Kann mich mein Hausarzt weiter krankschreiben?

3 Antworten

ich denke die krankmeldung wird eine folgebescheinigung werden, ist ja keine neue krankheit und die sollte vom erstausteller gechrieben sein.

Tina0711 
Beitragsersteller
 03.03.2016, 09:11

also müsste der Hausarzt mir eine Folgebescheinigung ausstellen - im Anschluß an die letzte Krankmeldung vom Orthopäden ? Das glaub ich eher weniger dass der das macht, weils ja ein "neuer" Arzt ist

Otilie1  04.03.2016, 07:49
@Tina0711

nein, der othopäde muss die folgrbescheinigung ausschreiben, der hat dich ja auch zuerst krank geschrieben

Die Laufzeit beginnt mit der 1. Krankschreibung vom Orthopäden. Allerding solltest Du bei der Krankenkasse nachfragen wie lange Dir noch Krankengeld zu steht. Ich gehe mal davon aus das du 2014 auch schon im Krankengeldbezug gestanden hast.

FrauFriedlinde  03.03.2016, 10:58

Aber zwei verschiedene Knie sind zwei verschiedene Krankheiten!

labertasche01  03.03.2016, 09:11

Dann müsstest du Krankengeld bekommen. Ist das andere Knie und du hast mindestens ein Jahr gearbeitet dazwischen.    

Tina0711 
Beitragsersteller
 03.03.2016, 09:18
@labertasche01

ja es ist das andere Knie jetzt - nach Auslaufen des letzten Krankengeldes - war ich ne ganze Zeit arbeitslos und seit April letzten Jahres bin ich wieder in Arbeit

Tina0711 
Beitragsersteller
 03.03.2016, 09:08

habe schon einmal Krankengeld bezogen das war zwar auch wegen dem rechten Knie aber schon 2012 bis Anfang 2013....danach dann auch nach der TEP - OP habe ich kein KG mehr bekommen bis jetzt nicht

Normalerweise schreibt einen der Hausarzt weiter krank. Er bekommt ja den Befundbericht vom Orthopäden!

FrauFriedlinde  10.03.2016, 18:17

Nein, es ist egal wer die Krankmeldung ausstellt

FrauFriedlinde  03.03.2016, 10:57

Das hatte ich nicht mitbekommen, das es zwei verschiedene Kranheiten waren, sorry. Ich dachte es dreht sich nur ums Knie ☺️.Dann sieht die Sache anders aus. Dann bist du länger in der Lohnfortzahlung. ZB 4 Wochen wegen einer Krankheit, 6 Wochen wegen einer anderen. Aber die Krankheiten dürfen dann absolut nichts miteinander zu tun haben. ZB wenn du erst Entzündung im Knie hartes und dann ein Tep OP am selben Knie, dann zählt das trotzdem als eine Krankheit ( hab selber gerade durch das Thema)

Tina0711 
Beitragsersteller
 09.03.2016, 14:03
@FrauFriedlinde

Huhu nein das hast du missverstanden - es handelt sich um ein und die selbe Krankheit und eben auch um ein und das selbe Knie - meine Frage war nur, WENN mein Orthopäde mich nach zb 4 Wochen Krankschreiben dann bis zum OP-Termin nicht weiter krank schreibt, OB dann mein Hausarzt mich bzgl. meines Knie`s weiter krankschreiben kann mit der gleichen Diagnose wie mein Orthopäde - so daß die 6 Wochen bis zum Anspruch auf Krankengeld nahtlos sind. Oder zählen wegen ein und der selben Krankheit - eben das Knie die 6 Wochen erst AB der erneuten AU die mein Hausarzt mir ausstellt.

FrauFriedlinde  03.03.2016, 09:01

Achso, Krankengeld gibt es immer ab der 6. Woche, dass ist egal von wo die Krankmeldung kommt.

Tina0711 
Beitragsersteller
 03.03.2016, 09:15
@FrauFriedlinde

bist du dir sicher ? Einleuchtend wär es zumindest - weil es sich ja um ein und dieselbe Krankheit handelt - nur dann eben zb 4 oder 6 Wochen vom Orthopäden krankgeschrieben und im Anschluß vom HA bis zur OP hin und dann halt sowieso vom Krankenhaus usw.