Kann ich mit der Krankenkarte von meiner Schwester zum Arzt?
Hey liebe Community,
ist es möglich mit einer K-Karte der Schwester zum Zahnarzt zu gehen ?
Folgender Fall:
Person A ( Alter 28 ) NICHT Krankenversichert leiht sich von Schwester ( Alter 34 ) Krankenversichert die Karte. ( Das Foto auf der Karte passt auf beide Personen ).
Person A (Arbeitslos) hat extreme Zahnschmerzen und muss unbedingt zum Arzt.
Warum Person A NICHT Krankenversichert ist sei mal dahingestellt ( Arbeits-Amt Termin mit Sachbearbeiter erst ab 10.01.2017 möglich ).
Warum Person A nicht versichert ist, ist jetzt auch egal. Die Frage ist nur : KANN PERSON A MIT KARTE VON SCHWESTER ( PERSON B ) ZUM ZAHNARZT ? ODER SIEHT DER ZA AUFGRUND DES ZAHNABDRUCKES/DATEN IM PC DASS DIE ANGABEN VON GEBISS DER PERSON B NICHT IDENTISCH MIT DEM GEBISS VON PERSON A IST ?
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Welche Alternative gibt es ?
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Eine Behandlung durch einen Zahnarzt ist aufjedenfall unumgänglich.....
ICH DANKE EUCH SEHR - Frohes Fest - Frohes neues Jahr 2017
Grüße aus Hamburg
21 Antworten
ich gehe mal davon aus, dass Person A nur vorübergehend ohne geklärtes Versicherungsverhältnis ist und dem Grunde nach eine gesetzliche Krankenkasse vorhanden ist.
da in Deutschland Versicherungspflicht gilt, sind die Krankenkassen per Gesetz dazu verpflichtet eine Obligatorische Anschlussversicherung für Person A herzustellen. dafür benötigt die Kasse auch nicht die Unterschrift von Person A, sondern ist dazu verpflichtet es zu tun.
grundsätzlich hat Person A, egal wie der aktuelle Versicherungsschutz ist, einen Anspruch auf Notfall, Akut- und Schmerzbehandlung. da Person A unter Zahnschmerzen leidet, kann sie mit ihrer eigenen Versichertenkarte zum Zahnarzt gehen. wenn sie die Karte nicht hat, kann sie für diese akute Schmerzbehandlung bei der Krankenkasse einen Notfallbehandlungsschein anfordern. dieser dient dem Zahnarzt zur Abrechnung. auf Wunsch wird der Schein direkt an die Arztpraxis gefaxt.
alles was in der Fragestellung steht zum Thema andere Karte benutzen, ist ein Betrugsdelikt und wird genauso geahndet wie jede andere Form von Kriminalität. da der Gesetzgeber die Möglichkeit der Akutbehandlung geschaffen hat, ist absolut abzuraten sich in derart absurde Betrugsmöglichkeiten hineinzubringen.
Das geht nicht, diese ganzen Karten sind auch noch heutzutage mit Lichtbild versehen (wie kann das denn identisch sein?) und der Sprechstundenhilfe würde es zumindest auffallen, dass da ein weiblicher Name drauf steht und jetzt ein Mann die Karte vorlegt.
Da gibt es nur eine Möglichkeit, den Besuch und die Behandlung privat abrechnen lassen, also eine Rechnung zukommen lassen und dann bezahlen.
lg Lilo
Natürlich ist das nicht erlaubt, wenn nicht sogar strafbar. Die Krankenkasse zahlt für dich und nicht für deine Schwester. Außerdem wird es natürlich irgendwann auffallen.
ist es möglich mit einer K-Karte der Schwester zum Zahnarzt zu gehen ?
Nein - dies ist nicht möglich.
Dies wäre vorsätzlicher Versicherungsbetrug und ist strafbar!
Außerdem müsstest du dann alle Kosten selbst zahlen.
Nein, das wäre Betrug.