Welche Konsequenzen hat es eine Vorerkrankung bei der Debeka vergessen zu haben und nachmelden zu müssen?
Hallo!!
Ich bin seit 1 1/2 Jahren privat versichert bei der Debeka (Seit Beginn meiner Ausbildung als Inspektoranwärterin). Jetzt beim Ordnen meiner Versicherungsunterlagen habe ich festgestellt, dass ich damals die Fragen bezüglich Vorerkrankungen für die Risikoprüfung nicht korrekt beantwortet habe.
Ich habe vergessen einen 2009 diagnostizierten Beckenschiefstand anzugeben (Ich meine mich schwach zu erinnern, dass eines meiner Beine etwas kürzer als als das andere Bein ist). Ich war deswegen einmal beim Orthopäden. Dieser war extrem schlecht und ich hatte keine Beschwerden. Das Ergebnis war, dass ich meinen Beckenschiefstand schlichtweg vergessen hatte und deshalb auch vor 1 1/2 Jahren nicht bei der Versicherung angegeben hatte.
Ich werde mich jetzt bei besagtem Orthopäden nach meiner Krankheitsakte erkundigen und diese Vorerkrankung bei der Debeka nachmelden.
Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen, weil ich die Erkrankung erst "verschwiegen" habe? Mir ist Bewusst, dass ein Risikozuschlag wahrscheinlich ist. Aber muss ich noch mit weiteren Konsequenzen rechnen, die aufgrund meiner Falschangabe entstanden sind?
Ich bin stark verunsichert und habe angst, dass mir der Versicherungsschutz gekündigt wird, so dass ich ohne Krankenversicherung dastehe.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
2 Antworten
Grundsätzlich wäre schon einmal die Frage, ob man einen Beckenschiefstand als Krankheit bezeichnet.
Wenn man alle Menschen beim Orthopäden genau vermessen würde, haben wohl mindestens 50 % aller Menschen Beine, die nicht gleich lang sind. Die Natur ist und war niemals „perfekt“. Unsere Gesichter sind ja auch nicht exakt „spiegel-symmetrisch“!
Außerdem muss dir deine Versicherung erst einmal nachweisen, dass du in diesem Punkt diese Vorerkrankung bewusst etwas verschwiegen hast. Kein Mensch kann die Gedanken seines gegenüber sehen oder hören!
Sollte die Versicherung hier erst in einigen Jahren herausfinden, dass du damals was vergessen hast, wir eben zwischendurch eine Beitragsanpassung statt „normaler“ 2 % mit 20 % eingepflegt und dann werden die Gelder bald wieder stimmen.
Jedesmal die Gerichte einzuschalten kommt auch die Versicherungen teuer. Sie müssen ja auch Anwälte … vorab bezahlen und ggf. in Vorleistung gehen …
Viele Menschen, die anfangs gesund schienen, bekommen später eine Diabetes II. Deswegen könnne die Versicherer jetzt nicht einfach einen Risikozuschlag auf die Beiträge erheben. (Wahrscheinlich machen sie das trotzdem und verbuchen das in den üblichen Beitragsanpassungen mit. Bei den Versicherten wird ja nur allgemein gejammert, dass die allgemeinen Kosten gestiegen seien …)
Sofort die schlafenden Hunde zu wecken ist eher unklug. Sollten sie das bemerken, werden sie sich schon melden.
Auch Kinder sind mit einem Beckenschiefstand möglich – sonst wäre die Menschheit nicht so fruchbar …
Wenn Du es eh nachmelden willst (was ich für eine gute Idee halte!), dann kannst Du auch bei der Debeka anrufen und nachfragen. Dann hast Du gleich eine klare Antwort.
Gekündigt wird Dir sicherlich nicht, so wie Du das beschreibst.