Kann ich eine Operation spontan absagen?
Ich habe in 3 Stunden eine Schönheit-OP.
Ich habe jedoch gerade total Zweifel an meiner Entscheidung und würde die OP gerade am liebsten absagen. Ich denke, dass der Arzt meine Vorstellungen nicht realisieren kann, obwohl er sicherlich kein schlechter Arzt ist. Ich habe einen Spezialisten gefunden, der diese OP definitiv mit mehr Erfahrung durchführen kann und daher würde ich die OP lieber bei ihm machen.
Ich habe jedoch leider das Geld schon bezahlt und einen Vertrag unterschrieben, der mich zu Storno-Gebühren zwingt. Im Internet habe ich jedoch einen Artikel von 2016 gelesen, in dem ein Gericht entschied, dass Gebühren in so einem Fall nicht entstehen dürfen, da das Recht über den Körper höher waltet als der wirtschaftliche Verlust der Privatklinik.
Kann ich den Termin ohne Folgen absagen?
10 Antworten
Absagen kannst du jederzeit solange du noch nicht narkotisiert bist. Die Folgen, also die Kosten musst du trotzdem tragen.
Absagen kannst du den Termin auf jeden Fall. Ob es finanzielle Folgen für dich geben wird, weiß ich leider nicht. Was steht in deinem Vertrag?
Wenn es zu diesem Thema schon Gerichtsurteile gibt, wie du schreibst, hättest du Chancen, ohne finanziellen Schaden davonzukommen. Letztlich müßte das ein Gericht klären und der Ausgang eines Prozesses ist immer ungewiß.
eben und wenn dann bei Gericht raus kommt das du es zahlen musst, dann musst du auch die Gerichts kosten zahlen und natürlich deinen Anwalt.
Kann ich den Termin ohne Folgen absagen?
Bestimmt nicht. Die Folgen wirst du tragen müssen.
Absagen kannst du definitiv!
Ob das nun tatsächlich ohne Folgen geschieht weiß ich nicht.Eigentlich ist ein Vertrag auch ein Vertrag.
Trotzdem sollte das dich nicht abhalten wenn du dir doch unsicher bist!
Natürlich ist es dein gutes Recht, die Operation auch noch sehr kurz vor der Durchführung abzusagen. Allerdings glaube ich nicht, dass du um die Zahlung des vertraglich vereinbarten Ausfallhonorars ("Stornokosten") herum kommst. In Sachen Ausfallhonorar haben Gerichte bislang sehr unterschiedlich entschieden, in deinem Fall spricht aber vieles dafür, dass die Forderungen des Arztes berechtigt sind. Da du das Honorar des Arztes ja schon bezahlt hast, müsstest auch du auf Rückzahlung klagen, was zumindest schon mal einen finanziellen Mindesteinsatz erfordert.
In deinem Fall wäre das folgender Maßen abgelaufen. Man hätte dir auf dem OP Tisch gesagt, dass du alle Kosten die bisher entstanden sind selber bezahlen musst. Irgendwann hättest du dann auch eine Rechnung von dem KH bekommen. Die darfst du natürlich nicht bezahlen, sondern sofort die KK informieren. Die KK ist verpflichtet, dir bei dem Problem zu helfen. Da du beleidigt wurdest, hätte die KK diese Forderung abgeschmettert. Das wusste das KH auch schon vorher. Aber es hätte ja sein können, dass du ohne nach zu denken bezahlt hättest. Dann wäre das Geld weg gewesen. Zurückbekommen ist immer sehr sehr schwer! LG
Wie wäre das denn in meinem Fall gewesen? Ich bin zur OP- Schleuse gebracht wurden. Als ich mich auf das Förderband (Schleuse) gerollt habe, habe ich plötzlich bemerkt, wie das Personal über mich gelacht hat bzw. sich über mich lustig gemacht hat. Da schoss mir spontan der Gedanke durch den Kopf, meine Einwilligung sofort zurück zu nehmen, weil ich auch schon auf der Station beleidigt wurde. Denn ich kam gerade vom Duschen und sollte sofort in den OP. Ich hatte aber noch kein OP- Hemd etc. an. Einen Rücknahme - Grund hätte ich ja gehabt. Ich habe es aber nicht getan, weil ich dachte, dass dann erhebliche Kosten auf mich zu kommen, wenn man erst im OP die Einwilligung zurück nimmt. Wäre das der Fall gewesen? Denn die Medikamente waren bestimmt schon aufgezogen bei einer geplante Bandscheiben OP. Die OP wurde lediglich früher begonnen als geplant. LG