Kann mein Hausarzt mich wegen einer Rezension als Patient einfach so kündigen?
Ich bin 17,und ging heute mit meinem Freund zum Arzt, dachte mir es sei besser lieber jetzt am Anfang der Woche noch medikamente(schmerz tabletten) zu holen, damit ich die Wochen befreit von Migräne bin, da ich schon über einer Woche die übelsten Migräne Fälle bekomme, Also quasi sehr sehr starke Kopfschmerzen. So, dort kam ich nun an, Erzählte der Frau da an der Rezeption was ich gerne hätte usw. Die Frau ging weg,ne andere kam, die die vorher war hat der zweiten was ins Ohr geflüstert und dachte ich höre nix. Sie sagte ihr nämlich dass sie erstmal im Computer schauen sollte. Sie nahm meine Krankenkassen karte die ich ihr schon vorher hinlag, und scrollte hin und her. Dann sagte die andere die am Anfang da war, 'sag der die soll den anderen hausarzt suchen' und diese sagte mir dann quasi wie stille Post, Ja sie müssen nen anderen Hausarzt suchen, Ich war schockiert erstmal und wusste nicht was das soll so plötzlich, Ich fragte warum und die sagte : ja wegen einer schlechten Bewertung oder so.
Wie auch immer, Meine Frage ist, Darf meine hausärztin mir einfach so wegen einer Rezension plötzlich kündigen? Ohne wirklich einen wichtigen Grund?
denn so wie ich mich erkundigt hatte, Dürfen Ärzte dies nicht, egal wie die Bewertung ausfällt, Denn dies gehört zur Meinungsfreiheit und Kommunikation und Austausch mit anderen Patienten usw darf ich. Das müssen die Ärzte hinnehmen und dürfen dies dem Patienten nicht verübeln. Ist eben Kritik und so ist das eben.
Meine zweite Frage ist, was soll ich nun tun? Einfach wechseln? Was ist wenn der nächste Arzt mich nicht annimmt ? Weil die sich vielleicht austauschen? Was ist mit meiner Patientenakte usw? Und müsste ich nicht nen Kündigungsschrieb bekommen? Ich könnt ja klagen oder so und weiter von der vielleicht behandelt werden , doch kann ich es nicht mehr da das Verhältniss bzw. die Beziehung zum Arzt nun total gestört ist. Ich muss ehrlich sagen dass diese Entscheidung sehr sehr kindisch von ihr war, aber so ist das nunmal.
Ich hab einfach so Kopfschmerzen und weiß nicht wohin damit nun.
15 Antworten
Ein Arzt darf die Behandlung eines Patienten ablehnen, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist. Da dein Arzt zu der Erkenntnis gelangt ist, dass euer Vertrauensverhältnis aufgrund deiner schlechten Bewertung im Internet definitiv gestört ist, darf er also die weitere Behandlung ablehnen. Ausgenommen davon ist natürlich ein Notfall.
Da diese Entscheidung rechtmäßig ist und alleine vom Arzt getroffen wird, kannst du dagegen rein gar nichts machen, außer dir einen neuen Arzt zu suchen.
Skaterjeny, ich weiß nicht was du geschrieben hast und wie du geschrieben hast. Aber es ist schon etwas eigenartig, genau zu dem Arzt zu gehen, mit dem man doch offenbar sehr unzufrieden war.
Bin was die Migräne angeht, ein Leidensgenosse und hab die Mexalen 500 mg dagegen verschrieben bekommen. Die kannst du dir notfalls auch auf eigene Rechnung in der Apo kaufen (Rechnung aufheben - Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranl.), ob die auch für dich passen, halt mit dem Apotheker klären.
Im Privatpatientenverhältnis ist das ohne Weiteres zulässig. Da besteht ja Vertragsfreiheit.
In der kassenärztlichen Versorgung dürfte das unzulässig sein. Da wäre eine Beschwerde an die Kassenärztliche Vereinigung anzuraten.
Und m.E. müsste die Rezension jetzt auch ergänzt werden...
Ein Arzt ist qua Teilnahme am kassenärztlichen Versorgungssystem auch zur Annahme von Pat. verpflichtet.
Eine Meinungsäusserung wird nicht ausreichen, um ihn davon zu befreien.
Doch tut sie! Wenn diese Meinungsäußerung geignet ist, das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich gestört zu haben, braucht der Arzt den betreffenden Patienten nicht mehr zu behandeln (ausgenommen Notfälle). Dies ist alleine seine Entscheidung.
ich habe meinen Arzt mit der Note 4 bewertet weil einfach die warte zeit immer so um die 2-5 Stunden ist und das obwohl grad mal wenn überhaupt 20leute im Warteraum saßen .
Dann rechne doch einfach mal nach. Wenn jeder Patient ordentlich behandelt werden will, dauert das auch seine Zeit. Rechne dir aus, wenn jeder Patient 10 bis 15 Minuten in Anspruch nimmt.
Woanders kommst du auch nicht sofort dran, wenn du erscheinst.
Wenn du mit deinem Arzt unzufrieden bist, was gehst du da noch hin? Sehr unlogisch, oder? Und ja, ein Arzt kann dich ablehnen als Patient. Er ist auf dich als Unzufriedene nicht angewiesen.
Also ein Kündigungsschreiben musst du nicht bekommen. Er ist ja weder dein Chef, noch dein Angestellter und ihr habt auch keinen dauerhaften Vertrag geschlossen.
Was die Behandlungspflicht angeht, so besteht die in der Tat, aber nur wenn du Kassenpatient bist und der Arzt ein Kassenarzt ist. Allerdings kann ein Arzt immer behaupten, dass er keine Termine frei hat. Ihm nachzuweisen, dass es nicht so ist dürfte schwierig werden.
In einem Notfall muss aber natürlich jeder Arzt jeden Patienten behandeln. Das gilt aber eigentlich für jeden Menschen. Wenn einer zusammenklappt, dann muss man erste Hilfe leisten so gut man kann.
Ich würde den Arzt wechseln. Sollte dein neuer Arzt deine Patientenakte benötigen wird er sie sich von deinem alten Arzt zuschicken lassen.
Auch als Kassenarzt kann ich die (Weiter)behandlung eines Patienten ablehnen, wenn es dafür wichtige Gründe gibt.
Als wichtiger Grund wird - u.a. - Verlust der Vertrauensbasis angesehen.
Eine Beschwerde z.B. an die KV wird daran nichts ändern.