Kann ich meinen Zahnarzt auf schadensersatz oder Schmerzensgeld verklagen?
Vor 2 Jahren hatte ich eine Wurzelbehandlung. Seit einem halben Jahr bin ich jetzt bei einem anderen Zahnarzt. Dort wurde festgestellt, dass bei der damaligen Wurzelbehandlung ein Instrument abgebrochen ist und immer noch im Zahn steckt. Der Zahn ist nach wie vor entzündet und nicht sauber. Entweder ich lasse dies von einem Spezialisten lösen (kosten ca 1000€) oder es wird chirurgisch gelöst, dabei muss ein Stück vom Knochen abgenommen werden. Mein alter Zahnarzt hat regelmäßig Röntgenbilder gemacht..
Heraus kam es erst bei dem neuen. Habe ich eine Chance Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu bekommen???
11 Antworten
Meine Hamburger Freundin hatte ein ähnliches Desaster, verursacht durch ihren Zahnarzt. Festgestellt wurde das von einem anderen Zahnarzt. Sie wandte sich - weil die Behebung des Schadens sehr SEHR teuer zu werden drohte, an ihre Krankenversicherung (gesetzlich), die einen Gutachter in Marsch setzte und die erforderlichen Fakten zur falschen Behandlung feststellte.
Bei einem Gespräch mit dem alten Zahnarzt erklärte sich dieser bereit, die neue Version der Implantate diesmal ordentlich nach allen Regeln der Kunst zu machen - natürlich kostenfrei für meine Freundin. Da saß schon die Krankenversicherung dahinter und passte auf!
So ging letztendlich alles gut aus. Versuchs doch erstmal auf diesem vergleichsweise nervenschonenden Weg.
Nebenbei bemerkt: die Entzündungstendenz im Körper kannst du auch selbst beeinflussen: durch Verwendung von Omega 3-Fetten, die entzündungshemmend wirken, und durch ausnahmsloses Weglassen von Omega 6- und -9-Fetten, die eben Entzündungen fördern.
Ich nehme gegen jede Art von Entzündungen immer zuerst meine Schüssler-Salze, in diesem Fall wäre es Mineralstoff Nr. 3: Ferrum Phos. D12. In deinem Fall 5 x pro Tag je 2 Tab. im Mund zergehen lassen. Über lange Zeit, da deine Entzündung ja auch schon lang besteht.
Ich wünsche dir herzlich viel Erfolg und nicht mehr so langes Leiden!!!
PS Zum Thema Wurzelbehandlung schau dir bitte unbedingt mal diese Webseite an: www.zahnstoerfelder.de.
Aufgrund dieser ganzen Zusammenhänge, die ich bei meinen Wurzelbehandlungen (im Laufe der Jahre waren es mehrere!) noch nicht kannte und auf die mich kein Arzt, niemand, hingewiesen hat, habe ich jetzt schon mal zwei der wurzelbehandelten Zähne ziehen lassen.
Lieber ein Ende mit Schrecken (Kosten!) als ein Schrecken ohne Ende (=dauernd aus der toten Zahnwurzel abgesondertes Leichengift, gegen das der Körper ständig seine Abwehrtruppen mobilisieren muss und sich verausgabt, wo man ständig schlapp ist und energielos).
Diese Lektüre ist auch nicht ohne: www.zentrum-der-gesundheit.de/zahnwurzelbehandlung-ia.html.
Eine Entscheidung über den Verbleib der toten Zahnwurzelruine in deinem Kiefer kannst du so am besten schon im Vorfeld treffen, bevor du sie erst kunstvoll sanieren lässt. Besser wäre vielleicht, sie einfach zu ziehen. Den vorigen Zahnarzt könntest du ja durch entsprechend kluge Verhandlungen an dem erforderlichen Implantat beteiligen. Ist nur so eine Idee von mir...
Übrigens glaube ich, dass durch ein jetzt angestrengtes Verfahren die Verjährung dieses Falles erstmal unterbrochen wird bzw. werden kann.
Dazu solltest du aber parallel mit einem Anwalt sprechen, und zwar möglichst rasch.
Viel Glück!
Kannst du machen.
Hier gilt auch § 823 BGB Schadensersatzpflicht.
Wenn dir nachweislich durch den fehlerhaften Eingriff ein materieller Schaden entstanden ist (hier ein Vermögensschaden), dann muss der vom Verursacher ersetzt werden.
Schmerzengsgeld kannst du nach § 253 BGB Immaterieller Schaden einfordern.
Hier kannst du über einen unbezifferten Klageantrag zivilgerichtlich Schmerzensgeld beantragen.
Insgesamt kommts dann auf den tatsächlichen Nachweis drauf an, dass der Schaden durch den damaligen Zahnarzt verursacht wurde. Dazu dürfte ein Gutachter notwendig werden.
Ich würde dir empfehlen, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Kannst Du machen; Zahnärzte haben vor Gericht eher schlechte Karten. ABER: ein so feines Instrument kann auch bei größter Vorsicht im Kanal brechen. Das ist kein Kunstfehler. Der einzige Vorwurf, den Du Deinen alten Zahnarzt machen kannst ist der, dass er Dir das nicht gesagt hat. Der Erfolg einer Klage ist damit relativ schlecht.
So etwas sollte als Behandlungsfehler gelten und dafür muss dein Zahnarzt natürlich haften, wenn er dafür verantwortlich ist. Allerdings dürfte die Beweisführung schwer werden, denn du musst deinem Alten Zahnarzt den Fehler nachweisen.
Du solltest erstmal mit deinem alten Zahnarzt sprechen und wenn der sich weigert zu einem Fachanwalt für Medizinrecht gehen um weitere Schritte einzuleiten.
Ja Chance haste schon... obgleich ich es eigenartig finde das du 2Jahre mit nem entzündeten Zahn durch die Gegend rennst.
Wie dem auch sei... da dein aktueller Zahnarzt den fehler entdeckte, dieser folglich wohl auch noch als Röntgenbild zusehen ist (somit auch Beweis) - kannst du Klagen.
Die verjährungsfrist liegt bei 3 Jahren... was in deinem Fall nur noch 6Monate wären (2Jahre+1/2 jahr)
Schmerzensgeld: Ja... daher sehr wahrscheinlich das der alte ZA, die Behandlungskosten übernehmen muss.
Schadenersatz: Nein.. es sei denn aufgrund des Behandlungsfehlers, ist ein gesunder Zahn in Mitleidenschaft geraten, dann ja... sonst Nein.
Tipp: Montag gleich Anwalt konsultieren - viel Zeit haste ja nicht mehr