Kann sich die Uni irgendwann weigern, Atteste von einem bestimmten Arzt anzunehmen?
Es gibt hier, wenn man den Erzählungen von Kommilitonen glauben schenken mag, in der Stadt einen Allgemeinarzt zu dem viele Studenten hingehen, wenn sie kurzfristig eine Klausur nicht mitschreiben wollen (also die Abmeldephase verpast haben). Dem Prüfungsamt muss man dann immer ein Attest vorlegen.
Bei dem Arzt bekommt laut Kommilitonen jeder ein Attest, muss dann allerdings 15 Euro dafür bezahlen.
Es hat sich wohl in der Univerwaltung herumgesprochen, dass in der Prüfungsphase täglich ein Dutzend Atteste von dem Arzt vorgebracht werden.
Könnte sich die Uni irgendwann weigern, Atteste von einem bestimmten Arzt zu akzeptieren?
11 Antworten
Ja kann sie. Erst dieses Jahr gab es an der Unit Hohenheim einen Eklat, weil zahlreiche Prüflinge eine Prüfung abgebrochen haben und anschließend alle vom gleichen Arzt ein Attest vorgelegt haben.
Google doch mal nach "Eklat Unit Hohenheim" (oder so ähnlich), da findest du einiges dazu. Hier z.B. eine kleine Übersicht über den Fall:
Ja, schon, dann gibts bestimmte Ärzte zu denen du gehen musst, damit das Attest angenommen wird, ist bei und auch so.
Die Versicherer haben seit Jahren die Daumenschrauben empfinglich angezogen.
Das Gefälligkeitsattest ist eine Sache, die 15 Euro eine andere.
Der Nachweis, dass der Arzt einen Gesunden ungerechtfertigt krankgeschrieben hat, ist ziemlich schwer zu führen und kein Arzt wird diesen Vorwurf so leicht auf sich sitzenlassen. Und eine solche Verhandlung wird sich keine Uni zumuten. Die hat ja noch andere Dinge zu tun, und letztlich schadet der Student ja letztlich nur sich selbst.
Und die Kosten für die Ausstellung eines Attestes ist schließlich eine Dienstleistung, die sich der Arzt auch bezahlen lassen kann.
Mein Arzt verlangt für jedes Rezept 10 Euro. Es verursacht bei ihm ja Kosten für das Abfassen, das Ausdrucken und manchmal noch das Zuschicken.
Ich finde das völlig okay.
Ja ich bin privat versichert, jedoch zum Basistarif. Meine Kasse übernimmt die Kosten für die Atteste problemlos. Sonst würde ich das natürlich selber zahlen, es sind ja auch keine ausufernden Kosten, weil ich gesund lebe und vielleicht zweimal pro Jahr irgendein Attest brauche, obwohl ich immerhin schon 80 bin.
Ja, kann sie.
Und Schulen können das auch.
Ja, das kann sie. Wenn die Uni Verdacht hegt, dass mit den Attesten was nicht stimmt, kann sie zum Beispiel verlangen, dass ein Attest von einem von der Uni bestimmten Arzt vorgelegt wird.
Beste Grüße!
Ich habe nichts mit Unis zu tun. Aber ich bin mir recht sicher das eine Uni nicht bestimmen kann zu welchen Arzt der Student gehen soll.
Das Attest ist eine Urkunde. Wird sie angezweifelt müssen andere Schritte unternommen werden.
Wer ist denn an der Uni befugt eine entsprechende Bescheinigung anzuzweifeln?
Es ist für Schulen und Universitäten ebenso möglich wie für jeden Arbeitgeber. Kommen berechtigte Zweifel über Krankmeldungen auf sind alle Institutionen dazu berechtigt das ganze von anderer ärztlicher Seite überprüfen zu lassen.
Wenn viele Studenten diesen Weg wählen und dieser Arzt tatsächlich diese Atteste bzw. Krankmeldungen ausgibt dann braucht er sich nicht wundern wenn der ansässige Arzt eine Überprüfung über sich ergehen lassen muss.
Sollte sich bei dieser Prüfung herausstellen das er sehr leichtsinnig mit seiner Verantwortung umgeht dann wird er seine Kassenzulassung verlieren denn keine Krankenkasse zahlt gerne für die Faulheit der Studenten und gewiss nicht für die Nachlässigkeit eines verantwortungslosen Arztes.
Ich bin selbst kein Jurist, aber in der Regel läuft das über den Prüfungsausschuss des Fachs. Ich hab mal ein paar Stichproben gemacht. In der Prüfungsordnung der Uni Hamburg steht z.B.: "In Zweifelsfällen kann sich die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ein qualifiziertes ärztliches Attest vorlegen lassen."
In Göttingen heißt es: " wenn es sich bei der zu erbringenden Prüfungsleistung um den letzten Prüfungsversuch zu einer Modulprüfung oder Abschlussarbeit handelt, kann die jeweils zuständige Prüfungskommission ein Attest eines von der Universität benannten Arztes (z. B. eines Amtsarztes) verlangen."
Ich habe fast keinen Widerspruch zu deinen Ausführungen. Aber mein AG wird sich mit dem Attest begnügen müssen was er von mir bzw meinem Arzt bekommt. Er kann seine Zweifel bei der KK anmelden und diese KÖNNTE tätig werden. Der AG selbst kann nix machen.
....ein Attest eines von der Universität benannten Arztes (z. B. eines Amtsarztes) verlangen."
Das hätte ich nicht gedacht. Danke und Sorry
Bist du Privatpatient? Andernfalls wäre das Betrug seitens des Arztes, weil er seine Leistung mit der Krankenkasse abrechnet.