Kann ich eine Operation spontan absagen?
Ich habe in 3 Stunden eine Schönheit-OP.
Ich habe jedoch gerade total Zweifel an meiner Entscheidung und würde die OP gerade am liebsten absagen. Ich denke, dass der Arzt meine Vorstellungen nicht realisieren kann, obwohl er sicherlich kein schlechter Arzt ist. Ich habe einen Spezialisten gefunden, der diese OP definitiv mit mehr Erfahrung durchführen kann und daher würde ich die OP lieber bei ihm machen.
Ich habe jedoch leider das Geld schon bezahlt und einen Vertrag unterschrieben, der mich zu Storno-Gebühren zwingt. Im Internet habe ich jedoch einen Artikel von 2016 gelesen, in dem ein Gericht entschied, dass Gebühren in so einem Fall nicht entstehen dürfen, da das Recht über den Körper höher waltet als der wirtschaftliche Verlust der Privatklinik.
Kann ich den Termin ohne Folgen absagen?
10 Antworten
Absagen kannst du jederzeit solange du noch nicht narkotisiert bist. Die Folgen, also die Kosten musst du trotzdem tragen.
Absagen kannst du den Termin auf jeden Fall. Ob es finanzielle Folgen für dich geben wird, weiß ich leider nicht. Was steht in deinem Vertrag?
Wenn es zu diesem Thema schon Gerichtsurteile gibt, wie du schreibst, hättest du Chancen, ohne finanziellen Schaden davonzukommen. Letztlich müßte das ein Gericht klären und der Ausgang eines Prozesses ist immer ungewiß.
Kann ich den Termin ohne Folgen absagen?
Bestimmt nicht. Die Folgen wirst du tragen müssen.
Absagen kannst du definitiv!
Ob das nun tatsächlich ohne Folgen geschieht weiß ich nicht.Eigentlich ist ein Vertrag auch ein Vertrag.
Trotzdem sollte das dich nicht abhalten wenn du dir doch unsicher bist!
Natürlich ist es dein gutes Recht, die Operation auch noch sehr kurz vor der Durchführung abzusagen. Allerdings glaube ich nicht, dass du um die Zahlung des vertraglich vereinbarten Ausfallhonorars ("Stornokosten") herum kommst. In Sachen Ausfallhonorar haben Gerichte bislang sehr unterschiedlich entschieden, in deinem Fall spricht aber vieles dafür, dass die Forderungen des Arztes berechtigt sind. Da du das Honorar des Arztes ja schon bezahlt hast, müsstest auch du auf Rückzahlung klagen, was zumindest schon mal einen finanziellen Mindesteinsatz erfordert.