Kann man das Medizin-Pflegepraktikum auch in 2 Teilen absolvieren?
Servus, ich hatte vor diesen Sommer, schon vor Beginn meines Medizinstudiums, 2 Monate des obligatorischen Pflegepraktikums abzuarbeiten. Leider habe ich mir jetzt den Arm gebrochen und werde die ersten 2 Wochen ausfallen. Das Praktikum kann ja theoretisch in 3 Teilen à 1Monat absolviert werden, es steht jedoch nirgends etwas darüber ob auch 2x 1 1/2 Monate gehen. Werden nur Monatsweise Abschnitte gezählt oder auch wochenweise solang der Zeitraum länger als 1 Monat ist?
LG
2 Antworten
Deine Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, da es sehr unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern gibt. Wo wirst du denn studieren?
Immer gestattet ist eine Aufteilung wie folgt:
- 90 Tage am Stück
- 3 mal 30 Tage
- 30 + 60 Tage
Ein Abschnitt muss min. 30 Tage umfassen. Ein Monat, d.h. 4 Wochen genügen NICHT! Weiterhin darf diese Zeit nicht unterbrochen werden. Falls du also zwischenzeitlich krank wirst: unbedingt die Ausfallzeit z.B. am Wochenende oder direkt nach Abschluss nachholen. Anschließend solltest du dein Krankenhaus darum bitten, dir die Zeit ohne Unterbrechungen zu bescheinigen. Alles andere geht schnell in die Hose, sodass dir der Abschnitt möglicherweise nicht anerkannt wird^^ Die LPAs sind da leider sehr streng, da wir Mediziner gerne als kostenlose Arbeitskräfte betrachtet werden...
Manche LPAs gestatten weiterhin auch eine Aufteilung auf zweimal 45 Tage oder z.B. 33 + 57 Tage. Eine solche Aufteilung würde ich aber vor Beginn genau abklären. Nicht, dass das sonst nicht anerkannt wird. Die LPAs der einzelnen Bundesländer geben auf ihren Seiten Informationen heraus, welchen Vorgaben das Praktikum entsprechen muss. Falls du etwas nicht verstehst, kannst du bei deinem LPA anrufen und nachfragen (was ich dir sehr empfehlen würde).
Kannst du denn vielleicht dein gesamtes Praktikum etwas nach hinten verlegen, sodass du die ursprünglichen 2 Anfangswochen an dein geplantes Ende hängst?
Guck mal hier:
Hier steht nur, dass ein Abschnitt min. 30 Tage dauern muss, d.h. ich würde es so auslegen, dass auch eine Aufteilung auf 45 + 45 oder z.B. 33 + 57 Tage möglich ist. Dennoch würde ich nochmal beim LPA nachfragen.
Ja, kannst es auch in drei Teilen machen.