Keine Behandlung aber Rechnung?
Hallo ihr Lieben,
heute flatterte ein Brief von meinem Orthopäden ins Haus mit einer Rechnung bezüglich einer Behandlung, der Betrag liegt bei 18,00€.
An dem angegeben Tag hatte ich in der Tat einen Termin, ihn jedoch vergessen abzusagen da ich ihn vor einem halben Jahr gemacht habe, ist mir schlichtweg untergegangen.
Gut, der Betrag ist nicht hoch, aber ich sehe es nicht ein für etwas zu bezahlen wo es keine Leistung gab.
Weiß also jemand ob es rechtens ist mir eine Behandlung PLUS ein Telefongespräch in Rechnung zu stellen ?!
Habe davon noch nie etwas gehört.
DANKE IM VORRAUS !
7 Antworten
Ja, zumindest Fachärzte dürfen auch für nicht wahrgenommene Termine eine Rechnung stellen.
Da er in der Zeit, die er für DICH freigehalten hat, nichts anderes machen konnte, ist das üblich und berechtigt. Es ist nicht seine Schuld, wenn Du vergesslich bist. Er sieht es nicht ein, für diese Zeit unbezahlt zu sein.
Der Arzt fordert von dir ein so genanntes Ausfallhonorar. Um dies jedoch rechtswirksam tun zu dürfen, muss er mit dir erstens vorher eine rechtsverbindliche (in der Regel schriftliche) Vereinbarung darüber getroffen haben und zweitens nachweisen, dass er wirklich einen Honorarausfall erlitten hat.
Beides wird nicht der Fall sein. Aber das weiß der Arzt natürlich auch, und er rechnet auch nicht wirklich damit, dass du das Ausfallhonorar bezahlst.
Diese Rechnung ist daher eher der Wink mit dem Zaunpfahl, dass er dich in seiner Praxis nicht mehr sehen möchte.
Wenn man trotz Termin stundenlang im Wartezimmer warten muss, erstattet der Arzt auch keinen Aufwand für das Warten.
Teile ihm mit das du telefonisch abgesagt hast und es vorher mindestens fünf Mal probiert hast, aber keiner ans Telefon ging.
Wenn er es dann darauf anlegt, würde ich es darauf ankommen lassen.
Manche Ärzte bekommen den Hals nie voll.
Ist schon rechtens und dazu noch günstig !