann der Diensthabende Arzt die ZNA entweder internistisch oder chirurgisch oder komplett sperren. Heißt alle RTWs und NEFs bekommen eine Meldung diensbezüglich von der Leitstelle. Ambulante Patienten können nicht abgewisen werden, es wird nur dazu geraten, ein anderes KH bzw. in minderschweren Fällen den Hausarzt aufzusuchen, weil die Wartezeit zwischen 5 und 8 Stunden liegt. Die meisten gehen dann wieder, die anderen müssen halt warten bis sie an der reige sind.

Ist die Intensivstation voll, so wird diese auch gesperrt über Rettungsleitstelle.

Alle anderen Stationen werden in der Regel nicht gesperrt. Bei Überfüllung landen die Patienten auf dem Flur oder im Aufenthaltsraum, ist dort auch kein Platz mehr so wird eine Station anderer Fachrichtung angefahren.

Bei Glatteis stand bei uns z.B. der ganze Flur voll und aus den Aufenthaltsraum wurde ein Zimmer mit 10 Betten (!) gemacht.

Eine einzelne Station wird aber gesperrt wenn ein bestimmter Anteil ansteckende Krankheiten, wie z.B. den Noro Virus hat. Hat ein Großteil der Stationen den gleichen Keim, so kann das Gesundheitsamt das Haus sperren.

Aber wegen Überfüllung wird das Haus nicht gesperrt, höchstens die Aufnahme. Ist es in den Benachbarten Häusern auch so schlimm, so dass dort auch gesperrt ist, dann wird ein sogenannter "ALEP" ausgelöst. Bei dem es verschiedene Alarmstufen gibt und zu Not alle Mitarbeiter aus dem frei geholt werden. Dieses Szenario wird regelmäßig geübt.

§3a Abs. 2 LKHG BW

...[Dabei ist eine Zusammenarbeit insbesondere im Rahmen der Notfallversorgung anzustreben. Im Rahmen der Notfallrettung ist der Rettungsdienst verpflichtet, Patienten in das nächst erreichbare, für die medizinische Versorgung nach dem Landeskrankenhausplan geeignete, Krankenhaus zu befördern, sofern keine zwingenden medizinischen Gründe für eine anderweitige Versorgung vorliegen]....

§28 LKHG BW

(1) Wer der stationären Versorgung bedarf, hat Anspruch auf Aufnahme in ein geeignetes Krankenhaus. (2) Die Krankenhäuser stellen durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere durch die Erstellung und Fortschreibung von Alarm- und Einsatzplänen, sicher, dass auch bei einem Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten eine ordnungsgemäße Versorgung der Patienten gewährleistet werden kann. Die untere Verwaltungsbehörde (Gesundheitsamt) ist berechtigt, sich diese Pläne vorlegen zu lassen. (3) Das Krankenhaus ist im Rahmen seiner Aufgabenstellung und Leistungsfähigkeit zur Aufnahme und Versorgung verpflichtet. Ist das Krankenhaus belegt, so hat es einen Patienten, dessen sofortige Aufnahme und Versorgung notwendig und durch ein anderes geeignetes Krankenhaus nicht gesichert ist, einstweilen aufzunehmen. Es sorgt nötigenfalls für eine Verlegung des Patienten. (4) Weitergehende Pflichten bei der Hilfe in Notfällen bleiben unberührt.

FSchubert1988  24.11.2012, 23:01

Die jeweiligen anderen Landesgesetze kenne ich nicht. Hier zumindest versucht vor allem die Pflege gerne ,,abzumelden", aber auch der Oberarzt oder wer auch immer ist nicht berechtigt dies zu tun. Man kann höchstens der Leitstelle die Situation nahelegen, um unnötige Transporte und Verlegungen zu vermeiden. Sinnvoll vor allem bei Intensivpflichtigen/beatmeten Patienten. Dennoch muss das ,,angelieferte" KH den Patienten erstversorgen und dann eben wie im Gesetz beschrieben eine Verlegung organisieren. Die Aufgabe für den Rettungsdienst ist die Primärversorgung/ das Abwenden von Tod und Gesundheitsschädigenden Folgen, nicht das ,,Aufspüren" freier Betten oder ,,abgemeldeter" Kliniken/Notaufnahmen.

Ich bin selbst Krankenpfleger in einer Notaufnahme und finde die endlosen Diskussionen um dieses Thema einfach schrecklich. Ist auch blöd für die Patienten auf dem Flur zu liegen oder ewige Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen, das ist war, dennoch sollte doch eine hohe Kundenzahl eigentlich gut fürs Geschäft sein!?

Bei einem Notfall müssen die immer Behandeln die haben in der Regel immer noch ein Paar Betten frei wegen z.B. Herzinfarkt Patienten wenn es jetzt allerdingt nicht all zu schlimm ist kann das Krankenhaus auch auf ein anderes Krankenhaus verweisen.

DerFragerKS 
Beitragsersteller
 23.10.2011, 20:00

Das denke ich auch. Sie MÜSSEN behandeln und dürfen einen Notfallpatienten nicht abweisen. Ob sie ihn dann stationär aufnehmen ist dann eine andere Sache. Es geht darum, dass bei uns die Rettungsdienstmitarbeiter selbst bei Notfällen alle Kliniken abtelefonieren und immer gesagt bekommen:".. wir sind abgemeldet!" - Ich denke dass kann es nicht sein. Habe die selbe Frage dem Sozialministerium gesendet - mal sehen was die antworten - und vor allem - wann??! Im RettGes. finde ich jedenfalls nichts von "Abmelden": Der Notfallpatient muß immer ins nächste geeignete Krankenhaus gefahren werden.

Wie abmelden???....Also wenn keine Betten mehr frei sind, muessen sie nur Notfaelle annehmen......alle anderen muessen sich halt an die naechstgelegene Klinik wenden....da kann man Nichts machen.....oder willst Du auf dem Gang liegen???..Privatpatienten hab da meist Vorteile..:)