Kann mich mein Hausarzt weiter krankschreiben?
Hallo habe da mal eine Frage und hoffe auf hilfreiche Antworten. Bei mir wurde schlimme Arthrose im linken Knie festgestellt (rechtes Knie wurde schon mit einem künstlichen Kniegelenk 2014 operiert. Nun wie gesagt, macht das linke Knie Probleme. War bei meinem Orthopäden und dieser meinte diesmal (wie vor einigen Monaten schon einmal) dass nun das linke Knie unbedingt auch operiert werden muß, sprich auch ein künstliches Gelenk Termin für die OP ist der 12.Mai 2016 - alles gut soweit. Nur, da ich jetzt mit schlimmen schmerzen kaum laufen kann und somit sicher nicht arbeiten gehen kann, hab ich das beim Orthopäden angesprochen und er hat mich erstmal für 2 Wochen krankgeschrieben - nun zu meiner Frage : Da ja die Knie - OP erst am 12.05. stattfindet und sich meine Schmerzen bis zur OP sicher nicht bessern, MUSS mein Orthopäde mich bis zur OP hin durchweg krankschreiben...bzw darf er das ? Wenn er mich vielleicht nur 4 Wochen insgesamt krank schreibt, dann nicht mehr, kann ich dann zu meinem Hausarzt gehen und mich wegen der Arthrose im Knie weiter krank schreiben lassen ? Mir geht es darum dass ich ja nur unter Schmerzen laufen kann - zur Arbeit gehen geht also garnicht - und natürlich unter anderem auch um die 6 Wochen Lohnfortzahlung - und danach dann um den Anspruch auf Krankengeld. Anders gefragt - wenn ich bis zum 12.05 zuerst vom Orthopäden und dann weiter vom Hausarzt krankgeschrieben bin wegen ein und der selben Krankheit, dann hab ich doch ab der 7. Woche Anspruch auf Krankengeld oder ? Ober beginnen dann die 6 Wochen erst ab der 1.Krankmeldung vom Hausarzt. Hoffe ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und jemand kann mir hilfreiche Infos geben - vorab schonmal Danke
3 Antworten
ich denke die krankmeldung wird eine folgebescheinigung werden, ist ja keine neue krankheit und die sollte vom erstausteller gechrieben sein.
nein, der othopäde muss die folgrbescheinigung ausschreiben, der hat dich ja auch zuerst krank geschrieben
Die Laufzeit beginnt mit der 1. Krankschreibung vom Orthopäden. Allerding solltest Du bei der Krankenkasse nachfragen wie lange Dir noch Krankengeld zu steht. Ich gehe mal davon aus das du 2014 auch schon im Krankengeldbezug gestanden hast.
Aber zwei verschiedene Knie sind zwei verschiedene Krankheiten!
Dann müsstest du Krankengeld bekommen. Ist das andere Knie und du hast mindestens ein Jahr gearbeitet dazwischen.
ja es ist das andere Knie jetzt - nach Auslaufen des letzten Krankengeldes - war ich ne ganze Zeit arbeitslos und seit April letzten Jahres bin ich wieder in Arbeit
habe schon einmal Krankengeld bezogen das war zwar auch wegen dem rechten Knie aber schon 2012 bis Anfang 2013....danach dann auch nach der TEP - OP habe ich kein KG mehr bekommen bis jetzt nicht
Normalerweise schreibt einen der Hausarzt weiter krank. Er bekommt ja den Befundbericht vom Orthopäden!
Nein, es ist egal wer die Krankmeldung ausstellt
Das hatte ich nicht mitbekommen, das es zwei verschiedene Kranheiten waren, sorry. Ich dachte es dreht sich nur ums Knie ☺️.Dann sieht die Sache anders aus. Dann bist du länger in der Lohnfortzahlung. ZB 4 Wochen wegen einer Krankheit, 6 Wochen wegen einer anderen. Aber die Krankheiten dürfen dann absolut nichts miteinander zu tun haben. ZB wenn du erst Entzündung im Knie hartes und dann ein Tep OP am selben Knie, dann zählt das trotzdem als eine Krankheit ( hab selber gerade durch das Thema)
Huhu nein das hast du missverstanden - es handelt sich um ein und die selbe Krankheit und eben auch um ein und das selbe Knie - meine Frage war nur, WENN mein Orthopäde mich nach zb 4 Wochen Krankschreiben dann bis zum OP-Termin nicht weiter krank schreibt, OB dann mein Hausarzt mich bzgl. meines Knie`s weiter krankschreiben kann mit der gleichen Diagnose wie mein Orthopäde - so daß die 6 Wochen bis zum Anspruch auf Krankengeld nahtlos sind. Oder zählen wegen ein und der selben Krankheit - eben das Knie die 6 Wochen erst AB der erneuten AU die mein Hausarzt mir ausstellt.
Achso, Krankengeld gibt es immer ab der 6. Woche, dass ist egal von wo die Krankmeldung kommt.
bist du dir sicher ? Einleuchtend wär es zumindest - weil es sich ja um ein und dieselbe Krankheit handelt - nur dann eben zb 4 oder 6 Wochen vom Orthopäden krankgeschrieben und im Anschluß vom HA bis zur OP hin und dann halt sowieso vom Krankenhaus usw.
also müsste der Hausarzt mir eine Folgebescheinigung ausstellen - im Anschluß an die letzte Krankmeldung vom Orthopäden ? Das glaub ich eher weniger dass der das macht, weils ja ein "neuer" Arzt ist