Kann ich meine Schwester anzeigen wenn Sie mich psychisisch kaputt macht?
Hallo, meine Schwester ist 23 und ich 16, Sie macht mich psychisch kaputt, schon seit mehreren Jahren, aber nun soll alles ein Ende haben.
Sie beleidigt mich ständig, wünscht mir den Tod etc. aufgrund dessen kann ich kaum noch ruhig schlafen ohne Angst zu haben.
Meine Mutter hat probiert es zu klären doch meine Schwester ist mit Ihren 23 Jahren tatäschlich nicht in der Lage das zu begreifen.
Wegen Ihr hatte ich auch schon Suizidgedanken..
Kann ich Sie anzeigen und wegen was wäre das? Was würde passieren? Ich kann mich kaum noch auf die Schule konzentrieren und ich sehe es nicht ein wegen Ihr das Haus zu verlassen, da Sie es in meinen Augen sein muss, nicht ich.
Danke schonmal für Antworten.
8 Antworten
Ich glaube mit 16 geht das noch nicht, nur mit Einverständnis der Eltern.
Grundsätzlich kannst Du jede Person oder Firma anzeigen. Nur nicht den deutschen Staat (jedoch einzelne Bereiche dieses Staates)
Danke für die Antwort
Deine Mutter kann sie mit dir wegen Beleidigung anzeigen, aber dann würde Aussage gegen Aussage stehen, außer deine Mutter sagt auch aus, was ich nicht denken würde.
Ich würde dir raten mit deiner Mutter zu einer Familienberatung zugehen, wenn es so schlimm ist.
Wenn deine Mutter das zur Anzeige bringt, steht dir nichts im Weg.
Dankeschön 🙏
Kein Problem.
Beleidigung ist ein Antragsdelikt, es müsste also Strafantrag gestellt werden. Da der Fragesteller minderjährig ist, müsste das ein Erziehungsberechtigter machen.
Das stimmt.
Es gibt vor Gericht keine Aussage gegen Aussage.
Das ist ein Ammenmärchen.
LydiaDonner finden Sie das nicht etwas Respektlos sowas zu behaupten?
Nein, das ist eine Tatsache.
Es ist schon respektlos. Er hat eine ganz normale Frage gestellt.
Deine Antwort ist aber falsch.
Es gibt kein "Aussage gegen Aussage" vor Gericht.
Das wird immer wieder behauptet, ist aber falsch.
Natürlich gibt es das.
Nein, gibt es nicht.
Aussage gegen Aussage ist nicht zwingend ein Freispruch, aber es ist unwahrscheinlich, dass du dann rechtlich gewinnst.
Nein.
Du hast keine Ahnung, informiere dich bitte mal.
Wenn das Tatgericht von der Glaubwürdigkeit der Aussage eines einzigen Belastungszeugen überzeugt ist, ist es nicht schon aufgrund des Zweifelssatzes (in dubio pro reo) an der Verurteilung des Angeklagten gehindert. Trotz dieser Möglichkeit, gibt es die Aussage gegen Aussage.
Bla.
Ich meine nicht das Aussage gegen Aussage ein Urteil ist, sondern eine Sache die passieren kann.
Ich recherchiere jetzt nicht etwas, was du glaubst.
Nicht wirklich, wenn müssten deine Eltern das machen. Ich gehe mal davon aus, dass sie noch bei euch zu Hause lebt wenn sie dir so zusetzt. Du könntest mal beim Jugendamt vorsprechen.
Vielen Dank
WEnn deine Schwester das nicht begreifen KANN dann bringt auch ein Anzeige nichts.
Du kannst sie wegen Beleidigung anzeigen.
Und wenn das so schlimm ist, dann ist das vielleicht der richtige Weg.
Warum setzt Deine Mutter sie nicht vor die Tür?
Okay, danke. Ich weiß es selber nicht.
Hallo, danke für den Kommentar, ich habe Aufnahmen gemacht wie Sie mich beleidigt hat und den Tod gewünscht hat.